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Welche Versicherungen benötigt eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)?

Die Absicherung einer Berufsausübungsgemeinschaft ist komplexer als die Versicherung einer Einzelpraxis. Neben Berufshaftpflicht, Praxisinventar, Elektronik, Betriebsunterbrechung, Cyber und Rechtsschutz müssen insbesondere die gegenseitigen wirtschaftlichen Verpflichtungen der BAG-Partner berücksichtigt werden.

Wer trägt die Kosten, wenn ein Gesellschafter mehrere Monate ausfällt? Zahlt die Rechtsschutz-Versicherung bei einem Streit zwischen den BAG-Partnern? Wem gehört eigentlich das versicherte Praxisinventar? Und was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn ein Partner ein- oder austritt?

Genau diese Fragen werden bei der Absicherung einer BAG häufig unterschätzt.

Die Tausend Finanz GmbH ist auf die Absicherung von Arzt- und Zahnarztpraxen spezialisiert. Bei einer BAG betrachten wir deshalb nicht nur die einzelnen Versicherungsverträge, sondern auch die Gesellschaftsstruktur und die daraus entstehenden gegenseitigen wirtschaftlichen Abhängigkeiten.

BAG-Absicherung prüfen lassen

Warum eine BAG anders versichert werden muss als eine Einzelpraxis

Mehrere Ärzte oder Zahnärzte nutzen gemeinsam Räume, Mitarbeiter und medizinische bzw. zahnmedizinische Technik und erzielen gemeinsam Einnahmen.

Dadurch entstehen Risiken, die es in einer klassischen Einzelpraxis so nicht gibt:

  • Ein Gesellschafter fällt länger aus.
  • Ein BAG-Partner verursacht einen Haftpflichtschaden.
  • Die Gesellschafter geraten untereinander in Streit.
  • Ein Partner verlässt die BAG.
  • Ein neuer Gesellschafter tritt ein.
  • Praxisinventar gehört möglicherweise nicht der BAG, sondern einem einzelnen Gesellschafter.
  • Oder der Gesellschaftsvertrag verpflichtet einen erkrankten Partner dazu, die Kosten seiner Vertretung selbst zu tragen.

Deshalb sollte die Versicherungsanalyse einer BAG immer auch den BAG-Vertrag und die tatsächlichen Eigentums- und wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigen.

Welche Versicherungen sind für eine BAG besonders wichtig?

1. Berufshaftpflicht-Versicherung – wer und was ist tatsächlich versichert?

Die Berufshaftpflicht-Versicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen einer BAG.

Bei mehreren Behandlern reicht es jedoch nicht, lediglich zu prüfen, ob „eine Berufshaftpflicht vorhanden“ ist.

Entscheidend ist unter anderem:

  • Welche Ärzte oder Zahnärzte sind versichert?
  • Sind angestellte Behandler eingeschlossen?
  • Welche Tätigkeiten üben die einzelnen Behandler aus?
  • Gibt es unterschiedliche Behandlungsschwerpunkte?
  • Mit wem genau kommt der Behandlungsvertrag zustande?
  • Sind alle Praxisstandorte erfasst?
  • Wie sind Vertretungen berücksichtigt?
  • Passt die Versicherungssumme zur Praxisstruktur?
  • Was geschieht beim Eintritt oder Ausscheiden eines BAG-Partners?

Gerade bei Veränderungen innerhalb der Gesellschaft sollte die Berufshaftpflicht-Versicherung deshalb überprüft werden.

→ Mehr zur Berufshaftpflicht-Versicherung für Ärzte und Zahnärzte

2. Rechtsschutz-Versicherung: Was passiert bei einem Streit zwischen BAG-Partnern?

Dieser Punkt wird bei Berufsausübungsgemeinschaften besonders häufig übersehen. Eine klassische gewerbliche Rechtsschutz-Versicherung kann zwar zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen einer Praxis abdecken.

Streitigkeiten der BAG-Gesellschafter untereinander sind jedoch grundsätzlich nicht automatisch versichert.

Das kann ausgerechnet dann problematisch werden, wenn besonders hohe Rechtskosten entstehen. Typische Konflikte können beispielsweise betreffen:

  • Gewinnverteilung
  • Arbeitsleistung einzelner Partner
  • Investitionsentscheidungen
  • Wettbewerbsverbote
  • Aufnahme neuer Gesellschafter
  • Ausscheiden eines Partners
  • Abfindungsregelungen
  • Bewertung des Gesellschaftsanteils
  • Auflösung der BAG

Kann man Streitigkeiten zwischen BAG-Partnern versichern?

Ja, es gibt Rechtsschutzkonzepte, die unter bestimmten Voraussetzungen auch gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen bzw. Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern einschließen können.

Das ist jedoch keine Selbstverständlichkeit.

Bei der Auswahl der Rechtsschutz-Versicherung einer BAG sollte deshalb ausdrücklich geprüft werden, ob und in welchem Umfang Streitigkeiten der BAG-Partner untereinander versichert werden können.

Versicherungssummen, Wartezeiten, Selbstbehalte und mögliche Einschränkungen verdienen dabei besondere Aufmerksamkeit.

→ Rechtsschutz-Versicherung für BAG prüfen

3. Was passiert, wenn ein BAG-Partner länger krank wird?

Das ist eines der grössten wirtschaftlichen Risiken einer Berufsausübungsgemeinschaft. Fällt ein Partner für einige Tage aus, lässt sich dies häufig organisatorisch auffangen.

Anders sieht es bei mehreren Wochen oder Monaten aus.

Die übrigen Gesellschafter können die zusätzliche Behandlungskapazität möglicherweise nicht übernehmen. Gleichzeitig laufen Personal-, Miet-, Leasing- und sonstige Praxiskosten weiter.

Hinzu kommt eine Besonderheit vieler BAG-Verträge:

Der erkrankte Partner kann zur Finanzierung seiner Vertretung verpflichtet sein

In Gesellschaftsverträgen finden sich Regelungen, nach denen ein BAG-Partner bei längerer krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit die Kosten eines für ihn eingesetzten Vertreters ganz oder teilweise selbst tragen muss.

Das kann erhebliche finanzielle Folgen haben.

Beispiel

  • Ein BAG-Partner fällt für vier Monate aus.
  • Damit seine Patienten weiter behandelt werden können und die Arbeitsbelastung der übrigen Partner nicht dauerhaft steigt, beschäftigt die BAG einen Vertreter.
  • Der BAG-Vertrag bestimmt, dass die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten dem ausgefallenen Gesellschafter zugerechnet werden.
  • Eine normale Krankentagegeld- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung löst dieses kurzfristige Problem nicht automatisch.

Deshalb sollte bereits bei Abschluss oder Überprüfung des BAG-Vertrages geklärt werden: Wer trägt die Kosten einer Vertretung bei Krankheit oder Unfall und wie ist diese Verpflichtign abgesichert?

4. Praxisausfall oder Krankentagegeld – die Vertreterkosten müssen separat berücksichtigt werden

Besteht eine Verpflichtung zur Finanzierung eines Vertreters, sollte dieses Risiko gezielt abgesichert werden.

Dafür kommen – abhängig von der individuellen Situation und den jeweiligen Versicherungsbedingungen – insbesondere eine Praxisausfall-Versicherung oder ein entsprechend dimensioniertes Krankentagegeld in Betracht.

Dabei darf nicht nur gefragt werden: "Wie viel privates Einkommen benötigt der BAG-Partner im Krankheitsfall?"

Die bessere Frage lautet: "Welche zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen entstehen aus dem BAG-Vertrag, wenn dieser Partner längere Zeit nicht arbeiten kann?"

Ein sinnvoller Absicherungsbedarf kann deshalb aus mehreren Bestandteilen bestehen

Privater Einkommensbedarf plus fortbestehende persönliche Verpflichtungen plus vertraglich zu tragende Vertreterkosten.

Erst daraus ergibt sich der tatsächliche finanzielle Bedarf während einer längeren Arbeitsunfähigkeit.

BAG-Vertrag und Versicherungsschutz müssen zusammenpassen

Wir empfehlen deshalb, die entsprechenden Regelungen des BAG-Vertrages bei der Absicherungsanalyse ausdrücklich mit einzubeziehen.

Eine Versicherung kann nur dann sinnvoll dimensioniert werden, wenn bekannt ist, welche finanziellen Verpflichtungen im Ernstfall tatsächlich entstehen.

→ Ausfall eines BAG-Partners richtig absichern

5. Wem gehört eigentlich das Praxisinventar?

Diese scheinbar einfache Frage kann bei einer BAG erhebliche Bedeutung haben.

Behandlungseinheiten, medizinische Geräte, EDV, Möbel und sonstige Praxiseinrichtung werden häufig gemeinsam genutzt. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass sie auch der BAG bzw. der gemeinsamen Gesellschaft zuzuordnen sind.

Gerade bei gewachsenen Praxisstrukturen können unterschiedliche Konstellationen bestehen.

Beispielsweise:

  • Das Inventar ist der BAG/GbR zugeordnet.
    oder
  • Bestimmte Geräte oder Teile der Praxiseinrichtung sind dem Anlagevermögen eines einzelnen BAG-Partners zugeordnet.
    oder
  • Ein Partner bringt vorhandene Geräte in die gemeinsame Nutzung ein, ohne dass sich die rechtliche und wirtschaftliche Zuordnung entsprechend eindeutig verändert hat.

6. Warum die Zuordnung des Inventars für die Versicherung wichtig ist

Bei Abschluss einer Inhalts-/Inventar- oder Elektronik-Versicherung muss klar sein:

Wessen Interesse soll versichert werden? und Wer besitzt bzw. nutzt welche Sachen?

Das wird spätestens bei einem größeren Schaden relevant. Deshalb sollte bei einer BAG nicht lediglich eine pauschale Inventarsumme aus einer Liste übernommen werden.

Wir prüfen unter anderem:

  • Welche Gegenstände gehören zur gemeinsamen Praxiseinrichtung?
  • Welche Wirtschaftsgüter sind der BAG/GbR zugeordnet?
  • Welche Geräte sind einzelnen Gesellschaftern zugeordnet?
  • Gibt es geleaste oder finanzierte Geräte?
  • Gibt es fremdes Eigentum?
  • Sind sämtliche relevanten Interessen über den Versicherungsvertrag erfasst?
  • Stimmen die Versicherungssummen mit den tatsächlichen Neuwerten überein?

Anlagevermögen und Versicherungsschutz nicht gleichsetzen

Die steuerliche bzw. bilanzielle Zuordnung eines Wirtschaftsgutes zum Anlagevermögen ist ein wichtiger Hinweis, beantwortet aber nicht automatisch sämtliche versicherungsrechtlichen Fragen.

Deshalb sollten im Zweifel Anlagenverzeichnis, Eigentumsverhältnisse, Nutzungsverhältnisse und Versicherungsvertrag gemeinsam betrachtet werden.

→ Inhalts-Versicherung einer BAG prüfen
→ Elektronik-Versicherung einer BAG prüfen

7. Betriebsunterbrechungs-Versicherung – eine gemeinsame Praxis, mehrere Behandler

Auch bei einer BAG kann ein Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- oder anderer versicherter Sachschaden den gesamten Praxisbetrieb beeinträchtigen. Die wirtschaftlichen Folgen können bei größeren Gemeinschaftspraxen erheblich sein.

Denn während Einnahmen fehlen, laufen beispielsweise weiter:

  • Gehälter
  • Miete
  • Leasing- und Finanzierungskosten
  • Versicherungsbeiträge
  • Steuerberater-Kosten
  • sonstige Fixkosten

Zusätzlich fehlt der geplante Gewinn.

Eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung sollte deshalb zur tatsächlichen wirtschaftlichen Größe der BAG passen.

Wie hoch sollte die versicherte Versicherungssumme einer BAG sein?

Entscheidend sind die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse.

Wächst die BAG, werden weitere Behandler aufgenommen oder steigen die Umsätze, muss auch der versicherte Ertrag überprüft werden.

Wir empfehlen deshalb eine regelmäßige Überprüfung – idealerweise nach Vorliegen der aktuellen betriebswirtschaftlichen Zahlen bzw. des Jahresabschlusses.

→ Betriebsunterbrechungs-Versicherung für Arzt- und Zahnarztpraxen

8. Elektronik-Versicherung – wem gehört welches Gerät?

Bei einer BAG gewinnt die Elektronik-Versicherung durch die o.g. Eigentumsfrage zusätzliche Bedeutung.

Hochwertige medizinische oder zahnmedizinische Geräte können:

  • der BAG gehören,
  • einem einzelnen Partner gehören,
  • geleast sein,
  • finanziert sein oder
  • aus einer früheren Einzelpraxis übernommen worden sein.

Deshalb sollte nicht nur geprüft werden, welche Geräte vorhanden sind, sondern auch, wie diese dem Versicherungsvertrag zugeordnet werden.

Eine Elektronik-Versicherung kann – abhängig vom Tarif – beispielsweise Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Überspannung, Kurzschluss oder andere unvorhergesehene Beschädigungen absichern.

→ Elektronik-Versicherung für Praxen

9. Cyber-Versicherung – viele Behandler, Mitarbeiter und Zugriffsrechte

Je größer die Praxisstruktur, desto mehr Personen arbeiten regelmäßig mit sensiblen Daten und IT-Systemen.

Bei einer BAG können unterschiedliche Behandler, angestellte Ärzte oder Zahnärzte sowie medizinische Fachangestellte Zugriff auf:

  • Patientendaten
  • Praxisverwaltungssysteme (PVS)
  • Terminverwaltung
  • Abrechnung
  • E-Mail
  • medizinische Daten
  • Telematikinfrastruktur

haben.

Damit steigt nicht automatisch die Wahrscheinlichkeit eines Cyberangriffs – wohl aber die Komplexität der organisatorischen und technischen Risikosituation.

Eine Cyberrisk-Versicherung sollte deshalb neben Haftpflichtansprüchen insbesondere IT-Forensik, Wiederherstellungskosten und einen möglichen Cyber-Betriebsunterbrechungsschaden berücksichtigen.

→ Cyberrisk-Absicherung für Zahnarztpraxen
→ Das Exklusiv-Konzept der Tausend Finanz GmbH

Ein BAG-Vertrag kann den Versicherungsbedarf verändern

Das ist einer der wichtigsten Unterschiede zur Einzelpraxis. Versicherungsbedarf entsteht nicht ausschließlich durch medizinische oder betriebliche Risiken. 

Auch der Gesellschaftsvertrag kann finanzielle Risiken schaffen.

Besonders relevant sind Regelungen zu:

  • längerer Krankheit eines Gesellschafters
  • Vertreterkosten
  • Gewinnfortzahlung bei Krankheit
  • Eintritt neuer Partner
  • Ausscheiden eines Gesellschafters
  • Abfindungen
  • Tod eines Gesellschafters
  • Berufsunfähigkeit
  • Investitionsverpflichtungen
  • Nutzung und Eigentum von Praxisinventar

Deshalb sollte die Versicherungsanalyse einer BAG nicht unabhängig vom Gesellschaftsvertrag erfolgen.

Unser Ansatz

BAG-Vertrag → wirtschaftliche Verpflichtungen → vorhandene Absicherung → mögliche Deckungslücken

Erst danach sollte entschieden werden, welche Versicherungsprodukte tatsächlich benötigt werden.

Was passiert beim Eintritt oder Ausscheiden eines BAG-Partners?

Eine Veränderung im Gesellschafterbestand sollte immer Anlass für einen Versicherungscheck sein.

Zu überprüfen sind insbesondere:

  • Berufshaftpflicht: Ist der neue Partner korrekt eingeschlossen und der ausscheidende Partner hinsichtlich möglicher Nachhaftungsrisiken berücksichtigt?
  • Praxisinventar: Ändern sich Eigentums- oder Nutzungsverhältnisse?
  • Elektronik: Werden Geräte eingebracht oder übernommen?
  • Betriebsunterbrechung: Verändert sich der Praxisumsatz?
  • Rechtsschutz: Ändern sich Gesellschaftsstruktur oder versicherte Personen?
  • Persönliche Absicherung: Welche neuen Verpflichtungen übernimmt der eintretende Gesellschafter durch den BAG-Vertrag?

Ein Gesellschafterwechsel sollte deshalb nicht nur mit Steuerberater und Rechtsanwalt besprochen werden.

Auch der Versicherungsschutz muss angepasst werden.

Was passiert beim Tod oder bei Berufsunfähigkeit eines BAG-Partners?

Auch hierfür sollte der Gesellschaftsvertrag klare Regelungen enthalten.

Je nach Gestaltung können beispielsweise Abfindungsansprüche, Nachfolgeregelungen oder finanzielle Verpflichtungen der verbleibenden Gesellschafter entstehen.

Bei wirtschaftlich stark voneinander abhängigen Partnern kann deshalb zusätzlich geprüft werden, ob eine Keyman-Absicherung oder eine andere gesellschaftsbezogene Risikoabsicherung sinnvoll ist.

Entscheidend ist wiederum:

Welche finanzielle Verpflichtung entsteht laut BAG-Vertrag – und wer muss sie finanzieren?

Wann sollte die Absicherung einer BAG überprüft werden?

Eine Versicherungsüberprüfung ist insbesondere sinnvoll bei:

  • Gründung einer BAG: Gesellschaftsvertrag und Versicherungskonzept sollten von Beginn an aufeinander abgestimmt werden.
  • Aufnahme eines neuen Partners: Haftung, Inventar, Umsatz und gegenseitige Verpflichtungen können sich verändern.
  • Ausscheiden eines Partners: Versicherungsnehmer, versicherte Personen und Eigentumsverhältnisse müssen überprüft werden.
  • Längerer Erkrankung eines Partners: Spätestens jetzt zeigt sich, ob Vertreterkosten und Einkommensausfall ausreichend berücksichtigt wurden.
  • Anschaffung hochwertiger Geräte: Inventar- und Elektronik-Versicherung müssen angepasst werden.
  • Neuer Praxisstandort: Der zusätzliche Versicherungsort muss korrekt berücksichtigt werden.
  • (Deutlicher) Umsatzsteigerung: Die Betriebsunterbrechungs-Versicherung sollte mitwachsen.
  • Änderung des BAG-Vertrages: Neue gegenseitige Verpflichtungen können neuen Versicherungsbedarf auslösen.

BAG-Versicherungen regelmässig gemeinsam überprüfen

Bei einer Berufsausübungsgemeinschaft sollten nicht nur einzelne Policen betrachtet werden.

Wir empfehlen insbesondere die regelmäßige Prüfung von:

  • BAG-Vertrag: Welche finanziellen Verpflichtungen bestehen zwischen den Partnern?
  • Berufshaftpflicht: Sind sämtliche Behandler, Tätigkeiten und Standorte korrekt erfasst?
  • Rechtsschutz: Besteht Versicherungsschutz auch dort, wo Konflikte zwischen Gesellschaftern entstehen können?
  • Praxisausfall/Krankentagegeld: Sind mögliche Vertreterkosten eines länger erkrankten Partners berücksichtigt?
  • Praxisinventar: Wem gehören Einrichtung und Geräte tatsächlich und sind alle Interessen versichert?
  • Betriebsunterbrechung: Entspricht der versicherte Ertrag noch den aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen?
  • Elektronik: Sind sämtliche hochwertigen Geräte korrekt erfasst?
  • Cyber: Passt die Absicherung zur heutigen IT-Struktur?

Was muss beim Eintritt oder Ausscheiden eines BAG-Partners versicherungstechnisch beachtet werden?

Der Eintritt oder das Ausscheiden eines BAG-Partners sollte immer Anlass für eine vollständige Überprüfung des Versicherungsschutzes sein.

Bei einem neuen Gesellschafter muss insbesondere geprüft werden, ob er in der Berufshaftpflicht-Versicherung korrekt erfasst ist, ob seine Behandlungsschwerpunkte mitversichert sind und ob sich durch ihn Umsatz, Praxisinventar oder technische Ausstattung verändern.

Bringt der neue Partner eigene Geräte oder anderes Inventar mit, müssen außerdem Eigentumsverhältnisse, Versicherungssummen und der versicherte Personenkreis angepasst werden.

Beim Ausscheiden eines Partners sind neben der Berufshaftpflicht mögliche Nachhaftungsrisiken sowie die weitere Zuordnung von Geräten und Praxisinventar zu klären. Auch Rechtsschutz-, Cyber-, Inhalts-/Elektronik- und Betriebsunterbrechungs-Versicherung können von einem Gesellschafterwechsel betroffen sein.

Besonders wichtig: Ändert sich mit dem Partnerwechsel die Gesellschaft selbst oder deren Rechtsform, muss geprüft werden, ob der bisherige Versicherungsnehmer unverändert fortbesteht oder die Verträge angepasst bzw. neu abgeschlossen werden müssen. Der Gesellschaftsvertrag, die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse und der Versicherungsschutz sollten deshalb bei jedem Gesellschafterwechsel gemeinsam betrachtet werden.

Unsere Aufgabe als spezialisierter Versicherungsmakler für BAG

Bei einer Berufsausübungsgemeinschaft reicht es nicht, drei oder vier Einzelpraxis-Versicherungen nebeneinanderzustellen.

Die Partner sind medizinisch, organisatorisch und wirtschaftlich miteinander verbunden.

Genau daraus entstehen besondere Risiken.

Die Tausend Finanz GmbH hat sich auf die Absicherung von Arzt- und Zahnarztpraxen spezialisiert.

Bei einer BAG betrachten wir deshalb nicht nur vorhandene Versicherungsverträge, sondern auch:

Gesellschaftsstruktur, BAG-Vertrag, Behandler, Standorte, wirtschaftliche Entwicklung, Praxisinventar und gegenseitige Verpflichtungen.

Unser Ziel ist ein Versicherungskonzept, das zur tatsächlichen Struktur der Berufsausübungsgemeinschaft passt.

Darüber hinaus unterstützen wir die BAG, wenn es wichtig ist und darauf ankommt einen Profi an der Seite zu haben: Im Schadenfall.

Häufige Fragen zur Versicherung einer BAG (FAQ)


Sollte der Versicherungsmakler den BAG-Vertrag kennen?

Bei der Analyse der versicherungsrelevanten Risiken ist dies sehr sinnvoll.

Insbesondere Regelungen zu Krankheit, Vertreterkosten, Tod, Berufsunfähigkeit, Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern können unmittelbaren Einfluss auf den Versicherungsbedarf haben.

Welche Versicherungen braucht eine BAG unbedingt?

Zu den wichtigsten Absicherungen gehören regelmässig die Berufshaftpflicht-Versicherung sowie – abhängig von der individuellen Praxissituation – Inhalts-/Inventar-, Elektronik-, Betriebsunterbrechungs-, Cyberrisk-/Datenschutz- und Rechtsschutz-Versicherung. Zusätzlich sollte der krankheitsbedingte Ausfall des Praxisinhabers abgesichert werden.

Ist die Berufshaftpflicht-Versicherung für eine BAG Pflicht?

Vertragszahnärzte müssen nach § 95e SGB V über einen ausreichenden Berufshaftpflicht-Versicherungsschutz verfügen.

Der Behandlungsvertrag kommt i.d.R. mit der BAG selbst zustande, so dass diese abgesichert sein muss.

Entscheidend ist neben der gesetzlichen Mindestversicherungssumme, dass das tatsächliche individuelle Haftungsrisiko der BAG versichert ist.

Zahlt die Rechtsschutz-Versicherung bei einem Streit zwischen BAG-Partnern?Bei klassischen Rechtsschutz-Tarifen sind gesellschaftsrechtliche bzw. interne Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern häufig nicht oder nur eingeschränkt versichert. Es gibt jedoch Tarife und Konzepte, die hierfür unter bestimmten Voraussetzungen Versicherungsschutz bieten. Dieser Punkt sollte deshalb gezielt vor Vertragsabschluss geprüft werden.

Bei klassischen Rechtsschutz-Tarifen sind gesellschaftsrechtliche bzw. interne Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern häufig nicht oder nur eingeschränkt versichert.

Es gibt jedoch Tarife und Konzepte, die hierfür unter bestimmten Voraussetzungen Versicherungsschutz bieten. Dieser Punkt sollte deshalb gezielt vor Vertragsabschluss geprüft werden.

Wie oft sollten Praxis-Versicherungen der BAG überprüft werden?

Wir empfehlen mindestens eine regelmässige jährliche Überprüfung sowie zusätzlich immer dann, wenn sich die Praxis wesentlich verändert – beispielsweise durch neue Ärzte, weitere Standorte, neue Medizintechnik, einen (deutlichen) Umsatzanstieg oder eine andere Gesellschaftsform.

Aber auch zusätzlich z.B. bei:
Gründung einer BAG, Aufnahme/Ausscheiden eines Partners, Längerer Erkrankung/Tod eines Partners, Anschaffung hochwertiger Geräte, Neuer Praxisstandort, Umsatzsteigerung oder Änderung des BAG-Vertrages.

Wem gehört das Inventar einer BAG?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten.

Praxisinventar kann der BAG bzw. GbR zugeordnet sein, einzelnen Gesellschaftern gehören oder beispielsweise geleast sein.

Deshalb sollten Anlagenverzeichnis, Eigentums- und Nutzungsverhältnisse sowie der Versicherungsvertrag gemeinsam geprüft werden.

Muss ein zusätzlicher BAG-Standort versichert werden?

Ein weiterer Standort sollte unbedingt in die Risiko- und Vertragsprüfung der BAG einbezogen werden. Ob und wie er gemeldet werden muss, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.

Darauf zu vertrauen, dass neue Räume automatisch mitversichert sind, kann im Schadenfall problematisch werden.

Wer bezahlt einen Vertreter, wenn ein BAG-Partner länger krank ist?

Das hängt insbesondere vom BAG-Vertrag ab. Dieser kann vorsehen, dass ein länger arbeitsunfähiger Gesellschafter die Kosten seiner Vertretung ganz oder teilweise selbst tragen muss.

Besteht eine solche Verpflichtung, sollte sie bei der persönlichen Absicherung berücksichtigt werden.

Kann man die Kosten eines Vertreters versichern?

Je nach individueller Gestaltung und Versicherungsbedingungen kann das finanzielle Risiko beispielsweise über eine Praxisausfall-Versicherung oder ein entsprechend bemessenes Krankentagegeld berücksichtigt werden.

Entscheidend ist, die konkrete Verpflichtung und deren Höhe aus dem BAG-Vertrag zu kennen.

Passt der Versicherungsschutz zu Ihrem BAG-Vertrag?

Gerade bei einer Berufsausübungsgemeinschaft entstehen Deckungslücken häufig nicht deshalb, weil überhaupt keine Versicherung vorhanden ist. Das Problem liegt oftmals darin, dass Gesellschaftsvertrag, wirtschaftliche Verhältnisse und Versicherungsschutz nicht aufeinander abgestimmt wurden.

Wir prüfen mit Ihnen insbesondere:

  • welche Risiken die BAG als Unternehmen besitzt,
  • welche Risiken die einzelnen Gesellschafter tragen,
  • welche finanziellen Verpflichtungen sich aus dem BAG-Vertrag ergeben,
  • ob Vertreterkosten bei längerer Krankheit berücksichtigt wurden,
  • ob gesellschaftsinterne Streitigkeiten im Rechtsschutz berücksichtigt werden können,
  • wem Praxisinventar und Medizintechnik zuzuordnen sind,
  • ob Versicherungssummen noch zur aktuellen Praxis passen und
  • welche Veränderungen seit dem letzten Versicherungscheck eingetreten sind.

Lassen Sie BAG-Vertrag und Versicherungsschutz gemeinsam betrachten.

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