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Online-Schadenmeldung

Bitte beachten Sie bei der Meldung Folgendes

Immer Fotos machen!

Die Schaden-Sachbearbeiter der Versicherungen kennen den Hergang des Schadens, den Schaden und Sie selbst  i.d.R. nicht.

Damit sich diese ein Bild machen können, sind Fotos vom Schadenort und -Gegenstand für sie äusserst wichtig.

Machen Sie bitte daher immer aussagefähige Fotos und laden Sie diese mit Ihrer Schadenmeldung mit zu uns hoch!

Was ist wann genau wie zu Schaden gekommen?

Bitte geben Sie in der Beschreibung an, wann sich der Schaden wo genau ereignete und was dabei geschädigt/beschädigt wurde.

Mit Beantwortung dieser Frage können Sie auch die richtige Versicherung im Formular auswählen:

Z.B. Wasserschaden:

  • Falls das Gebäude inkl. der Böden und Decken zu Schaden gekommen ist, muss der Schaden bei der (Wohn-) Gebäude-Versicherung gemeldet werden.
  • Falls der Inhalt oder das Inventar durch das Wasser Schaden genommen hat, muss der Schaden bei der Hausrat- (privat) oder der Inhalts-Versicherung gemeldet werden.

Formulieren Sie so, dass Dritte nachvollziehen können, was genau passiert ist und was geschädigt wurde!

Handlungsempfehlungen nach Schadenfällen

Lesen Sie hier unsere Handlungsempfehlungen nach Schadenfällen

* = Pflichtfeld

Kontaktinformationen

Zu welcher Versicherung möchten Sie einen Schaden melden

Art des Schadens

Angaben zum Schaden

Bei Haftpflichtschäden:
Sollte es sich um einen Schaden Ihrer Berufshaftpflicht handeln, beachten Sie bitte unsere Empfehlungen zu diesem Thema.

Schadensort

Laden Sie hier bitte die Ihnen vorliegenden Dokumente und Fotos zum Schaden hoch!

Handlungsempfehlungen nach Schadenfällen

Gerade im Schadenfall ist es wichtig, dass Sie als Versicherungsnehmer besonnen und professionell agieren.

Wir bitten Sie, die folgenden Handlungsempfehlungen stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

Schadenfall Brand/Feuer
  • Informieren Sie die Feuerwehr, wenn es noch brennt bzw. sofern es sich um einen größeren Brand gehandelt hat.
  • Fotografieren Sie die Brandursache bzw. den Brandherd, wenn dies noch möglich ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen unter 030 8100 6040 einfach kurz an!

Ihr Team der Tausend Finanz GmbH

Schadenfall Cyberkrise/Datenschutz
  • Zeigen Sie jeden Versicherungsfall unverzüglich an.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen IT-Dienstleister etc., sondern stimmen alle Schritte mit Cyber-Versicherer ab. 
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie nie ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Dies gilt auch für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, Erlass eines Strafbefehls, eines Bußgeld- oder Mahnbescheids. Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden ist fristgerecht Widerspruch einzulegen bzw. sind erforderliche Rechtsbehelfe zu ergreifen und der Versicherer umgehend hierüber zu informieren.
  • Informieren Sie den Versicherer bitte ebenfalls unverzüglich, falls Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Ebenso bei Arrest, einstweiliger Verfügung oder Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche!
  • Leiten Sie Schriftstücke mit Schadenersatzforderungen umgehend an den Versicherer weiter.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen unter 030 8100 6040 einfach kurz an!

Ihr Team der Tausend Finanz GmbH

Schadenfall Einbruch/Diebstahl
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasungen etc.).
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten usw., sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen, unter dem der Vorgang bearbeitet wird.
  • Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Übersenden Sie sowohl der Polizei als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle abhanden gekommenen oder möglicherweise beschädigten und zerstörten Sachen aufgeführt sind. Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Ergänzungen an einer Stehlgutliste meist nicht akzeptiert werden.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen unter 030 8100 6040 einfach kurz an!

Ihr Team der Tausend Finanz GmbH

Schadenfall Elektronik
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Bei Schäden durch strafbare Handlungen (z. B. Diebstahl, Vandalismus) muss eine Anzeige bei der Polizei unverzüglich erfolgen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Besteht ein Wartungsvertrag?
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind. Wichtig sind Angaben zu den beschädigten Sachen (Art, Fabrikat, Typ, Baujahr, Geräte-Nr.)
  • Legen Sie für die beschädigten Sachen Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen unter 030 8100 6040 einfach kurz an!

Ihr Team der Tausend Finanz GmbH

Schadenfall Fahrraddiebstahl
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird. (ggfs. benötigt der Versicherer die Bescheinigung über eine Anzeigenerstattung)
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Reichen Sie die Bescheinigung über Erstattung einer Strafanzeige mit der Tagebuchnummer der Polizei und der Anschrift der aufnehmenden Stelle
  • Reichen Sie den Erstanschaffungsbeleg des Fahrrades ein
  • Reichen Sie ALLE Schlüssel von der Fahrradsicherungsanlage ein (z. B. Schloss)
  • Melden Sie das „Abhandenkommen“ dem örtlichen Fundbüro und fragen nach ca. 3 Wochen nach.
  • Ist kein Original-Anschaffungsbeleg vorhanden, reichen Sie eine Zweitschrift ein oder Fotos / Gebrauchsanweisung, Fahrradpass etc.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen unter 030 8100 6040 einfach kurz an!

Ihr Team der Tausend Finanz GmbH

Schadenfall Fotovoltaik
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Bei Schäden durch strafbare Handlungen (z. B. Diebstahl, Vandalismus) muss eine Anzeige bei der Polizei unverzüglich erfolgen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die beschädigten Sachen Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
  • Erwarten Sie, dass Ihnen aus dem Schaden an Ihrer Anlage ein Minderertrag oder gar ein Ertragsausfall entsteht, fügen Sie bitte Kopien der Abrechnungen Ihrer Einspeisevergütungen der letzten zwölf Monate sowie ursprüngliche Ertragsprognosen bzw. Gutachten Ihren Schadenunterlagen an den Versicherer bei.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen unter 030 8100 6040 einfach kurz an!

Ihr Team der Tausend Finanz GmbH

Schadenfall Glasbruch
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden zu vermeiden.
  • Fertigen Sie Fotos an, welche die Beschädigung erkennen lassen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Legen Sie für die beschädigten Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.

Bitte beachten Sie, dass lediglich der Bruch von Scheiben oder Gegenstände aus Glas versicherte Sachen darstellen. Fensterrahmen oder Möbelstücke sind nicht vom Versicherungsschutz umfasst.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen unter 030 8100 6040 einfach kurz an!

Ihr Team der Tausend Finanz GmbH

Schadenfall Haftpflicht (Grundsätzliches)
  • Bei Personenschäden informieren Sie bitte immer sofort die Polizei.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie nie ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche!
  • Leiten Sie Schriftstücke mit Schadenersatzforderungen umgehend an uns bzw. den Versicherer weiter.
  • Im Interesse des Geschädigten sollte dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht!

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen unter 030 8100 6040 einfach kurz an!

Ihr Team der Tausend Finanz GmbH

Schadenfall Haftpflicht (Heilwesen)

Die Berufshaftpflicht-Versicherung für das Heilwesen

Sie stehen mit beiden Beinen fest im Klinikalltag oder führen Ihre eigene Praxis. Doch auch der größte Erfahrungsschatz schützt nicht vor Schadenersatzforderungen gegen Sie selbst oder Ihre Mitarbeiter. Denn sehr schnell können Ärzte/Zahnärzt Ansprüchen ihrer Patienten und deren Krankenversicherer ausgesetzt sein, auch ohne eigenes Verschulden oder Fehlverhalten. Nachfolgend möchten wir Ärzten/Zahnärzten einige Hilfen dazu an die Hand geben, wie sie sich im Fall der Fälle am besten verhalten. Die daraus resultierenden juristischen und finanziellen Folgen könnten ein existenzielles Risiko darstellen; unabhängig, ob eine vertragliche (§ 630 a-h BGB) oder eine deliktische Schuld (§§ 823 ff BGB) vorliegt.

Ihre Berufshaftpflicht-Versicherung schützt Sie vor ungerechtfertigten Ansprüchen Dritter und erstattet ggf. die Kosten aus berechtigten Forderungen Ihrer Patienten. Sie steht an Ihrer Seite.

Die sog. „Obliegenheiten“ in einem Berufshaftpflicht-Vertrag verlangen dabei allerdings Ihre Mitwirkung und sind Voraussetzung dafür, dass der Versicherungsschutz greift. Diese Empfehlungen sollen Ihnen helfen, zu Ihrem Recht zu kommen.

Generelle Empfehlungen - Dokumentieren Sie Ihre Aufklärung!

In nahezu allen Verfahren, bei denen es um Behandlungsfehler geht, wird eine Dokumentation der vorangegangenen Aufklärung (§ 630 f BGB) eingefordert. Sollte diese nicht oder nicht ausreichend vorgelegt werden können, wird in aller Regel zugunsten des Patienten entschieden und der Zahnarzt/Arzt ist schadenersatzpflichtig. Selbst bei optimaler Behandlungsqualität wurden deshalb schon viele Prozesse verloren. Vergleichen Sie dazu auch unseren Artikel in den Tausend.Praxis.News. (Link)

Bitte keine Informationen über Patienten und/oder Diagnosen an die Tausend Finanz GmbH senden!

Eine Schadenersatzforderung liegt vor - Was ist generell zu beachten?

  • Die schriftliche Schweigepflichts-Entbindung des Geschädigten ist die Basis eines ordentlichen Verfahrens. Diese ist ggü. Ihrer Berufshaftpflicht-Versicherung nicht notwendig (vergl. § 100 VVG).
  • Ein direkter Kommunikationsweg zwischen dem Versicherungsnehmer (Arzt/Zahnarzt) und dem Berufshaftpflicht-Versicherer ist notwendig.
  • Fordert ein Dritter (z.B. Gericht, Rechtsanwalt, Gutachter o.ä.) die Behandlungsdokumentation, muss ebenfalls eine Schweigepflichts-Entbindung vorliegen. Lassen Sie sich diese zeigen!
  • Sie sollten stets nur Kopien aushändigen. Die Originale sollten immer bei Ihnen verbleiben.
  • Es sollte eine stetige Kommunikation mit dem Berufshaftpflicht-Versicherer stattfinden. Jede Handlung erfordert eine Rücksprache. Etwaiger Schriftverkehr sollte unverzüglich an den Versicherer weitergereicht werden.
  • Wenn die Schlichtungsstelle oder Gutachterkommission (u.a. bei § 66 SGB V) auf Sie zukommen, sollte erst nach Rücksprache mit dem Versicherer eine Stellungnahme erfolgen.
  • Ein Rechtsanwalt sollte nur in Rücksprache mit dem Versicherer verpflichtet werden.

Die Tausend Finanz GmbH, als Versicherungsmakler, ist nicht befugt, Einsicht in vertrauliche Patientendaten zu nehmen. Dennoch lassen wir Sie nicht im Stich und unterstützen Sie, wenn es drauf ankommt. Melden Sie sich am besten bei jedem Versicherungsfall bei uns! Vermeiden Sie aber bitte, uns Namen der geschädigten Person, Diagnosen o.ä. zu nennen.

Was ist zu tun ...

... wenn eine unerwünschte Behandlungsfolge eintritt?

  • Vertrauen ist die Grundlage für ein positives Arzt-Patienten-Verhältnis. Deshalb sollte der Patient in die Behandlung einbezogen werden, d. h., die Behandlung, aber auch deren Ergebnisse sollten mit ihm erörtert werden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn eine unerwünschte Behandlungsfolge eintritt. Aus dem Behandlungsverhältnis schulden Sie dem Patienten eine standardgemäße Behandlung, nicht aber einen Behandlungserfolg. Der Eintritt einer unerwünschten Behandlungsfolge zieht nicht grundsätzlich eine Haftung nach sich.
  • In Zweifelsfällen sollten Sie sich mit einem Juristen oder der Schadenabteilung Ihres Berufshaftpflicht-Versicherers beraten und abstimmen und nicht voreilig gegen Sie erhobene Schadensersatzansprüche anerkennen.

… wenn sich ein Patient, dessen Anwalt oder eine Krankenkasse mit Ansprüchen an Sie wendet?

  • Informieren Sie Ihre Berufshaftpflicht-Versicherung umgehend. Zögern Sie nicht, auch wenn es eine rein vorsorgliche Meldung ist.
  • Senden Sie ihr ggf. eine ausführliche Stellungnahme zu dem erhobenen Behandlungsfehlervorwurf sowie sämtliche relevanten Patientenunterlagen in Kopie.
  • Denken Sie auch an die Schweigepflichtentbindungserklärung ggü. Dritten.
  • Wenn Sie aufgefordert werden, Behandlungsunterlagen herauszugeben, sind Sie verpflichtet, diese gegen Erstattung der Kopierkosten zur Verfügung zu stellen. Sofern Dritte die Krankendokumentation anfordern, muss jedoch der Patient zuvor eine Schweigepflichtentbindung oder aber eine entsprechende Vollmacht erklärt haben. Diese sollten aus Beweisgründen in schriftlicher Form vorliegen. Originale wie auch bildgebendes Befundmaterial sollten Sie grundsätzlich in Ihrem Besitz halten und ausschließlich in Kopie weiterleiten.
  • Erkennen Sie keine Schadensersatzansprüche an. Die Bewertung der schwierigen Haftungssituation gehört in fachkompetente Hände und sollte detailliert geprüft werden.

… wenn die Schlichtungsstelle auf Sie zukommt?

  • Informieren Sie Ihre Berufshaftpflicht-Versicherung umgehend.
  • Geben Sie der Schlichtungsstelle oder der Gutachterkommission keine Stellungnahme ohne Rücksprache mit ihr.
  • Sagen Sie keine Kostenübernahme zu, ohne diese mit der Versicherung abgestimmt zu haben.

… wenn Ihnen gerichtlicher Schriftverkehr (z. B. Klageschrift, Beweissicherungs- oder Prozesskostenhilfeantrag) zugestellt wird?

  • Informieren Sie umgehend Ihre Berufshaftpflicht-Versicherung und leiten Sie ihr alle Ihnen zu diesem Vorgang vorliegenden Unterlagen weiter.
  • Verpflichten Sie keinesfalls ohne Rücksprache mit Ihrer Berufshaftpflicht-Versicherung einen Rechtsanwalt. Ihr Berufshaftpflicht-Versicherer wird für Sie alle erforderlichen Schritte in die Wege leiten. In Fällen unvermeidlicher gerichtlicher Auseinandersetzungen arbeiten die Berufshaftplicht-Versicherer in der Regel mit ausgesuchten, auf das Arzthaftungsrecht spezialisierten, Rechtsanwälten zusammen. Hierdurch wird eine bestmögliche Vertretung Ihrer Interessen gewährleistet.
  • Zu Ihrer Sicherheit und um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, bitten diese um Beachtung der vorgenannten Hinweise. Bitte bedenken Sie auch, dass die Abwehr unberechtigter Ansprüche zu den Leistungen Ihres Versicherungsvertrags gehört. Mit Ihrer Hilfe, Mitarbeit und rechtzeitiger Information sichern Sie sich die bestmögliche Begleitung in einem Schadenfall.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen unter 030 8100 6040 einfach kurz an!

Ihr Team der Tausend Finanz GmbH

 

Kontaktdaten Schadenabteilungen der Berufshaftpflicht-Versicherer

Bitte hier Schäden unter der Angabe der Versicherungs-Nummer melden!

Versicherung

Rufnummer

E-Mail-Adresse

Allianz Versicherung

0800 - 461 01 16

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Alte Leipziger

06171 - 66 2017

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AXA/Deutsche Ärzteversicherung

0221 - 148 323 23

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Dialog Versicherung

040 - 286 532 91

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HDI-Versicherung

0511 - 3031 564

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Janitos Versicherung

06221 - 709 1570

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Signal-Iduna Versicherung

0231 - 135 98 25

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Versicherungskammer Bayern

089 - 623 648 20

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Schadenfall KFZ-Haftpflicht - für den Geschädigten
  • Bei PersonenschädenFahrerfluchtVerdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei.
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer.
  • Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag fertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein.
  • Sofern der Schaden erkennbar über der Bagatellgrenze von ca. 700 Euro liegt, können Sie in der Regel einen Gutachter beauftragen. Wir empfehlen hier jedoch grundsätzlich eine Abstimmung mit dem Versicherer.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen unter 030 8100 6040 einfach kurz an!

Ihr Team der Tausend Finanz GmbH

Schadenfall KFZ-Haftpflicht - für den Schädiger
  • Bei Personenschäden oder unklarer Schuldfrage informieren Sie bitte immer die Polizei.
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Lassen Sie sich vom Geschädigten folgende Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter.
  • Treffen Sie gemeinsam mit dem Geschädigten geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Melden Sie frühzeitig den Schaden telefonisch bei Ihrem Versicherungsmakler oder direkt bei Ihrer Versicherung.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Weisen Sie den Geschädigten darauf hin, die beschädigten Sachen aufzubewahren, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen unter 030 8100 6040 einfach kurz an!

Ihr Team der Tausend Finanz GmbH

Schadenfall KFZ-Kasko (Voll- und Teilkasko)
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
  • Bei Wildunfällen holen Sie bitte eine "Wildbescheinigung" vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion ein.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung haben!
  • Bei geleasten Kfz - oder wenn ein Sicherungsschein besteht - informieren Sie bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
  • Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies vorher mit dem Versicherer abzustimmen!

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen unter 030 8100 6040 einfach kurz an!

Ihr Team der Tausend Finanz GmbH

Schadenfall Leitungswasser
  • Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden, vom Netz.
  • Bei Schäden an der Zuleitung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen unter 030 8100 6040 einfach kurz an!

Ihr Team der Tausend Finanz GmbH

Schadenfall Rechtsschutz
  • Unterrichten Sie den Versicherer unverzüglich vom Eintritt des Rechtsschutzfalles.
  • Mandatieren Sie einen Anwalt erst nach Rücksprache mit dem Versicherer; besser erst nach Deckungszusage des Versicherers.
  • Informieren Sie den Versicherer vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Rechtsschutzfalles.
  • Benennen Sie alle Beweismittel und stellen Sie dem Versicherer die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung.
  • Stimmen Sie, sofern es für Sie zu keinen unbilligen Beeinträchtigungen führt, kostenauslösende Maßnahmen zunächst mit Ihrem Versicherer ab.
  • Informieren Sie auch den beauftragten Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsgemäß, geben Sie ihm alle Beweismittel an und helfen Sie diesem bei der Beschaffung der benötigten Unterlagen.
  • Informieren Sie den Versicherer auf dessen Verlangen hin über den Stand der Angelegenheit.

Sollte es Ihnen passieren, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft gegen Sie ermitteln, nehmen Sie Ihr Recht war, sich nicht zur Sache äußern zu müssen. Besprechen Sie sich zunächst mit Ihrer Versicherung oder Ihrem Anwalt. Bedenken Sie den oft gehörten Satz, dass alles Gesagte auch gegen Sie verwendet werden kann. 

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen unter 030 8100 6040 einfach kurz an!

Ihr Team der Tausend Finanz GmbH

Schadenfall Sturm/Hagel
  • Bei Gebäudeschäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
  • Bei Kfz-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen unter 030 8100 6040 einfach kurz an!

Ihr Team der Tausend Finanz GmbH

Schadenfall Überschwemmung
  • Markieren Sie die erreichten Wasserstände und fotografieren Sie Wände und beschädigte Gegenstände.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen (Abpumpen des Wassers, Reinigung und Trocknung von Gebäuden und beschädigten Gegenständen), um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Lassen Sie elektrische Geräte zur eigenen Sicherheit überprüfen, bevor diese wieder in Gang gesetzt werden.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Sofern möglich, bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
  • Beginnen Sie erst mit dem Auspumpen des Kellers oder Gebäudes, wenn der Wasserstand außen sinkt, da sonst Unterspülung oder Aufschwemmung drohen und Risse im Mauerwerk entstehen können oder sogar die Statik des Gebäudes beeinträchtigt werden kann.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen unter 030 8100 6040 einfach kurz an!

Ihr Team der Tausend Finanz GmbH

Schadenfall Unfall
  • Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln. (vertragliche Fristen beachten! Eintritt/Meldung)
  • Lassen Sie sich folgende Unterlagen aushändigen: ärztlicher Bericht, Entlassungsbericht, Bescheinigung Krankenhausaufenthalt (mit Diagnose).
  • Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
  • Füllen Sie Fragebögen und Schadenmeldungen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können (Beispiel: waren Sie vor dem Unfall völlig/vollständig gesund?), vermerken Sie dies bitte - ansonsten kann dies weitreichende Folgen, bis hin zur Leistungsfreiheit des Versicherers, für Sie haben.
  • Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von zwölf Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben. Um einen Anspruch auf Indvaliditätsleistung zu erhalten ist es erforderlich, dass Sie die im Vertrag festgelegten Fristen zur Anmeldung eines Dauerschadens einhalten.
  • Sollte durch Veränderungen des Gesundheitszustandes der geschädigten Person evtl. eine Neubemessung des Invaliditätsgrades nötig erscheinen, informieren Sie den Versicherer bitte unverzüglich darüber. (vertragliche Fristen beachten!)
  • Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.
  • Hinweis: ggf. kann auch die Erstattung von Fahrtkosten und Verdienstausfall wegen Fahrten zu Gutachtern etc. geltend gemacht werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen unter 030 8100 6040 einfach kurz an!

Ihr Team der Tausend Finanz GmbH

Schadenfall Vandalismus
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen, unter dem der Vorgang bearbeitet wird.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Reichen Sie einen Kostenvoranschlag für die Beseitigung des Schadens ein.
  • Fertigen Sie aussagekräftige Schadenfotos an.
  • Reichen Sie die polizeiliche Anzeigebestätigung mit Tagbuchnummer der Polizei bzw. Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft ein.
  • Schätzen Sie die Schadenhöhe (unverbindlich).

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen unter 030 8100 6040 einfach kurz an!

Ihr Team der Tausend Finanz GmbH

Schadenfall Vermögensschaden
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie nie ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Zeigen Sie jeden Versicherungsfall unverzüglich an.
  • Dies gilt auch für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, Erlass eines Strafbefehls oder Mahnbescheids. Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden ist fristgerecht Widerspruch einzulegen bzw. sind erforderliche Rechtsbehelfe zu ergreifen. 
  • Informieren Sie den Versicherer bitte ebenfalls unverzüglich, falls Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Ebenso bei Arrest, einstweiliger Verfügung oder Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche!
  • Leiten Sie Schriftstücke mit Schadenersatzforderungen umgehend an uns bzw. den Versicherer weiter.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen unter 030 8100 6040 einfach kurz an!

Ihr Team der Tausend Finanz GmbH