Die Privathaftpflicht ist die wichtigste Versicherung für jeden Privatkunden. Aus dem bürgerlichen Gesetzbuch ergibt sich eine Ersatzpflicht für alle Schäden, die man - vorsätzlich oder fahrlässig - einem Dritten zufügt.
Die Ersatzpflicht ist in der Höhe unbegrenzt und kann daher existenzbedrohende Größenordnungen erreichen.
Die Privathaftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar!
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Berechnen Sie hier den Beitrag für Ihre Privathaftpflicht-Versicherung. Bitte beachten Sie, dass eingetretene Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Die Privathaftpflichtversicherung kennt auch Ausschlüsse, für die ggf. spezielle Haftpflichtversicherungen benötigt werden. Beispielsweise spielt die persönliche Lebenssituation eine wichtige Rolle, insbesondere auf besondere Hobbys oder ehrenamtliche Tätigkeiten die nicht immer mitversichert gelten.
Die wichtigsten Beispiele für separate Haftpflichtversicherungen sind:
- Haftpflichtversicherungen für den beruflichen und gewerblichen Bereich
- Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (oder auch versicherungspflichtige Modellflugzeuge
oder Drohnen)
- Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht
- Gewässerschadenhaftpflicht (z.B. für den Öltank der Heizungsanlage)
- Bauherrenhaftpflicht
- Wassersporthaftpflicht
- Jagdhaftpflicht
Andere Ausschlüsse sind hingegen zusätzlich im Rahmen der Privathaftpflicht versicherbar. Die wichtigsten Beispiele:
- von deliktunfähigen Kindern verursachte Schäden (i.d.R. Kinder unter 7 Jahre)
- Schäden an geliehen und gemieteten Sachen
- Schäden im Rahmen von Gefälligkeiten (z.B. Nachbarschaftshilfe)
Darüber hinaus bietet die Privathaftpflicht oft Erweiterungen, die nicht direkt mit der Haftung in Zusammenhang stehen, aber durchaus interessant sein können. Das bekannteste Beispiel hierfür ist die Ausfalldeckung. Die Ausfalldeckung leistet gemäß den zugrunde
liegenden Bedingungen, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person von einem Dritten geschädigt wird, und die daraus resultierende Schadenersatzforderung gegen den Dritten nicht durchgesetzt werden kann.
Sprechen Sie uns im Zweifel gerne an!