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Ihr persönlicher Absicherungs-Check

An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit, die vorhandene Absicherung Ihrer Praxis von einem Spezialisten für das Heilwesen checken zu lassen. Hierbei legen wir insbesondere den Fokus darauf, ob und welche existenzbedrohenden Lücken Ihr derzeitiger Schutz aufweist.

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Fachrichtung*
Fachrichtung*
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Allgemeine Risikodaten
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Weiterer Versicherungsort
Überregionale Berufsausübungs-Gemeinschaft (ÜBAG)

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Lage der Räume




Labor



Personal
Vorhandene Versicherungssparten, die Sie überprüfen lassen möchten
Versicherungssparten *

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Berufshaftpflicht-Versicherung

Die Berufshaftpflicht-Versicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen von Medizinern. Zu ihren Aufgaben gehört neben der Prüfung des Anspruchs die Erfüllung berechtigter oder die Ablehnung unberechtigter Ansprüche.

Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie sich und Ihre Angestellten gegen vertragliche und deliktische Haftung korrekt absichern.

Gibt es angestellte Ärzte?

1. Arzt

Fachrichtung 1. Arzt

2. Arzt

Fachrichtung 2. Arzt

3. Arzt

Fachrichtung 3. Arzt

4. Arzt

Fachrichtung 4. Arzt

5. Arzt

Fachrichtung 5. Arzt

6. Arzt

Fachrichtung 6. Arzt

7. Arzt

Fachrichtung 7. Arzt

8. Arzt

Fachrichtung 8. Arzt

9. Arzt

Fachrichtung 9. Arzt

10. Arzt

Fachrichtung 10. Arzt

11. Arzt

Fachrichtung 11. Arzt

12. Arzt

Fachrichtung 12. Arzt
Werden Implantate gesetzt

Werden folgende Eingriffe/Behandlungen/Tätigkeiten vorgenommen?

endoskopische Eingriffe, laserchirurgische Behandlungen
Organ- und/oder Gelenkpunktionen, Biopsien, intraartikuläre Injektionen und/oder Infiltrationen
ambulante wirbelsäulennahe Injektionen und/oder Infiltrationen
ärztliche Tätigkeiten im Ausland
klinischen Studien
telemedizinische Beratungen/Behandlungen
Befinden sich Arzt und Patient in Deutschland?
medizinisch nicht indizierte kosmetische Operationen/Behandlungen
Werden Narkosen durchgeführt?
Liegt eine ausschließlich schmerztherapeutische Tätigkeit vor?
Wird in der Praxis ein Handelsumsatz von über 10.000 € erzielt (z. B. mit Kontaktlinsen oder Kontaktlinsenflüssigkeiten)?
Wird ein rechtlich eigenständiges Unternehmen unterhalten (z. B. Kontaktlinsenstudio oder Lasikzentrum)?
Klären Sie die Patienten bei folgenden Behandlungen auf und protokollieren Sie diese Aufklärung schriftlich?
Wird in der Praxis ein Handelsumsatz von über 10.000 € erzielt (z. B. mit Kosmetika oder Pflegeprodukten)?
Wird ein rechtlich eigenständiges Unternehmen unterhalten (z.B. mit Kosmetika oder Pflegeprodukten)?
Wird aktive Geburtshilfe geleistet?
Werden Verfahren der assistierten Reproduktion angewandt, die über die alleinige Insemination und/oder alleinige hormonelle Stimulation hinausgehen?
Werden Abrasien, alleinige Inseminationen, Stanzbiopsien und/oder Mammapunktionen vorgenommen?
Werden Amniozentesen (Fruchtwasserpunktionen), Chorionzotten- bzw. Plazentabiopsien und/oder Nabelschnurpunktionen vorgenommen?
Werden nicht invasive pränatale Screening Tests (NIPT) durchgeführt, bei denen die Laborleistungen nicht innerhalb Deutschlands vorgenommen wird?
Anzahl der Mitarbeiter, die in einem für fremde Zwecke tätigen zytologischen Labor angestellt sind (ohne Pränataldiagnostik)
Werden proktologische Eingriffe durchgeführt?
Werden Herzkatheter-Untersuchungen vorgenommen?
Werden ambulant Zentrale Venenkatheter (ZVK), Shaldon-Katheter, Denver Shunts oder Bauchfell-Katheter gelegt?
Werden ausschließlich psychiatrische Behandlungen vorgenommen?
Werden radiologische Befundungen für ein Krankenhaus im Rahmen eines Outsourcing übernommen?(Falls ja, bitte den Kooperationsvertrag mit dem Krankenhaus zur detaillierten Prüfung und Einzelfallquotierung einreichen.)
Werden ambulant dentale Implantate gesetzt?
Wird ein zahntechnisches Labor für fremde Zwecke unterhalten?
Werden Lachgassedierungen vorgenommen
Werden Behandlungen in Vollnarkose durchgeführt
Kommt für die Anästhesie ein separater Behandlungsvertrag (z.B. mit einem Anästhesisten) zustande?
Laden Sie hier bitte die Ihnen vorliegenden Dokumente hoch! Je aktueller die Dokumente sind, desto genauer kann eine Analyse erfolgen. Gut wäre, wenn Sie den Versicherungsschein/Nachtrag und die aktuelle Beitragsrechnung an uns weitergeben würden.

Wenn Sie die Unterlagen akut nicht digital vorhanden haben, können Sie diese auch nachträglich per Fax an uns über die Fax-Nummer 030 8100 6044 senden.

Inhalts-/Inventar-Versicherung inkl. Elektronik- und Glas-Versicherung

Die Inhalts-Versicherung bzw. Inventar-Versicherung ist die „Hausrat-Versicherung“ für die Arztpraxis. Sie erstattet Schäden an oder den Verlust der Praxiseinrichtung beispielsweise im Falle von Feuer, Wasser oder Diebstahl.
Aufgrund ihrer individuellen Besonderheiten ist die Inhalts- und Inventarversicherung insbesondere für Arztpraxen wichtig und notwendig. Denken Sie an Diebstahl oder Beschädigung der teuren Medizintechnik, Verderb der gelagerten Medikamente oder Verluste von Kassenabrechnungen im Schadenfall.
Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie im Schadenfall den Neuwert erstattet bekommen – auch und gerade bei wertvollem Praxis-Inventar.

Ermittlung der Versicherungssummen zum Neuwert
Grundlage zur Bemessung der Versicherungssummen


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Ermittlung weiterer Versicherungssummen
Grundlage zur Bemessung weiterer Versicherungssummen


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Glasflächen in der Praxis
Bei Zahnarzt-Praxen: Wo steht der Kompressor?


Notwendige Sicherungen vorhanden?

Einbruchmeldeanlage (EMA) vorhanden?
Laden Sie hier bitte die Ihnen vorliegenden Dokumente hoch! Je aktueller die Dokumente sind, desto genauer kann eine Analyse erfolgen. Gut wäre, wenn Sie den Versicherungsschein/Nachtrag und die aktuelle Beitragsrechnung an uns weitergeben würden.

Wenn Sie die Unterlagen akut nicht digital vorhanden haben, können Sie diese auch nachträglich per Fax an uns über die Fax-Nummer 030 8100 6044 senden.

Praxisausfall-Versicherung

Die Praxis-Ausfall-Versicherung zahlt eine vereinbarte Summe, sobald der Praxisbetrieb wegen einer Krankheit oder eines Unfalls der Behandlerin/des Behandlers ausfällt.
Welchen Betrag benötigen Sie, um laufende Kosten wie Personal, Vertretung, Miete, Finanzierungen, Steuern, Versicherungen o.ä. weiterhin decken zu können, falls Sie wegen eines Unfalls oder einer Krankheit länger ausfallen?

Ab wann muss eine Zahlung beginnen, damit Sie Ihre laufenden Kosten weiterhin decken können? (Wie hoch ist Ihr finanzielles Polster?)




Laden Sie hier bitte die Ihnen vorliegenden Dokumente hoch! Je aktueller die Dokumente sind, desto genauer kann eine Analyse erfolgen. Gut wäre, wenn Sie den Versicherungsschein/Nachtrag und die aktuelle Beitragsrechnung an uns weitergeben würden.

Wenn Sie die Unterlagen akut nicht digital vorhanden haben, können Sie diese auch nachträglich per Fax an uns über die Fax-Nummer 030 8100 6044 senden.

Rechtsschutz-Versicherung

Für Praxisinhaber bestehen zahlreiche Rechts- und Vertragsverhältnisse, u. a. mit Patienten, Krankenkassen, KVen bzw. KZVen, Mitarbeitern oder Vermietern. Beide Seiten können Rechtsansprüche geltend machen. Damit Sie unberechtigten Ansprüchen trotzen können oder Sie selbst Ihre Ansprüche gegenüber Dritten geltend machen können, empfiehlt es sich, eine Rechtsschutz-Versicherung zu besitzen.

Ihre Praxisräume sind
Sind Fahrzeuge auf Ihre Praxis zugelassen oder setzen Sie diese steuerlich über die Praxis ab?
Haben Sie Verträge mit externen Dienstleistern (z.B. IT, Reinigung, Factoring, Abrechnungen, externes Labor usw.)?
Haben Sie Leasing-/Kreditverträge für Ihre Praxis (z.B. Fahrzeuge, Praxisgeräte/-technik usw.)?
Haben Ihre MitarbeiterInnen eine betriebliche Altersvorsorge (bAV)?
Liegt eine Versorgungsordnung zur bAV für Ihre Praxis vor?
Liegen jeweils Entgeltumwandlungs-Vereinbarungen zur bAV der MitarbeiterInnen vor?
Planen Sie, MitarbeiterInnen einzustellen oder zu entlassen?
Laden Sie hier bitte die Ihnen vorliegenden Dokumente hoch! Je aktueller die Dokumente sind, desto genauer kann eine Analyse erfolgen. Gut wäre, wenn Sie den Versicherungsschein/Nachtrag und die aktuelle Beitragsrechnung an uns weitergeben würden.

Wenn Sie die Unterlagen akut nicht digital vorhanden haben, können Sie diese auch nachträglich per Fax an uns über die Fax-Nummer 030 8100 6044 senden.

Datenschutz- und Cyberrisk-Versicherung

Die digitale Abrechnung mit der KV oder der KZV ist mittlerweile verpflichtend und die Kommunikation über das Internet fester Bestandteil des Praxisalltags. Vertrauliche Patienten- und Praxisdaten sind heute in der Regel zwar sehr gut abgesichert, dennoch bieten die genutzten Abwehrsysteme bisher keinen garantierten und vollumfänglichen Schutz gegen Angriffe von Cyber-Kriminellen.

Ohne funktionierende IT steht meine Praxis still?
Ohne Zugang zu meinem Patientendaten steht meine Praxis still?
Haben Mitarbeiter Zugang zu Praxiskonten?
Haben Sie Befürchtungen, dass Ihre Praxis Opfer von Cyberbetrug/-angriffen werden könnte?
Speichern oder verarbeiten Sie Zahlungsdaten Ihrer Patienten auf Ihren Systemen?
Legen Sie Wert darauf, dass Sie und alle Ihre Mitarbeiter dauerhaft zum Thema Daten- und Cybersicherheit sensibilisiert werden?
Aktualisieren Sie Ihre Sicherheitssysteme (z.B. Firewalls und Antivirenprogramme) sowie Sicherheits-Updates und Patches in Ihren IT-Systemen sobald diese für Sie verfügbar sind?
Führen Sie mindestens wöchentlich eine Datensicherung (Back-Up) durch?
Falls eine Cyber-Versicherung in der Vergangenheit bestand: Erfolgte eine Beendigung dieser Cyber-Versicherung durch den Versicherer aufgrund eines Schadens?
Sind in Ihrem Unternehmen in den letzten 3 Jahren Schäden durch einen Cyber-Vorfall, z.B. einen Hacker-Angriff, eingetreten oder sind den Repräsentanten Ihres Unternehmens Umstände zu Cyber-Vorfällen bekannt, die zu einem Schaden im Sinne dieser Versicherung führen könnten?
Setzen Sie die gesetzlich verlangte Richtlinie zur IT-Sicherheit der KZBV bzw. der KBV nach § 75 B SGB V in Ihrer Praxis um?
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Wenn Sie die Unterlagen akut nicht digital vorhanden haben, können Sie diese auch nachträglich per Fax an uns über die Fax-Nummer 030 8100 6044 senden.

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge für Ihre MitarbeiterInnen stellt eine wichtige Säule im Altersvorsorge-Mix dar und besteht zu ca. 95% aus arbeitsrechtlichen Regelungen aus dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Hierbei gibt es allerdings viel zu beachten, damit Sie dieses Konstrukt für Ihre Praxis sicher aufstellen.

Existiert eine Versorgungsordnung?

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Welche Zusageart existiert in Ihrer Praxis?
Welcher Durchführungsweg existiert in Ihrer Praxis?
Mitarbeiter sind über bAV informiert?
Eine Dokumentation dieser Information ist vorhanden?
In der Praxis gibt es Mitarbeiter, die Gehalt umwandeln?
Es liegt jeweils eine Entgeltumwandlungs-Vereinbarung vor?
wenn ja,
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Wenn Sie die Unterlagen akut nicht digital vorhanden haben, können Sie diese auch nachträglich per Fax an uns über die Fax-Nummer 030 8100 6044 senden.

Anfrage Absenden

Sie haben es geschafft! Sobald uns Ihre Daten vorliegen, beginnen wir mit dem Absicherungs-Check für Ihre Praxis.
Sie erhalten nach Fertigstellung das Ergebnis per Mail an die von Ihnen angegebene Adresse.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 030 8100 6040 zur Verfügung.

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