INFO NACH § 15 VERSVERMV
Kundeninformation nach § 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung
1. Informationspflichtiger:
Tausend Finanz GmbH
Drachensteig 5 | 14532 Kleinmachnow
Büro
Taubenstrasse 26 | 10117 Berlin
Amtsgericht: Amtsgericht Potsdam | HRB 28292
Geschäftführung: Marcus Tausend
Fon +49 30 8100 6040
Fax +49 30 8100 6044
mail info[at]tausend-finanz.de
2. Status des Informationspflichtigen nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung
Der Informationspflichtige ist als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer Potsdam - Breite Strasse 2 a-c | 14467 Potsdam - gemeldet und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer: D-20TU-6A7PE-28 registriert.
3. Beratung und Vergütung
Der Informationspflichtige bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision und ggf. Servicepauschale vom Produktanbieter. Der Informationspflichtige erhält als Vergütung weitere Zuwendungen. Diese sind bereits in der Versicherungsprämie enthalten und somit vom Kunden nicht separat zu bezahlen.
Außerdem kann der Informationspflichtige abweichend mit dem Kunden als Vergütung eine Kombination aus Provision und Honorar oder lediglich Honorar vereinbaren. Das Honorar ist dann vom Kunden separat zu bezahlen.
4. Gemeinsame Registerstelle gem. § 11 a Abs. 1 und § 34 GewO
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer - Breite Strasse 29 | 10178 Berlin
Fon (0 180) 60 05 85 0 (Festnetzpreis 0,20 EUR / Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 EUR EUR/Anruf) mail:
5. Beteiligungen von bzw. an dem Informationspflichtigen
Der Informationspflichtigen besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Es gibt keine Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, welche direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen.
6. Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen dem Informationspflichtigen und Versicherungsnehmern
Unser Bestreben ist stets, Ihnen leistungsfähigen und Ihrem Bedarf entsprechenden Versicherungsschutz zu beschaffen.
Sollte es bei aller Sorgfalt doch einmal zu Fehlern kommen und sollten Sie das Gefühl haben, dass Sie zur Aufklärung einen unabhängigen Beistand benötigen, stehen Ihnen die sogenannten Ombudsleute des Versicherungswesens zur Verfügung.
Ihre Aufgabe ist es, Streit zwischen Ihnen als Kunde und uns als Versicherungsmakler zu schlichten und damit teure Rechtsauseinandersetzungen zu vermeiden. Sie erreichen die Ombudsleute unter folgenden Adressen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32 | 10006 Berlin | www.schlichtung-finanzberatung.de
Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22 | 10052 Berlin | www.pkv-ombudsmann.de
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs- und Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2 | 20095 Hamburg | www.schlichtung-finanzberatung.de
7. Berufsrechtliche Regelungen
- § 34d Gewerbeordnung
- §§ 59-68 VVG
- VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
8. Angaben zur Berufshaftpflicht-Versicherung
Name und Sitz des Versicherers:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
www.ruv.de
9. Weitere Informationen
Im Rahmen der Vermittlerrichtlinie obliegt es dem Versicherungskunden, den Vermittler rechtzeitig zu informieren, falls sich die Lebensumstände ändern, z.B. durch Änderung der Kontoverbindung, Heirat, Nachwuchs, Ortswechsel, berufliche Stellung, beruflicher Auslandsaufenthalt, Scheidung, Selbstständigkeit, Gründung einer im Handelsregister eingetragenen Firma usw. Nur dann sind wir in der Lage, die Verantwortung für die Richtigkeit und die Vollständigkeit Ihres Versicherungs- und Vorsorgewesens zu übernehmen.
Gerade bei der Zielgruppe Ärzte und Zahnärzte sind Veränderungen in der Inventar- und Umsatzhöhe entscheidend für die bedarfsgerechte Absicherung. Geben Sie uns daher bestenfalls jährlich die Informationen aus der BWA bzw. dem Anlagenverzeichnis. Diese erhalten Sie i.d.R. von Ihrem Steuerberater.
Im Schadensfall informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir die Meldung rechtzeitig an den jeweiligen Versicherer weiterleiten können. Bitte informieren Sie uns auch, bevor Sie Reparaturaufträge erteilen bzw. eine Neuanschaffung vornehmen. Wir werden hier vorher beim Versicherer entsprechende Deckungszusage einholen.