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INFO NACH § 15 VERSVERMV

Kundeninformation nach § 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung

1. Informationspflichtiger:

Tausend Finanz GmbH
Drachensteig 5 | 14532 Kleinmachnow

Besuchsadresse
Taubenstrasse 26 | 10117 Berlin

Amtsgericht: Amtsgericht Potsdam | HRB 28292
Geschäftführung: Marcus Tausend

Fon: +49 30 8100 6040
Fax: +49 30 8100 6044
mail: info[at]tausend-finanz.de

2. Status des Informationspflichtigen nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung

Die Informationspflichtige ist als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer Potsdam - Breite Strasse 2 a-c | 14467 Potsdam - gemeldet und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer: D-20TU-6A7PE-28 registriert.

Die Informationspflichtige ist als Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach §34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer Potsdam - Breite Strasse 2 a-c | 14467 Potsdam - gemeldet und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer: D-F-183-9DW9-22 registriert.

Die Informationspflichtige ist nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Gewerbeordnung berechtigt, gewerbsmässig den Abschluss von Verträgen über Darlehen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34 i Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung, zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen. Die Erlaubnis wurde erteilt durch die Gemeinde Kleinmachnow - Adolf-Grimme-Ring 10 | 14532 Kleinmachnow

3. Beratung und Vergütung

Im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung bietet die Informationspflichtige eine Beratung gemäss den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage und ggf. Servicepauschale vom Produktanbieter. Diese sind bereits in der Versicherungsprämie enthalten und somit vom Kunden nicht separat zu bezahlen.

Ausserdem kann die Informationspflichtige abweichend mit dem Kunden vor der Beratung von Versicherungen als Vergütung schriftlich eine Kombination aus Provision und Honorar oder lediglich Honorar vereinbaren. Das Honorar ist dann vom Kunden separat zu bezahlen.

Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung und ggf. -beratung kann die Vergütung hierfür durch Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen der Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.

4. Gemeinsame Registerstelle gem. § 11 a Abs. 1 und § 34 d GewO

DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammertag e.V. - Breite Strasse 29 | 10178 Berlin

Fon 030 20308-0 oder mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. | Registerabruf unter www.vermittlerregister.info unter der Registernummer D-20TU-6A7PE-28.

5. Beteiligungen von bzw. an dem Informationspflichtigen

Der Informationspflichtigen besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Es gibt keine Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, welche direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen.

6. Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen dem Informationspflichtigen und Versicherungsnehmern

Unser Bestreben ist stets, Ihnen leistungsfähigen und Ihrem Bedarf entsprechenden Versicherungsschutz zu beschaffen.

Sollte es bei aller Sorgfalt doch einmal zu Fehlern kommen und sollten Sie das Gefühl haben, dass Sie zur Aufklärung einen unabhängigen Beistand benötigen, stehen Ihnen die sogenannten Ombudsleute des Versicherungswesens zur Verfügung.

Ihre Aufgabe ist es, Streit zwischen Ihnen als Kunde und uns als Versicherungsmakler zu schlichten und damit teure Rechtsauseinandersetzungen zu vermeiden. Sie erreichen die Ombudsleute unter folgenden Adressen:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32 | 10006 Berlin | www.schlichtung-finanzberatung.de

Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22 | 10052 Berlin | www.pkv-ombudsmann.de

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs- und Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2 | 20095 Hamburg | mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.www.schlichtung-finanzberatung.de

7. Berufsrechtliche Regelungen

  • Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
  • §§ 59-68 VVG
  • VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

8. Angaben zur Berufshaftpflicht-Versicherung

Name und Sitz des Versicherers:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
www.ruv.de

9. Weitere Informationen

Im Rahmen der Vermittlerrichtlinie obliegt es dem Versicherungskunden, den Vermittler rechtzeitig zu informieren, falls sich die Lebensumstände ändern, z.B. durch Änderung der Kontoverbindung, Heirat, Nachwuchs, Ortswechsel, berufliche Stellung, beruflicher Auslandsaufenthalt, Scheidung, Selbstständigkeit, Gründung einer im Handelsregister eingetragenen Firma usw. Nur dann sind wir in der Lage, die Verantwortung für die Richtigkeit und die Vollständigkeit Ihres Versicherungs- und Vorsorgewesens zu übernehmen.

Gerade bei der Zielgruppe Ärzte und Zahnärzte sind Veränderungen in der Inventar- und Umsatzhöhe entscheidend für die bedarfsgerechte Absicherung. Geben Sie uns daher bestenfalls jährlich die Informationen aus der BWA bzw. dem Anlagenverzeichnis. Diese erhalten Sie i.d.R. von Ihrem Steuerberater.

Im Schadensfall informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir die Meldung rechtzeitig an den jeweiligen Versicherer weiterleiten können. Bitte informieren Sie uns auch, bevor Sie Reparaturaufträge erteilen bzw. eine Neuanschaffung vornehmen. Wir werden hier vorher beim Versicherer entsprechende Deckungszusage einholen.