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Krankentagegeld-, Praxisausfall- und Betriebsunterbrechungs-Versicherung

Was passiert eigentlich mit Ihrer Praxis, wenn 'mal was passiert?

Der Umsatz von Arzt- und Zahnarztpraxen ist abhängig davon, dass in ihnen behandelt werden kann. Im regulären Praxisbetrieb sind so sowohl die Praxiskosten als auch der Ertrag für die Behandlerin/den Behandler zu erwirtschaften.

Doch wie verhalten sich das Einkommen der Behandler/des Behandlers und die weiterlaufenden Kosten, falls Behandlungen gar nicht oder nur eingeschränkt möglich sind?

Wenn die Praxis geschlossen ist, laufen trotzdem Fixkosten wie z.B. Miete, Gehälter, Finanzierungen/Leasing und laufende Kosten weiter.

Die Krankentagegeld-, die Praxisausfall- und die Betriebsunterbrechungs-Versicherung helfen dabei, eine Versorgungslücke zu schließen und finanzielle Schäden abzuwenden.

Schützen Sie die Einnahmen Ihrer Praxis jetzt! Das Team der Tausend Finanz GmbH hilft Ihnen bei der passgenauen Absicherung.

So schnell kann es passieren!

Wie plötzlich ein Ereignis negativen Einfluss auf den Praxis-Umsatz nehmen kann, zeigen folgende, reale Beispiele:

Brand in benachbarter Praxis

In der benachbarten Praxis einer Zahnärztin hat es gebrannt. „Lediglich“ Rauch und Ruß kamen über die Belüftungsanlage und ein offenes Fenster in die Räumlichkeiten unserer Kundin. Da das gesamte Inventar beschädigt wurde, stand die Praxis ein ganzes Jahr lang still.

Persönlicher Verlust
Ein Praxisinhaber erlitt einen persönlichen Verlust und sah sich mehr als sechs Monate lang nicht in der Lage, Behandlungen durchzuführen.
Wasserschaden

Ein Wasserschaden in einer Zahnarztpraxis in einem denkmalgeschützten Gebäude machte es notwendig, den feuchten Boden zu erneuern. Da dies nur durch eine Fachwerkstatt möglich war, dauerte es acht Monate, bis in der Praxis wieder alle Behandlungen durchgeführt werden konnten.

Ski-Unfall

Eine Praxisinhaberin zog sich bei einem Ski-Unfall eine Kreuzband-Ruptur zu. Nach der OP kam es zu Komplikationen. Die Ausfallzeit betrug insgesamt fast sieben Monate.

Post-COVID-Syndrom

Lange nach einer SARS-CoV-2-Infektion hatte der Behandler in einer Einzelpraxis noch Beschwerden. Sowohl sein körperlicher als auch sein psychischer Zustand liessen eine Behandlung seiner Patienten für fast fünf Monate nicht zu.

Finanzielle Schäden durch einen Behandlungsausfall

Anhand echter betriebswirtschaftlichen Auswertungen (aus BWA, auf 100 EUR gerundet) zeigen die unteren beiden Beispiele schematisch, was dies für Praxisinhaber bedeuten könnte:

Beispielrechung

aus BWA Humanmedizin* aus BWA Zahnmedizin*
Umsatz 505.000 EUR 508.300 EUR
Fixe Kosten 297.900 EUR 198.400 EUR
Variable Kosten 29.000 EUR 71.600 EUR
Steuern auf Einkommen 65.968 EUR 90.554 EUR
Nettoeinkommen 107.632 EUR 147.746 EUR

* Ø-Einkommenssteuersatz 38%

Käme es in einer dieser beiden Beispiel-Praxen zu einem Ausfall von z.B. sechs Wochen oder einem halben Jahr, ergäben sich erhebliche finanzielle Lücken, die die Erstattung weiterlaufender Kosten und die Finanzierung des Einkommens der Behandlerin/des Behandlers erheblich beeinträchtigten.

So hilft Ihnen eine Krankentagegeld- und eine Praxisausfall-Versicherung

Ausfall der Praxis aufgrund Unfalls oder Krankheit der Behandlerin/des Behandlers

Bei Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse, die das Krankengeld mit abgesichert haben, wird dieses erst nach einer Karenzzeit von sechs Wochen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze ausgezahlt. Nach 78 Wochen endet die Zahlung. Die max. Höhe beträgt 120,75 EUR kalendertäglich (2024). In den ersten 6 Wochen und ab der 79. Woche stehen somit keine Einkünfte zur Verfügung.

Beispielrechnung: Versorgungslücken eines GKV-versicherten Humanmediziners

Das GKV-Krankengeld wird nach einer Karenzzeit von 6 Wochen für insgesamt bis zu 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren, gerechnet ab dem Beginn der Erkrankung, gezahlt. Danach endet die Zahlung; unabhängig davon, ob die Arbeitsunfähigkeit noch besteht.
Bei Arbeitsunfähigkeit beträgt die Höhe 70 % des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 % des Nettoverdienstes bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Höchstsatz 2023 = 116,38 EUR pro Tag.
Die Höhe des Krankengeldes ist gesetzlich vorgeschrieben: 70 % des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 % des Nettoverdienstes ist der Grundsatz, um das Krankengeld zu berechnen.
DieBeitragsbemessungsgrenze in der GKV (2023 = 4.987,50 EUR pro Monat) ist gleichzeitig die Leistungsgrenze für das Krankengeld.Das Einkommen über dieser Grenze ist in der GKV nicht abgesichert.
Das GKV-Krankengeld wird nach einer Karenzzeit von 6 Wochen für insgesamt bis zu 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren, gerechnet ab dem Beginn der Erkrankung, gezahlt. Danach endet die Zahlung; unabhängig davon, ob die Arbeitsunfähigkeit noch besteht.
Bei Arbeitsunfähigkeit beträgt die Höhe 70 % des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 % des Nettoverdienstes bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Höchstsatz 2023 = 116,38 EUR pro Tag.
Die Höhe des Krankengeldes ist gesetzlich vorgeschrieben: 70 % des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 % des Nettoverdienstes ist der Grundsatz, um das Krankengeld zu berechnen.
DieBeitragsbemessungsgrenze in der GKV (2023 = 4.987,50 EUR pro Monat) ist gleichzeitig die Leistungsgrenze für das Krankengeld.Das Einkommen über dieser Grenze ist in der GKV nicht abgesichert.

Reale Versorgungslücke bei Unfall / Krankheit:

  Versorgungslücke pro Tag Humanmedizin* Versorgungslücke pro Tag Zahnmedizin*
Woche 1 - 6 1.126 EUR 962 EUR
Woche 7 - 78 1.006 EUR 842 EUR
ab Woche 79 1.126 EUR 962 EUR
Gesamtausfall 6 Wochen gerundet 47.300 EUR 40.400 EUR
Gesamtausfall 6 Monate gerundet 186.500 EUR 157.000 EUR

* GKV-versichert inkl. Krankengeld bis zur Beitragsbemessungs-Grenze

Unsere Empfehlung: Sichern Sie Ihr Einkommen und die fixen Praxiskosten durch eine Krankentagegeld- und eine Praxisausfall-Vesicherung richtig ab!

Mit einer Praxisausfall-Versicherung sichern Sie Ihre Praxis ab und schließen im Fall einer Behandlungsunterbrechung die Versorgungslücke. Investieren Sie in die Sicherheit Ihrer Praxis und schützen Sie sich vor finanziellen Schäden!

  • Absicherung des Einkommens: PKV-Krankentagegeld-Versicherung

  • Absicherung der fixen (Praxis-) Kosten: spezielle Praxisausfall-Versicherung
So hilft Ihnen eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung

Ausfall der Praxis aufgrund eines versicherten Sachschadens

Häufig wird in Verbindung mit einer Inhalts- oder Elektronik-Versicherung die sog. kleine Betriebsunterbrechungs-Versicherung (KBU) mitangeboten. Dies bedeutet, dass deren Versicherungssumme genauso hoch ist, wie die für das Inventar. Diese beiden Werte haben aber nichts miteinander zu tun.

Richtig und wichtig ist es, die Versicherungssumme in Höhe Ihres Umsatzes abzüglich der varaiblen Kosten (Rohertrag) festzulegen und regelmässig zu überprüfen!

Reale Versorgungslücke bei Betriebsunterbrechung

  Versorgungslücke pro Tag Humanmedizin* Versorgungslücke pro Tag Zahnmedizin*
pro Tag 1.310 EUR 1.213 EUR
Gesamtausfall 6 Wochen gerundet 55.000 EUR 51.000 EUR
Gesamtausfall 6 Monate gerundet 235.800 EUR 218.300 EUR
* ohne Betriebsunterbrechungs-Versicherung

Unsere Empfehlung:

Sichern Sie Ihre Praxis durch eine Betriebsunterbrechungs-Vesicherung in richtiger Höhe ab und aktualisieren Sie deren Höhe regelmäßig!

Eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung ist ein wichtiger Schutz, um bei einem Umsatzausfall wegen eines Sachschadens die finanziellen Folgen abzumildern. Sie hilft dabei, eine Versorgungslücke zu schließen und die Praxis vor finanziellen Schäden zu bewahren.

  • Absicherung des Gewinns und der fixen (Praxis-) Kosten: Betriebsunterbrechungs-Versicherung in passender Höhe i.V.m. einer Inhalts- bzw. Elektronik-Versicherung

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