Warum jede Praxis eine Inhalts-/Inventar-Versicherung benötigt

Jede Arzt- und Zahnarztpraxis ist mit wertvollen medizinischen Geräten, hochwertigem Inventar und einer spezialisierten Einrichtung ausgestattet. Diese Ausstattung ist nicht nur essenziell für den reibungslosen Praxisbetrieb, sondern stellt auch eine erhebliche finanzielle Investition dar. Eine Inhalts- bzw. Inventar-Versicherung schützt vor finanziellen Verlusten durch unvorhergesehene Schäden und ist daher für jede Praxis unverzichtbar.
Wertvolle medizinische Geräte und Inventar schützen
Moderne Arzt- und Zahnarztpraxen verfügen über teure Geräte wie Röntgenapparate, Ultraschallgeräte oder Behandlungseinheiten, deren Anschaffung oft mehrere zehntausend EUR kostet. Hinzu kommen massgefertigte Möbel und EDV-Technik, die für eine professionelle und effiziente Patientenversorgung notwendig sind. Ein Schaden oder Verlust dieser Ausstattung kann erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen und den Praxisbetrieb gefährden.

Was deckt die Inventar-Versicherung ab?
Die Inventar-Versicherung schützt das gesamte bewegliche Inventar einer Praxis. Dazu gehören:
- Medizinische Geräte wie Röntgen- und Ultraschallgeräte
- Behandlungseinheiten
- Empfangs- und Wartezimmermöbel
- EDV-Technik, Telefone und Drucker
- Verbrauchsmaterialien und Medikamente
- Beleuchtung und sonstige technische Installationen, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind

Was fällt dagegen unter die Gebäude-Versicherung?
Die Gebäude-Versicherung des Vermieters deckt in der Regel alle fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteile. Dazu gehören:
- Wände, Decken, Böden und Türen
- Heizungs-, Wasser- und Elektroinstallationen
- Eingebaute sanitäre Einrichtungen
- Fest installierte Klimaanlagen
- Fenster und Fassaden
Mietereinbauten - ein Sonderfall
Viele Praxisinhaber nehmen spezielle bauliche Anpassungen an den gemieteten Räumen vor, um den Praxisbetrieb optimal zu gestalten. Solche Mietereinbauten sind oft fest mit dem Gebäude verbunden, gehören jedoch nicht automatisch zur Gebäude-Versicherung des Vermieters. Hier ist eine klare vertragliche Regelung notwendig, um festzulegen, ob diese Einbauten über die Inventar-Versicherung des Praxisinhabers abgesichert werden müssen.
Ein Beispiel: Eine Zahnarztpraxis entscheidet sich für eine moderne Trennwand aus Smart-Glas, die auf Knopfdruck undurchsichtig wird. Diese Wand ist fest in die Raumstruktur integriert, gehört jedoch nicht zur ursprünglichen Bausubstanz. Kommt es nun zu einem Schaden durch Feuer oder Wassereinbruch, müssen die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der Trennwand eindeutig einer Versicherung zugeordnet werden. Ohne vorherige Klärung zwischen Vermieter und Praxisinhaber, wer für die Versicherung verantwortlich ist, kann es im Schadensfall zu Unsicherheiten oder finanziellen Belastungen für den Praxisinhaber kommen.

Welche Gefahren sind versichert?
Eine Inventar-Versicherung deckt verschiedene Risiken ab, die in einer Arzt- oder Zahnarztpraxis jederzeit eintreten können:
- Feuer: Ein Kurzschluss in einem medizinischen Gerät kann einen Brand verursachen, der das gesamte Inventar zerstört. Die Kosten für die Wiederherstellung können schnell 100.000 EUR oder mehr betragen, wenn medizinische Geräte, Möbel und die gesamte technische Ausstattung ersetzt werden müssen. Hinzu kommen oft hohe Aufwendungen für die Entsorgung beschädigter und unbrauchbarer Geräte sowie die Reinigung und Sanierung der Praxisräume.
- Einbruchdiebstahl: Kriminelle haben es auf teure medizinische Technik abgesehen. Nach einem Einbruch müssen nicht nur gestohlene Geräte ersetzt, sondern oft auch beschädigte Türen und Fenster repariert werden. Allein der Austausch eines hochwertigen Röntgengeräts kann über 30.000 EUR kosten, während zusätzliche Reparaturen an Fenstern und Sicherheitssystemen weitere 10.000 EUR ausmachen können.
- Leitungswasser: Ein geplatztes Rohr kann zu Wasserschäden an Möbeln und elektrischen Geräten führen, was deren Nutzung unmöglich macht. Ein grösserer Wasserschaden kann neben den zerstörten Geräten und Möbeln auch Bauarbeiten zur Trocknung und Sanierung erforderlich machen – die Gesamtkosten liegen oft im fünfstelligen Bereich.
- Sturm und Hagel: Starke Unwetter können Fenster beschädigen, wodurch Regenwasser eindringt und das Inventar zerstört. Die Erneuerung der Fenster und die Trocknung der Räumlichkeiten können schnell mehrere tausend EUR kosten, insbesondere wenn es sich um speziell angefertigte Praxisausstattung handelt.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Zahnarzt hatte in seiner Praxis eine hochmoderne Behandlungseinheit im Wert von 50.000 EUR installiert. Nach einem nächtlichen Einbruch wurden nicht nur das Gerät gestohlen, sondern auch Möbel und das Türschloss schwer beschädigt. Ohne Inventar-Versicherung hätte er die Kosten für die Neuanschaffung und Reparaturen selbst tragen müssen. Dank der Versicherung konnte er jedoch schnell Ersatz beschaffen und seine Praxis ohne längere Unterbrechungen weiterführen.
Ein anderes Beispiel zeigt, wie verheerend ein Wasserschaden sein kann. In einer Hausarztpraxis platzte über Nacht ein Wasserrohr. Das Wasser beschädigte nicht nur medizinische Geräte und die Empfangsmöbel, sondern drang auch in die Wände ein, sodass aufwendige Sanierungsarbeiten notwendig wurden. Die Gesamtkosten für den Schaden beliefen sich auf über 40.000 EUR - ohne Versicherung eine enorme finanzielle Belastung.

Noch gravierender kann es werden, wenn nach einem Brand ein Gebäude mit gefährlichen Schadstoffen wie Asbest belastet ist. In solchen Fällen muss die gesamte Praxis zunächst fachgerecht ausgeräumt werden, bevor überhaupt mit der Sanierung begonnen werden kann. Alle beschädigten Geräte und Möbel müssen unter speziellen Sicherheitsvorkehrungen entsorgt werden, was mit zusätzlichen Kosten im fünf- bis sechsstelligen Bereich verbunden sein kann. Ohne eine Inventar-Versicherung könnte dies für viele Praxen existenzbedrohend sein.
Regelmäßige Anpassung der Versicherungssumme
Da viele Praxen regelmäßig in neue medizinische Geräte und Technik investieren, ist es essenziell, dass auch die Versicherungssumme entsprechend angepasst wird. Neue Anschaffungen sollten in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden, damit im Schadensfall der volle Wert des Inventars ersetzt werden kann.
Wird die Versicherungssumme nicht aktualisiert, besteht das Risiko einer Unterversicherung – das bedeutet, dass im Schadensfall nur ein Teil der tatsächlichen Kosten erstattet wird. Dies könnte erhebliche finanzielle Einbußen für die Praxis bedeuten. Eine regelmäßige Überprüfung des Versicherungsumfangs stellt sicher, dass alle wichtigen Anschaffungen ausreichend abgesichert sind.

Wichtig: Versicherung zum Neuwert
Eine Versicherung zum Neuwert stellt sicher, dass Sie im Schadensfall den vollen Ersatzwert für Ihr Inventar erhalten. Ältere Versicherungsbedingungen, die nur den Zeitwert erstatten, können erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringen. Diese Bedingungen besagen oft, dass nur der Zeitwert erstattet wird, wenn das beschädigte Inventar nur noch einen Wert von 40% des Neuwerts hat. Dies kann zu erheblichen Kürzungen führen.
Beispiel für einen Arzt:
Stellen Sie sich vor, Sie sind ein Allgemeinmediziner und Ihre Praxis wird durch einen Brand beschädigt. Ihr Ultraschallgerät, das vor fünf Jahren für 20.000 EUR gekauft wurde, hat aufgrund des Alters und der Abnutzung nur noch einen Zeitwert von 8.000 EUR. Nach den älteren Versicherungsbedingungen würden Sie nur diesen Zeitwert erstattet bekommen. Das bedeutet, Sie müssten 12.000 EUR aus eigener Tasche zahlen, um ein neues Gerät zu kaufen.
Beispiel für einen Zahnarzt:
Angenommen, Sie sind Zahnarzt und Ihre Praxis wird durch einen Wasserschaden beeinträchtigt. Ihr digitales Röntgengerät, das vor drei Jahren für 30.000 EUR erworben wurde, hat einen Zeitwert von 12.000 EUR. Nach den älteren Versicherungsbedingungen würden Sie nur diesen Zeitwert erstattet bekommen. Um ein neues Gerät zu kaufen, müssten Sie 18.000 EUR selbst finanzieren.
Fazit
Eine Inventar-Versicherung ist für Arzt- und Zahnarztpraxen unverzichtbar. Sie schützt vor hohen finanziellen Verlusten durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Wasserschäden oder Unwetterschäden und sorgt dafür, dass der Praxisbetrieb im Schadensfall schnell wieder aufgenommen werden kann. Da die Kosten für die Schadensbeseitigung enorm hoch sein können – von der Neuanschaffung der Geräte bis hin zur fachgerechten Entsorgung und Reinigung – sollten Praxen nicht auf diesen essenziellen Schutz verzichten.
Wir kennen uns mit der Absicherung hochwertiger Praxiseinrichtung und elektronischen Geräte aus und wissen, welchen Schutz Sie hierfür benötigen. Sprechen Sie uns rechtzeitig an, um Risiken zu vermeiden!
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