Warum jede Praxis eine Berufshaftpflicht-Versicherung benötigt

Als Arzt oder Zahnarzt tragen Sie täglich eine immense Verantwortung für die Gesundheit und das Wohl Ihrer Patienten. Trotz größter Sorgfalt können Behandlungsfehler oder unerwartete Komplikationen auftreten, die schnell zu hohen Schadenersatzforderungen führen. Die richtige Absicherung durch eine Berufshaftpflichtversicherung ist daher unerlässlich. Sie schützt nicht nur vor finanziellen Risiken, sondern ist auch gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum diese Versicherung für jede Praxis unverzichtbar ist und welche Haftungsrisiken abgedeckt werden.
Gesetzliche Pflicht zur Berufshaftpflicht-Versicherung
Aufgrund der weitreichenden Haftungsrisiken ist die Berufshaftpflicht-Versicherung für Ärzte und Zahnärzte eine gesetzliche Pflichtversicherung. Nach § 95e SGB V müssen Vertragsärzte und Vertragszahnärzte eine angemessene Haftpflichtversicherung nachweisen. Zudem enthalten die Ärzte- und Zahnärztegesetze der Länder entsprechende Vorgaben, die eine ausreichende Versicherungssumme vorschreiben.
In der täglichen Arbeit von Ärzten und Zahnärzten kann es trotz höchster Sorgfalt zu Behandlungsfehlern oder unerwarteten Komplikationen kommen. Um sich gegen die finanziellen Folgen von Haftungsansprüchen abzusichern, ist eine Berufshaftpflicht-Versicherung unverzichtbar. Nachfolgend beleuchten wir die wichtigsten Haftungsgrundlagen sowie die rechtlichen Vorgaben.
1. Dienstliche Haftung - Verantwortung im Rahmen der Berufsausübung
Nach § 630a ff. BGB (Behandlungsvertrag) schulden Ärzte und Zahnärzte ihren Patienten eine fachgerechte Behandlung. Kommt es zu Fehlern, kann die zivilrechtliche Haftung nach § 280 BGB (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung) greifen. Die dienstliche Haftung erfasst dabei insbesondere Fehler innerhalb des Behandlungsvertrags, etwa fehlerhafte Diagnosen, falsche Medikation oder nicht ordnungsgemässe Aufklärung. Auch für Fehler von angestellten Ärzten oder Assistenzpersonal kann der Praxisinhaber nach § 278 BGB (Erfüllungsgehilfe) haften.

2. Deliktische Haftung – Schutz vor Schadenersatzansprüchen
Neben der vertraglichen Haftung kann auch eine deliktische Haftung nach § 823 BGB (Schadensersatzpflicht) bestehen. Diese greift beispielsweise, wenn einem Patienten durch Fahrlässigkeit ein Schaden entsteht. Auch bei Körperverletzungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen infolge von Behandlungsfehlern kann der Arzt haftbar gemacht werden. Besonders kritisch sind Fälle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, bei denen der Arzt persönlich zur Verantwortung gezogen werden kann.
3. Ärztliches Restrisiko – selbst bei grösster Sorgfalt unvermeidbar
Nicht jeder Schaden lässt sich durch ärztliche Kunstfertigkeit oder sorgfältige Aufklärung vermeiden. Selbst wenn alle medizinischen Standards eingehalten werden, bleiben Risiken bestehen – sei es durch unvorhersehbare Nebenwirkungen, Komplikationen bei Operationen oder Reaktionen auf Medikamente. In solchen Fällen kann eine Haftung nach dem Patientenrechtegesetz (insbesondere § 630a ff. BGB) in Betracht kommen.
Aufgaben der Berufshaftpflicht-Versicherung
Die Berufshaftpflicht-Versicherung übernimmt verschiedene essenzielle Funktionen, um Ärzte und Zahnärzte zu schützen. Nach § 100 VVG umfasst sie:
- Prüfung von Ansprüchen: Die Versicherung prüft zunächst, ob die gegen den Arzt oder Zahnarzt erhobenen Forderungen berechtigt sind.
- Abwehr unbegründeter Ansprüche: Nicht jeder Haftungsanspruch ist gerechtfertigt. Die Versicherung wehrt unberechtigte Ansprüche ab, notfalls auch vor Gericht.
- Übernahme berechtigter Schadensersatzforderungen: Ist ein Anspruch begründet, übernimmt die Versicherung die Kosten für Schadensersatz, Schmerzensgeld oder Folgekosten einer fehlerhaften Behandlung.
- Rechtsschutzfunktion: Die Versicherung trägt die Kosten für Gutachten, Anwalts- und Gerichtskosten, falls es zu einem Rechtsstreit kommt.

Bedarfsorientierte Anpassung der Versicherung
Der Schutz durch die Berufshaftpflicht-Versicherung muss stets bedarfsgerecht gehalten werden, da sich die Haftungsrisiken im Laufe der beruflichen Tätigkeit verändern können. Wichtige Anpassungen sind erforderlich, z.B. wenn:
- eine zusätzliche Facharztanerkennung erworben wird: Mit einer neuen Spezialisierung gehen oft neue Behandlungsmethoden und Risiken einher, die durch die Versicherung abgedeckt werden müssen.
- angestellte Ärzte oder Zahnärzte eingestellt werden: Praxisinhaber haften für die Fehler ihrer Angestellten. Daher muss die Police entsprechend erweitert werden, um das gesamte Team abzusichern.
- neue medizinische Verfahren oder Technologien eingeführt werden: Die Integration innovativer Behandlungsmethoden kann das Risikoprofil verändern und eine Anpassung des Versicherungsschutzes erforderlich machen.
- weitere Tätigkeiten ausgeübt werden: Z.B. Vertretungsdienst, Gutachtertätigkeiten, Bereitschaftsdienste, Not- und Sonntagsdienste verändern das Risiko und müssen unverzüglich angezeigt werden.
- sich die wöchtliche Tätigkeitsdauer der Behandler verändert hat: Ob Vollzeit (> 20 Stunden/Woche) oder Teilzeit (≤ 20 Stunden/Woche) verändert bei vielen Versicherern das Risiko und dmit auch den zu zahlenden Beitrag.
Regelmässige Überprüfung und Anpassung der Berufshaftpflicht-Versicherung stellen sicher, dass der Schutz dem aktuellen Tätigkeitsbereich entspricht und keine gefährlichen Deckungslücken entstehen.
Langfristige Absicherung: Verjährung und Inflation berücksichtigen
Haftungsansprüche gegen Ärzte und Zahnärzte können noch viele Jahre nach einer Behandlung geltend gemacht werden. Nach § 199 Abs. 2 BGB beträgt die höchstmögliche Verjährungsfrist bis zu 30 Jahre. Das bedeutet, dass auch Jahrzehnte nach einer medizinischen Massnahme noch Forderungen entstehen können.
Gleichzeitig führt die Inflation dazu, dass Schadenersatzforderungen im Laufe der Zeit erheblich ansteigen. Behandlungskosten, Pflegeaufwendungen und Schmerzensgeld können nach Jahrzehnten deutlich höher ausfallen als zum Zeitpunkt der Behandlung. Eine ausreichend hohe Versicherungssumme ist daher essenziell, um sich langfristig gegen finanzielle Risiken abzusichern.

Fazit: Ein Muss für jede Praxis
Die Berufshaftpflicht-Versicherung schützt nicht nur das Vermögen des Arztes, sondern auch die Existenz der gesamten Praxis. Da Haftungsansprüche schnell existenzbedrohende Summen erreichen können, sollte jede Arzt- und Zahnarztpraxis nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen, sondern sich umfassend absichern. Eine sorgfältige Prüfung der Versicherungssumme und des Deckungsumfangs ist dabei essenziell, insbesondere im Hinblick auf lange Verjährungsfristen und inflationsbedingte Kostensteigerungen.
Eine Berufshaftpflicht-Versicherung ist eine unverzichtbare Absicherung für Ärzte und Zahnärzte, um wirtschaftliche und rechtliche Folgen eines Behandlungsfehlers zu minimieren. Sprechen Sie die Spezialisten der Tausend Finanz GmbH an und schützen Sie sich und Ihre Praxis.
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