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Welche Versicherungen benötigt eine Arztpraxis?

Eine Arztpraxis benötigt mehr als einzelne Versicherungsverträge. Entscheidend ist ein aufeinander abgestimmtes Absicherungskonzept, das Haftungsrisiken, Praxiseinrichtung und Medizintechnik, einen möglichen Ertragsausfall, Cyberrisiken sowie den Ausfall des Praxisinhabers berücksichtigt.

Die Tausend Finanz GmbH ist auf die Absicherung von Arzt- und Zahnarztpraxen spezialisiert. Wir analysieren Ihre individuelle Praxissituation und prüfen, welche Risiken abgesichert werden sollten – und an welchen Stellen bestehender Versicherungsschutz möglicherweise nicht mehr zu Ihrer Praxis passt.

→ Praxis-Absicherung prüfen lassen

Die Arztpraxis ist ein Unternehmen mit besonderen Risiken

Eine Arztpraxis verbindet medizinische Verantwortung mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken.

Patienten können Schadenersatzansprüche geltend machen. Hochwertige Medizintechnik kann beschädigt werden. Ein Leitungswasserschaden kann Behandlungsräume über Wochen unbenutzbar machen. Ein Cyberangriff kann den gesamten Praxisbetrieb lahmlegen. Und fällt der Praxisinhaber selbst krankheitsbedingt aus, laufen Personal-, Miet- und Finanzierungskosten häufig weiter.

Deshalb betrachten wir die Absicherung einer Arztpraxis nicht als Sammlung einzelner Policen. Die Versicherungen müssen zur tatsächlichen Praxisstruktur passen und sinnvoll aufeinander abgestimmt sein.

Dabei berücksichtigen wir unter anderem:

  • Fachrichtung und Behandlungsspektrum
  • Einzelpraxis oder Kooperation
  • angestellte Ärzte und weitere Mitarbeiter
  • Anzahl und Lage der Praxisstandorte
  • Wert der Praxiseinrichtung und Medizintechnik
  • Praxisumsatz und laufende Kosten
  • besondere Geräte und Behandlungsmethoden
  • digitale Infrastruktur und Patientendaten
  • persönliche wirtschaftliche Abhängigkeit vom Praxisinhaber
  • Welche Versicherungen sind für eine Arztpraxis besonders wichtig?

1. Berufshaftpflicht-Versicherung – wenn aus Behandlung Haftung wird

Die Berufshaftpflicht-Versicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen einer Arztpraxis.

Sie prüft, ob gegen den Arzt erhobene Schadenersatzansprüche berechtigt sind, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und erfüllt berechtigte Forderungen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes.

Für Vertragsärzte ist ein ausreichender Berufshaftpflicht-Versicherungsschutz gesetzlich vorgeschrieben. Entscheidend ist jedoch nicht allein die Versicherungssumme.  Der Versicherer muss die tatsächlich ausgeübte ärztliche Tätigkeit kennen. Zusätzliche Behandlungsmethoden, operative Tätigkeiten, Kooperationen, angestellte Ärzte oder Veränderungen des Tätigkeitsspektrums können den notwendigen Versicherungsschutz beeinflussen.

Darauf sollten Praxisinhaber achten:

  • Sind alle ärztlichen Tätigkeiten vollständig erfasst?
  • Sind angestellte Ärzte und Vertretungen korrekt eingeschlossen?
  • Besteht Versicherungsschutz auch für Tätigkeiten außerhalb der eigenen Praxis?
  • Sind Kooperationen, belegärztliche Tätigkeiten oder weitere Standorte berücksichtigt?
  • Und entspricht die Versicherungssumme nicht nur den gesetzlichen Mindestanforderungen, sondern auch dem tatsächlichen Haftungsrisiko?

→ Mehr zur Berufshaftpflicht-Versicherung für Ärzte

2. Inhalts-/Inventar-Versicherung – Schutz für die Einrichtung Ihrer Praxis

Was bei einer Privatperson die Hausrat-Versicherung ist, übernimmt für die Arztpraxis die Inhalts- oder Inventar-Versicherung.

Versichert werden können beispielsweise:

  • Praxismöbel und Einrichtung
  • medizinische Geräte
  • Medikamente und Verbrauchsmaterialien
  • EDV- und Kommunikationstechnik
  • sonstiges Praxisinventar

Typische versicherbare Gefahren sind unter anderem Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl oder – abhängig vom Tarif – weitere unbenannte Gefahren.

Ein häufiger Fehler: Die Versicherungssumme wächst nicht mit dem Praxiserfolg

Praxen entwickeln sich.

Neue Behandlungsgeräte werden angeschafft, Räume werden modernisiert oder zusätzliche Arbeitsplätze eingerichtet. Wird der Versicherungswert nicht angepasst, kann der tatsächliche Wert des Praxisinventars irgendwann erheblich über der vereinbarten Versicherungssumme liegen.

Deshalb sollte der Wert des Praxisinventars regelmässig überprüft werden.

→ Mehr zur Inhalts-/Inventar-Versicherung

3. Elektronik-Versicherung – weil hochwertige Medizintechnik mehr Risiken hat

Moderne Arztpraxen sind zunehmend von elektronischen und medizintechnischen Geräten abhängig.

Eine Elektronik-Versicherung erweitert den Schutz gegenüber der klassischen Inhalts-Versicherung und kann – abhängig von den vereinbarten Bedingungen – beispielsweise Schäden durch folgende Ursachen abdecken:

  • Bedienungsfehler
  • Ungeschicklichkeit
  • Über- und Unterspannung
  • Kurzschluss
  • Feuchtigkeit oder Wassereintritt
  • einfachen Diebstahl
  • weitere unvorhergesehene Beschädigungen von aussen

Gerade bei hochwertiger Medizintechnik können bereits einzelne Schäden erhebliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten verursachen.

Noch wichtiger: Der Ausfall eines zentralen Gerätes kann gleichzeitig den Umsatz der Praxis beeinträchtigen.

Deshalb sollte die Elektronik-Versicherung immer gemeinsam mit der Betriebsunterbrechungs-Absicherung betrachtet werden.

→ Mehr zur Elektronik-Versicherung für Arztpraxen

4. Betriebsunterbrechungs-Versicherung – wenn die Praxis nach einem Sachschaden stillsteht

Ein Sachschaden ist häufig nur der Anfang des wirtschaftlichen Problems.

Nach einem größeren Leitungswasser-, Feuer- oder Elektronikschaden kann eine Praxis möglicherweise für Wochen oder Monate nicht oder nur eingeschränkt arbeiten. Die Einnahmen sinken – viele Kosten laufen trotzdem weiter.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Gehälter
  • Miete
  • Leasing- und Finanzierungskosten
  • Versicherungsbeiträge
  • Steuerberater-Kosten
  • sonstige Fixkosten

Zusätzlich geht der geplante Praxisgewinn verloren.

Eine richtig dimensionierte Betriebsunterbrechungs-Versicherung kann die fortlaufenden Kosten und den entgangenen Ertrag während der vereinbarten Haftzeit absichern.

→ Mehr zur Betriebsunterbrechungs-Versicherung für Ärzte

Wie hoch sollte die Betriebsunterbrechungs-Versicherung sein?

Die notwendige Versicherungssumme ist keine statische Grösse.

Mit wachsendem Praxisumsatz steigt regelmäßig auch der abzusichernde Ertrag. Deshalb sollte die vereinbarte Summe mindestens einmal jährlich – idealerweise nach Vorliegen der aktuellen betriebswirtschaftlichen Zahlen bzw. des Jahresabschlusses – überprüft werden.

Eine vor Jahren richtig vereinbarte Versicherungssumme kann heute zu niedrig sein.

→ Wie hoch sollte die Betriebsunterbrechungs-Versicherung einer Arztpraxis sein?

5. Cyberrisk- und Datenschutz-Versicherung – wenn die digitale Praxis zum Stillstand kommt

Patientendaten, Praxisverwaltungssystem, E-Mail, Terminverwaltung, Abrechnung und Anwendungen der Telematikinfrastruktur machen Arztpraxen zunehmend von funktionierender IT abhängig.

Ein Cybervorfall kann deshalb nicht nur ein Datenschutzproblem sein, sondern den gesamten Praxisbetrieb beeinträchtigen. Eine leistungsfähige Cyber-Versicherung sollte deshalb nicht nur Haftpflichtansprüche berücksichtigen.

Wichtige Leistungsbereiche sind insbesondere:

  • Assistance-Leistungen: Spezialisierte IT-Forensiker und weitere Experten unterstützen nach einem Cybervorfall bei Analyse, Eindämmung und Wiederherstellung.
  • Eigenschäden: Versichert werden können beispielsweise Wiederherstellungskosten von Daten und Systemen sowie weitere eigene finanzielle Schäden.
  • Fremd- und Drittschäden: Auch Haftpflichtansprüche Betroffener können Bestandteil des Versicherungsschutzes sein.
  • Cyberrisk-Betriebsunterbrechung: Besonders relevant für Praxisinhaber: Führt der Cybervorfall zu einem Stillstand oder einer erheblichen Beeinträchtigung der Praxis, kann ein versicherter Ertragsausfall entstehen.

Die gesetzlichen Anforderungen an die IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen Versorgung sind heute in § 390 SGB V und der darauf basierenden IT-Sicherheitsrichtlinie geregelt.

→ Cyberrisk-Absicherung für Arztpraxen
→ Das Exklusiv-Konzept der Tausend Finanz GmbH

6. Rechtsschutz-Versicherung – eine Arztpraxis hat viele Rechtsbeziehungen

Praxisinhaber schließen zahlreiche Verträge und stehen gleichzeitig in unterschiedlichen rechtlichen Beziehungen. Beispielsweise zu:

  • Mitarbeitern
  • Patienten
  • Krankenkassen
  • Kassenärztlicher Vereinigung
  • Vermietern
  • Lieferanten
  • Geräteherstellern
  • Leasinggesellschaften
  • Kooperationspartnern
  • Krankenhäusern

Eine gewerbliche Rechtsschutz-Versicherung sollte deshalb an die tatsächlichen Rechtsbeziehungen der Praxis angepasst werden.

Dabei lohnt der Blick ins Detail: Nicht jeder Tarif schützt jedes für einen Praxisinhaber relevante Vertrags- oder Rechtsgebiet.

→ Mehr zur Rechtsschutz-Versicherung für Ärzte

Was passiert, wenn der Arzt selbst ausfällt?

Ein Sachschaden ist nicht das einzige Risiko, das eine Praxis zum Stillstand bringen kann.

Gerade in einer Einzelpraxis hängt ein erheblicher Teil des Umsatzes unmittelbar von der Arbeitsfähigkeit des Praxisinhabers ab. Fällt die Ärztin oder der Arzt wegen Krankheit oder Unfall aus, können die Praxiseinnahmen deutlich sinken oder vollständig ausbleiben.

Die Kosten laufen jedoch weiter.

  • Praxis-Ausfall-Versicherung
    Eine Praxis-Ausfall-Versicherung kann nach einem versicherten krankheits- oder unfallbedingten Ausfall des Behandlers zur Finanzierung laufender Praxiskosten beitragen.
  • Krankentagegeld
    Das Krankentagegeld dient dagegen vor allem der Absicherung des persönlichen Einkommens während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit.
  • Berufsunfähigkeits-Versicherung
    Dauert die Einschränkung dauerhaft an, wird die Absicherung der Arbeitskraft existenziell.
  • Keyman-Police
    Die Keyman-Police dient mit einer - je nach Absicherungs hohen - Einmalzahlung der finanziellen Sicherheit, falls der Praxisinhaber wegen einer längeren Krankheit ausfällt

Diese vier Bereiche sollten nicht isoliert betrachtet werden.

Es muss geklärt werden, welche Kosten im Krankheitsfall weiterlaufen, welches private Einkommen benötigt wird und wie lange vorhandene Liquiditätsreserven reichen.

→ Absicherung des Praxisinhabers bei Krankheit und Berufsunfähigkeit

Sechs Versicherungen – aber nur ein Gesamtrisiko

Ein häufiger Fehler bei Praxis-Versicherungen besteht darin, jeden Vertrag isoliert zu betrachten.

Beispiel:

Ein Leitungswasserschaden beschädigt ein medizinisches Gerät.

Dann können gleichzeitig betroffen sein:

  • Inhalts-Versicherung für beschädigtes Praxisinventar,
  • Elektronik-Versicherung für die Medizintechnik und
  • Betriebsunterbrechungs-Versicherung für den daraus entstehenden Ertragsausfall.

Sind diese Verträge nicht aufeinander abgestimmt, können Deckungslücken, unterschiedliche Bewertungen des Schadenereignisses oder ungeklärte Zuständigkeiten entstehen.

Deshalb lautet unser Grundsatz:

Nicht die einzelne Police entscheidet über die Qualität der Praxisabsicherung, sondern das Zusammenspiel aller Versicherungen.

→ Warum die Betreuung der Praxis-Versicherungen in eine Hand gehört

Wann sollte der Versicherungsschutz einer Arztpraxis überprüft werden?

Nicht nur bei einer Praxisgründung.

Eine erneute Risikoanalyse ist insbesondere sinnvoll bei:

  • Praxisgründung oder Praxisübernahme: Die Versicherungsstruktur muss von Beginn an auf Praxiswert, Umsatz, Fachrichtung und persönliche Situation abgestimmt werden.
  • Anschaffung neuer Medizintechnik: Der Wert des Praxisinventars und gegebenenfalls die Elektronik-Versicherung verändern sich.
  • Einstellung eines weiteren Arztes: Berufshaftpflicht und weitere Versicherungen müssen überprüft werden.
  • Neuer oder zusätzlicher Praxisstandort: Ein nicht korrekt angegebener Versicherungsort kann im Schadenfall erhebliche Probleme verursachen.
  • Umbau oder Erweiterung der Praxis: Inventarwerte und Betriebsrisiken verändern sich.
  • Steigender Praxisumsatz: Insbesondere die Betriebsunterbrechungs-Versicherung sollte angepasst werden.
  • Veränderung des Behandlungsspektrums: Neue Tätigkeiten müssen in der Berufshaftpflicht korrekt berücksichtigt werden.
  • Wechsel der Gesellschafts- oder Kooperationsform: Aus einer Einzelpraxis kann beispielsweise eine BAG oder später ein MVZ entstehen. Damit ändern sich auch Haftungs- und Versicherungsrisiken.

Was kostet die Absicherung einer Arztpraxis?

Eine pauschale Antwort ist nicht sinnvoll.

Die Kosten hängen unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • Fachrichtung
  • Tätigkeitsumfang
  • Anzahl der Behandler
  • Jahresumsatz
  • Praxisgrösse
  • Wert der Einrichtung
  • Medizintechnik
  • Versicherungssummen
  • gewünschtem Leistungsumfang
  • Selbstbehalten
  • Schadenhistorie

Entscheidend sollte deshalb nicht die Frage sein, welche Versicherung am billigsten ist.

Die bessere Frage lautet:

Welche Risiken können Sie wirtschaftlich selbst tragen – und welche Risiken könnten Ihre Praxis oder Ihre persönliche Existenz gefährden?

Erst danach sollte entschieden werden, welcher Versicherungsschutz benötigt wird.

Praxis-Versicherungen regelmäßig überprüfen

Eine Arztpraxis verändert sich laufend.

Der Versicherungsschutz tut dies häufig nicht automatisch.

Deshalb empfehlen wir eine regelmäßige Überprüfung insbesondere von:

  • Praxis-Inventar: Entspricht die Versicherungssumme noch dem aktuellen Neuwert?
  • Betriebsunterbrechung: Passt der versicherte Ertrag zum aktuellen Praxisumsatz bzw. dem Rohertrag?
  • Berufshaftpflicht: Sind alle Ärzte, Standorte und Tätigkeiten erfasst?
  • Elektronik: Wurden neue Geräte berücksichtigt?
  • Cyberrisk und Datenschutz: Entspricht der Schutz der heutigen digitalen Abhängigkeit der Praxis?
  • Rechtsschutz: Sind neue Vertrags- und Kooperationsbeziehungen berücksichtigt? Sind Mitarbeiter dazugekommen?

→ Hier können Sie uns Ihre (aktualisierten) Praxiswerte zusenden

Unsere Aufgabe als spezialisierter Versicherungsmakler für Ärzte

Versicherungsbedingungen vergleichen können viele. Entscheidend ist zu erkennen, welches Risiko eine konkrete Arztpraxis tatsächlich besitzt und die Begleitung in einem Schadenfall.

Die Tausend Finanz GmbH hat sich auf die Absicherung von Arzt- und Zahnarztpraxen spezialisiert. Unser Ansatz beginnt deshalb mit der Praxis – nicht mit einem Versicherungsprodukt.

Wir analysieren bestehende Risiken, prüfen vorhandene Verträge, identifizieren mögliche Deckungslücken und entwickeln daraus ein abgestimmtes Absicherungskonzept, das wir Ihnen dann empfehlen.

Und unsere Aufgabe endet nicht mit dem Vertragsabschluss.

Wenn ein Schaden eintritt, unterstützen wir unsere Kunden auch bei der Kommunikation und Schadenabwicklung gegenüber dem Versicherer.

Häufige Fragen zur Versicherung einer Arztpraxis (FAQ)

Welche Versicherungen braucht eine Arztpraxis unbedingt?

Zu den wichtigsten Absicherungen gehören regelmässig die Berufshaftpflicht-Versicherung sowie – abhängig von der individuellen Praxissituation – Inhalts-/Inventar-, Elektronik-, Betriebsunterbrechungs-, Cyberrisk-/Datenschutz- und Rechtsschutz-Versicherung. Zusätzlich sollte der krankheitsbedingte Ausfall des Praxisinhabers abgesichert werden.

Ist die Berufshaftpflicht-Versicherung für Ärzte Pflicht?

Vertragsärzte müssen nach § 95e SGB V über einen ausreichenden Berufshaftpflicht-Versicherungsschutz verfügen. Entscheidend ist neben der gesetzlichen Mindestversicherungssumme, dass das tatsächliche individuelle Haftungsrisiko versichert ist.

Reicht eine Inhalts-Versicherung für medizinische Geräte aus?

Nicht immer. Eine Elektronik-Versicherung kann deutlich weitergehende Schadenursachen versichern, etwa Bedienungsfehler, Überspannung oder andere unvorhergesehene Beschädigungen. Ob sie notwendig ist, hängt insbesondere von Art und Wert der vorhandenen Medizintechnik ab.

Braucht eine Arztpraxis eine Elektronik-Versicherung?

Bei hochwertiger Medizintechnik kann sie besonders sinnvoll sein.

Eine Elektronik-Versicherung kann abhängig vom Tarif Schadenursachen wie Bedienungsfehler, Überspannung oder andere unvorhergesehene Beschädigungen versichern, die über den Schutz einer klassischen Inhalts-Versicherung hinausgehen.

Wann zahlt eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung?

Sie leistet grundsätzlich dann, wenn der Praxisbetrieb infolge eines im Vertrag versicherten Schadenereignisses unterbrochen oder beeinträchtigt wird. Welche Schadenursachen versichert sind und wie lange geleistet wird, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

Benötigt eine kleine Arztpraxis eine Cyberrisk-/Datenschutz-Versicherung?

Auch kleine Praxen verarbeiten sensible Patientendaten und sind für ihren Betrieb auf funktionierende IT angewiesen. Ein Cybervorfall oder ein Datenschutzvergehen kann deshalb unabhängig von der Praxisgrösse erhebliche Kosten und Betriebsunterbrechungen verursachen.

Wie oft sollten Praxis-Versicherungen überprüft werden?

Wir empfehlen mindestens eine regelmässige jährliche Überprüfung sowie zusätzlich immer dann, wenn sich die Praxis wesentlich verändert – beispielsweise durch neue Ärzte, weitere Standorte, neue Medizintechnik, einen (deutlichen) Umsatzanstieg oder eine andere Gesellschaftsform.

Passt Ihr Versicherungsschutz noch zu Ihrer Arztpraxis?

Ihre Praxis entwickelt sich weiter. Ihr Versicherungsschutz sollte das ebenfalls tun.

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen:

  • welche Risiken Ihre Praxis tatsächlich besitzt,
  • welche davon bereits ausreichend versichert sind,
  • wo Versicherungssummen angepasst werden sollten,
  • ob Überschneidungen oder Deckungslücken bestehen und
  • welche Risiken Sie bewusst selbst tragen können.

Lassen Sie Ihre Praxis-Absicherung von einem auf Heilberufe spezialisierten Versicherungsmakler überprüfen.

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