Absicherung der Arbeitskraft - Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) zählt für angestellte und freiberufliche Zahnärzt*innen und Ärzt*innen zu den wichtigsten Absicherungen der Arbeitskraft überhaupt. Sollte die eigene Tätigkeit dauerhaft nicht mehr zu erbringen sein, sichert die BU oftmals das einzige regelmäßige Einkommen. Worauf sollte man dabei achten?
Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder einem Unfall dauerhaft gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt Ihrer Tätigkeit nachgehen können, tritt die Versicherung mit regelmäßigen Zahlungen ein. Die Rente aus der BU ersetzt Ihr Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit und hilft dabei, den gewohnten Lebensstandard zu halten. Finanzielle Rücklagen oder die meist zu geringe BU-Rente aus dem Versorgungswerk reichen dafür in der Regel nicht lange aus.

Warum ist eine private BU notwendig und sinnvoll?
Über die berufsständischen Versorgungswerke genießen Zahnärzt*innen und Ärzt*innen Versicherungsschutz für das Risiko Berufsunfähigkeit. Allerdings gehen die Versorgungswerke i.d.R. vom Alles-oder-nichts-Prinzip aus. Sie müssen infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche Ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte zur Ausübung des ärztlichen Berufs zu 100% unfähig sein. Sie müssen aus diesem Grunde Ihre gesamte ärztliche Tätigkeit einstellen, damit seitens des Versorgungswerks Anspruch auf Zahlung der BU-Rente besteht.
Die Versorgungswerke setzen also voraus, dass die Praxistätigkeit gänzlich aufgegeben wird. Auch z.B. das Erstellen von Gutachten und Attesten oder Praxisvertretungen dürfen nicht mehr erledigt werden. Man könnte die Voraussetzung zum Erhalt der BU-Rente aus dem Versorgungswerk "Abgabe der Approbation" nennen.

Einkommensdefizite, die aufgrund der verminderten Arbeitskraft entstehen, können nur durch eine zusätzliche, private BU adäquat ausgeglichen werden. Diese Versicherung ist eine Art Allround-Paket, das die oben genannten Versorgungsdefizite ausgleicht. Sie gewährt umfassenden Schutz bei Berufsunfähigkeit - ob durch Krankheit oder Unfall verursacht, im beruflichen und privaten Bereich.
Welche Rentenhöhe sollte in der BU vereinbart werden?
Im Leistungsfall kommt eine vereinbarte Rente zur Auszahlung, welche immer dynamisch vereinbart sein sollte, um der Inflation entgegenzuwirken. Ihr persönlicher Lebensstandard, aber vor allem auch Ihre beruflichen, unternehmerischen Vorstellungen spielen bei der Beantwortung der Frage nach der optimalen Höhe dieser Rente eine wichtige Rolle. Sollten Sie noch über weitere Einkunftsarten – z.B. aus Vermietung und Verpachtung – verfügen, sollten diese bei der Bestimmung der BU-Rentenhöhe berücksichtigt werden.
Die Versicherer verlangen einen Nachweis der Angemessenheit der beantragten BU-Rente. Die versicherbare Rente variiert je nach Gesellschaft und gewähltem Tarif. Bei einigen Versicherungsgesellschaften wird die mögliche BU-Rente aus dem Versorgungswerk mit einem Anteil angerechnet und reduziert so die versicherbare Höhe der BU-Rente.

Wie errechnet sich der Beitrag einer BU?
Der Beitrag für eine private BU wird vom Eintrittsalter, dem Beruf, dem Gesundheitszustand und der Höhe der versicherten Rente bestimmt. In den allermeisten Fällen wird dabei ein Brutto- und ein Netto-Beitrag ausgewiesen. Der Unterschied besteht darin, dass beim Netto-Beitrag die jährlichen Überschüsse, die das Versicherungsunternehmen erwirtschaftet, abgezogen werden (Überschussverwendungsart Beitragsverrechnung). Dieser gilt ein Jahr und wird jährlich ausgewiesen. Dabei sollten Sie beachten, dass nur der Brutto-Beitrag über die gesamte Laufzeit garantiert ist. An diesem sollten Sie sich auch orientieren, wenn Sie zu Vertragsbeginn mehrere Vorschläge zur Auswahl haben.
Der Versicherungsmarkt bietet ein breit gefächertes Angebot zur Absicherung des BU-Risikos. Bei der Auswahl der Versicherung sind insbesondere qualitative Unterschiede (vertragliche Bedingungen) zu beachten. Private BU treten bereits ab 50% Berufsunfähigkeit ein, sofern Sie auf Dauer - mindestens aber 6 Monate - ununterbrochen ausserstande sind, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen.
Welche Varianten gibt es bei der BU?
Die BU kann als Zusatzbaustein zu privaten Rentenversicherungen und Lebensversicherungen (sog. BUZ) oder als selbständiger Vertrag (Solo-BU) abgeschlossen werden. Bei selbständigen Verträgen sollten Sie auf eine Anschlussversorgung ab dem Rentenalter achten. Diese sollte durch Kapitalbildung gesichert sein, da gerade ein frühzeitiger Eintritt der Berufsunfähigkeit auch große Einschränkungen für die Altersvorsorge zur Folge hat. Für die Anschlussversorgung bietet sich parallel zur selbständigen BU-Rente eine Rentenversicherung mit einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit an. BU haben heute eine maximale Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr, welche Sie auch wählen sollten. Viele Versicherer bieten auch variable Versicherungs- und Leistungslaufzeiten an.
Bei der Antragstellung sollten Sie die gestellten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und umfassend beantworten, damit das Risiko einer Kündigung, eines Rücktritts oder einer Anfechtung ausgeschlossen wird. Nach Antragsprüfung durch den Versicherer sind Ablehnungen, Risikozuschläge und Ausschlüsse sind möglich.
Was ist bei einem Leistungsantrag einer BU zu beachten?
Erfahrungsgemäß nimmt die Prüfung eines Antrags auf Zahlung der BU-Rente einige Zeit in Anspruch. Wichtig ist es daher, darauf zu achten, wie der Übergang von einer Arbeitsunfähigkeit (AU) zu einer Berufsunfähigkeit zwischen dem Krankenversicherer und dem Lebensversicherer geregelt ist. Auf dem Markt existieren Kombinationen aus Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitstarifen, die diesen Umstand berücksichtigen.
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