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Welche Versicherungen benötigt eine Zahnarztpraxis?

Eine Zahnarztpraxis benötigt ein aufeinander abgestimmtes Versicherungskonzept, das insbesondere die Berufshaftung, hochwertige Praxiseinrichtung und Dentaltechnik, einen möglichen Ertragsausfall, Cyberrisiken sowie den Ausfall des Praxisinhabers berücksichtigt.

Gerade Zahnarztpraxen verfügen häufig über erhebliche Investitionen in Behandlungseinheiten, Röntgen- und DVT-Technik, CAD/CAM-Systeme und weitere elektronische Geräte. Gleichzeitig hängt der Praxisumsatz unmittelbar davon ab, dass Behandler, Räume und Technik einsatzfähig bleiben.

Die Tausend Finanz GmbH ist auf die Absicherung von Arzt- und Zahnarztpraxen spezialisiert. Wir analysieren die individuellen Risiken Ihrer Praxis und entwickeln daraus ein abgestimmtes Absicherungskonzept.

→ Zahnarztpraxis-Absicherung prüfen lassen

Warum Zahnarztpraxen besondere Versicherungsrisiken haben

Eine moderne Zahnarztpraxis ist medizinischer Leistungserbringer und gleichzeitig ein technisch anspruchsvolles Unternehmen.

Behandlungseinheiten, digitale Röntgentechnik, DVT, Intraoralscanner, CAD/CAM-Systeme, Sterilisation und EDV können erhebliche Werte darstellen. Der Ausfall einzelner Geräte kann Behandlungen unmöglich machen und unmittelbar zu Umsatzausfällen führen.

Hinzu kommen Haftungsrisiken aus der zahnärztlichen Behandlung, sensible Patientendaten, Personalkosten und die wirtschaftliche Abhängigkeit von den behandelnden Zahnärzten.

Bei der Risikoanalyse berücksichtigen wir deshalb unter anderem:

  • Behandlungsschwerpunkte und Leistungsspektrum
  • Einzelpraxis, BAG oder andere Kooperationsform
  • angestellte Zahnärzte
  • Anzahl der Praxisstandorte
  • Wert von Einrichtung und Dentaltechnik
  • Röntgen-, DVT- und CAD/CAM-Technik
  • vorhandenes Praxis- oder Eigenlabor
  • Einsatz des eigenen Labors für Dritte
  • Praxisumsatz und laufende Kosten
  • digitale Infrastruktur
  • persönliche wirtschaftliche Abhängigkeit vom Praxisinhaber

Welche Versicherungen sind für eine Zahnarztpraxis besonders wichtig? 

1. Berufshaftpflicht-Versicherung – Schutz bei Behandlungs- und Haftungsrisiken

Die Berufshaftpflicht-Versicherung gehört zu den zentralen Absicherungen jedes Zahnarztes.

Werden Schadenersatzansprüche wegen einer vermeintlich fehlerhaften Behandlung erhoben, prüft der Versicherer zunächst die Haftungsfrage. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt, berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes erfüllt.

Entscheidend ist dabei nicht nur eine ausreichende Versicherungssumme. Das tatsächliche Behandlungsspektrum muss korrekt erfasst sein.

Implantologie, oralchirurgische Tätigkeiten, besondere Behandlungsmethoden, angestellte Zahnärzte oder Veränderungen innerhalb der Praxis können Einfluss auf das Haftungsrisiko und den notwendigen Versicherungsschutz haben.

Worauf sollten Zahnärzte achten?

  • Sind sämtliche zahnärztlichen Tätigkeiten erfasst?
  • Sind angestellte Zahnärzte und Vertretungen eingeschlossen?
  • Sind besondere Behandlungsschwerpunkte korrekt angegeben?
  • Sind alle Praxisstandorte berücksichtigt?
  • Besteht Versicherungsschutz auch für relevante Tätigkeiten außerhalb der eigenen Praxis?

→ Mehr zur Berufshaftpflicht-Versicherung für Zahnärzte

2. Inhalts-/Inventar-Versicherung – die Einrichtung einer Zahnarztpraxis kann erhebliche Werte erreichen

Die Inhalts- oder Inventar-Versicherung schützt die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung der Zahnarztpraxis gegen die vereinbarten Gefahren.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Behandlungseinheiten
  • Praxis-möbel und einbauten
  • Instrumente
  • Sterilisations- und Hygienetechnik
  • Röntgen- und DVT-Geräte
  • Computer und Server
  • Vorräte und Verbrauchsmaterialien
  • Laboreinrichtung
  • weitere technische Betriebseinrichtung

Typische versicherbare Gefahren sind in der Regel Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl. Je nach Versicherungskonzept kann der Schutz deutlich darüber hinausgehen.

Ist die Versicherungssumme noch aktuell?

Gerade Zahnarztpraxen investieren regelmäßig in neue Technik.

Eine zusätzliche Behandlungseinheit, ein neues DVT, Scanner oder CAD/CAM-System können den Wert des Praxisinventars erheblich erhöhen.

Wird die Versicherungssumme nicht entsprechend angepasst, droht eine Unterversicherung. Deshalb sollte der aktuelle Neuwert der gesamten Praxiseinrichtung regelmäßig überprüft werden.

→ Mehr zur Inhalts-/Inventar-Versicherung für Zahnarztpraxen

3. Elektronik-Versicherung – besonders wichtig bei hochwertiger Dentaltechnik

Bei Zahnarztpraxen besitzt die Elektronik-Versicherung eine besondere Bedeutung.

Eine klassische Inhalts-Versicherung deckt nicht automatisch jede Beschädigung eines elektronischen oder medizintechnischen Gerätes.

Eine leistungsfähige Elektronik-Versicherung kann – abhängig von den vereinbarten Versicherungsbedingungen – beispielsweise Schäden durch folgende Ursachen absichern:

  • Bedienungsfehler
  • Ungeschicklichkeit
  • Überspannung
  • Kurzschluss
  • Feuchtigkeit oder Wassereintritt
  • einfachen Diebstahl
  • weitere unvorhergesehene Beschädigungen

Das ist insbesondere bei hochwertiger Dentaltechnik relevant.

Welche Geräte sollten überprüft werden?

Je nach Ausstattung beispielsweise:

  • Behandlungseinheiten
  • digitales Röntgen
  • DVT
  • Intraoralscanner
  • CAD/CAM-Systeme
  • CEREC-Systeme
  • Fräs- und Schleifeinheiten
  • Sterilisationsgeräte
  • Server und Praxis-EDV
  • Geräte eines Eigenlabors

Entscheidend ist nicht nur der Sachschaden

Fällt beispielsweise ein zentral eingesetztes CAD/CAM-System aus, entstehen möglicherweise nicht nur Reparaturkosten. Kann die Praxis bestimmte Leistungen vorübergehend nicht erbringen, kann zusätzlich ein erheblicher Ertragsausfall entstehen.

Eine Elektronik- und Betriebsunterbrechungs-Versicherung sollten deshalb vereinbart und aufeinander abgestimmt sein.

→ Mehr zur Elektronik-Versicherung für Zahnarztpraxen

4. Betriebsunterbrechungs-Versicherung – wenn Behandlungsräume oder Technik ausfallen

Was passiert, wenn z.B. ein Leitungswasserschaden mehrere Behandlungsräume unbenutzbar macht? Oder ein Feuer die Praxis beschädigt?

Die Einnahmen können innerhalb kürzester Zeit deutlich sinken.

Viele Kosten laufen jedoch weiter:

  • Mitarbeitergehälter
  • Miete
  • Leasingraten
  • Gerätefinanzierungen
  • Versicherungsbeiträge
  • Steuerberater-Kosten
  • sonstige Fixkosten

Zusätzlich fehlt der geplante Praxisgewinn.

Eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung kann bei einer versicherten Unterbrechung die fortlaufenden Kosten und den entgangenen Ertrag während der vereinbarten Haftzeit ersetzen.

→ Mehr zur Betriebsunterbrechungs-Versicherung für Zahnarztpraxen

Wie hoch sollte die Betriebsunterbrechungs-Versicherung sein?

Die Versicherungssumme muss zur wirtschaftlichen Entwicklung der Praxis passen. Gerade erfolgreiche Zahnarztpraxen können über mehrere Jahre erhebliche Umsatzsteigerungen verzeichnen.

Bleibt die Betriebsunterbrechungs-Versicherung unverändert, kann die ursprünglich richtige Versicherungssumme inzwischen deutlich zu niedrig sein.

Wir empfehlen deshalb eine jährliche Überprüfung – idealerweise unmittelbar nach Vorliegen der aktuellen betriebswirtschaftlichen Zahlen bzw. des Jahresabschlusses.

→ Wie hoch sollte die Betriebsunterbrechungs-Versicherung einer Arztpraxis sein?

Ein Schaden – mehrere betroffene Versicherungen

Gerade bei Zahnarztpraxen zeigt sich, warum einzelne Versicherungsverträge nicht isoliert betrachtet werden sollten.

Beispiel: Leitungswasserschaden in der Praxis

Wasser beschädigt eine Behandlungseinheit und elektronische Dentaltechnik. Der betroffene Behandlungsraum kann mehrere Wochen nicht genutzt werden.

Dann können gleichzeitig betroffen sein:

  • Inhalts-/Inventar-Versicherung für beschädigte Betriebseinrichtung,
  • Elektronik-Versicherung für versicherte Schäden an elektronischer Dentaltechnik und
  • Betriebsunterbrechungs-Versicherung für den wirtschaftlichen Ausfall.

Sind Versicherungssummen, Bedingungen oder Zuständigkeiten nicht aufeinander abgestimmt, können gerade bei größeren Schäden Probleme entstehen.

Deshalb lautet unser Grundsatz:

Nicht die einzelne Police entscheidet über die Qualität der Praxisabsicherung, sondern das Zusammenspiel aller Versicherungen.

→ Warum die Betreuung der Praxis-Versicherungen in eine Hand gehört

5. Cyberrisk- und Datenschutz-Versicherung – Zahnarztpraxen sind digitale Unternehmen

Patientenverwaltung, Abrechnung, Terminplanung, digitale Röntgenbilder, Befunddaten, Kommunikation und Anwendungen der Telematikinfrastruktur sind heute fester Bestandteil des Praxisbetriebs.

Fällt die IT aus, können selbst medizinisch vollständig funktionsfähige Behandlungsräume möglicherweise nur eingeschränkt genutzt werden.

Hinzu kommt die besondere Sensibilität von Gesundheitsdaten.

Eine leistungsfähige Cyber-Versicherung sollte deshalb mehrere Bereiche berücksichtigen.

  • IT-Forensik und Assistance: Nach einem Cybervorfall müssen Ursache und Umfang schnell festgestellt und Systeme gegebenenfalls wiederhergestellt werden.
  • Eigenschäden: Dazu können beispielsweise Kosten für Daten- und Systemwiederherstellung gehören.
  • Haftpflichtansprüche: Werden Daten Dritter kompromittiert, können auch Haftpflichtansprüche entstehen.
  • Cyber-Betriebsunterbrechung: Kann die Praxis infolge eines versicherten Cybervorfalls nicht oder nur eingeschränkt behandeln, kann der dadurch entstehende Ertragsausfall besonders relevant werden.

→ Cyberrisk-Absicherung für Zahnarztpraxen
→ Das Exklusiv-Konzept der Tausend Finanz GmbH

6. Rechtsschutz-Versicherung – auch wirtschaftliche Konflikte können teuer werden

Zahnarztpraxen haben zahlreiche rechtliche Beziehungen.

Beispielsweise zu:

  • Mitarbeitern
  • PatientenVermietern
  • Lieferanten
  • Dentaldepots
  • Geräteherstellern
  • Leasinggesellschaften
  • Laboren
  • Kooperationspartnern
  • Kassenzahnärztlicher Vereinigung
  • gesetzlichen und privaten Kostenträgern

Ein gewerblicher Rechtsschutz sollte deshalb zur konkreten Struktur der Zahnarztpraxis passen.

Gerade bei hochwertigen Geräten und langfristigen Leasing- oder Wartungsverträgen sollte geprüft werden, welche vertragsrechtlichen Streitigkeiten tatsächlich versichert sind.

→ Mehr zur Rechtsschutz-Versicherung für Zahnärzte

Was passiert, wenn der Zahnarzt selbst ausfällt?

In vielen Zahnarztpraxen hängt ein erheblicher Teil des Umsatzes unmittelbar von der Arbeitskraft des Praxisinhabers ab.

Fällt dieser krankheits- oder unfallbedingt aus, laufen gleichzeitig zahlreiche Praxiskosten weiter.

  • Praxis-Ausfall-Versicherung
    Sie kann – abhängig vom vereinbarten Versicherungsschutz – laufende Praxiskosten während eines versicherten Ausfalls des Behandlers absichern.
  • Krankentagegeld
    Das Krankentagegeld dient vor allem dazu, das persönliche Einkommen während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit abzusichern.
  • Berufsunfähigkeits-Versicherung
    Kann der Zahnarzt seinen Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben, geht es um die langfristige Sicherung des persönlichen Einkommens.
  • Keyman-Police
    Die Keyman-Police dient mit einer - je nach Absicherungs hohen - Einmalzahlung der finanziellen Sicherheit, falls der Praxisinhaber wegen einer längeren Krankheit ausfällt

Bei Zahnärzten besonders wichtig

Die Definition der Berufsunfähigkeit und die Beurteilung der konkret ausgeübten zahnärztlichen Tätigkeit verdienen besondere Aufmerksamkeit. Denn eine Einschränkung der Feinmotorik, des Bewegungsapparates oder anderer für die Behandlung wesentlicher Fähigkeiten kann erhebliche berufliche Auswirkungen haben.

Praxis-Ausfall, Krankentagegeld, Berufsunfähigkeits-Versicherung und Keyman-Police sollten deshalb als zusammenhängendes Absicherungskonzept betrachtet werden.

→ Persönliche Absicherung für Zahnärzte

Was ist mit einem zahntechnischen Eigenlabor?

Verfügt die Zahnarztpraxis über ein eigenes Praxislabor, sollte dieses ausdrücklich in die Risikoanalyse einbezogen werden.

Zu prüfen sind insbesondere:

  • Laboreinrichtung und Geräte
  • Versicherungssummen
  • Elektronikrisiken
  • Betriebsunterbrechung
  • zusätzliche Mitarbeiter
  • mögliche Haftungsrisiken
  • räumliche Lage des Labors

Auch spätere Erweiterungen eines bestehenden Labors sollten dem Versicherungsmakler und damit den Versicherern mitgeteilt werden.

Wann sollte die Absicherung einer Zahnarztpraxis überprüft werden?

Versicherungsschutz sollte nicht erst dann überprüft werden, wenn ein Schaden eingetreten ist.

Besonderer Anlass besteht z.B. bei:

  • Praxisgründung oder Praxisübernahme: Versicherungssummen und Leistungsumfang müssen zur neuen Praxis passen.
  • Anschaffung eines DVT, CEREC- oder CAD/CAM-Systems: Neue Dentaltechnik kann den Praxiswert und das Betriebsunterbrechungsrisiko erheblich verändern.
  • Neue Behandlungseinheiten: Auch dadurch steigt der Wert der Betriebseinrichtung.
  • Einstellung weiterer Zahnärzte: Insbesondere die Berufshaftpflicht muss überprüft werden.
  • Änderung des Behandlungsspektrums: Neue zahnärztliche Tätigkeiten oder Behandlungsschwerpunkte können Auswirkungen auf die Risikobeurteilung haben.
  • Neuer Praxisstandort: Jeder Versicherungsort muss korrekt berücksichtigt werden.
  • Erweiterung oder Umbau: Praxiswert und Betriebsrisiken können sich verändern.
  • (Deutliche) Umsatzsteigerungen: Insbesondere die Betriebsunterbrechungs-Versicherung muss mitwachsen.
  • Gründung oder Veränderung einer BAG: Die gemeinsame Berufsausübung verändert Haftungs- und wirtschaftliche Abhängigkeiten.

Was kostet die Versicherung einer Zahnarztpraxis?

Die Kosten lassen sich nicht sinnvoll pauschal beziffern.

Sie hängen unter anderem ab von:

  • Praxisgröße
  • Behandlungsschwerpunkten
  • Anzahl der Zahnärzte
  • Praxisumsatz
  • Wert der Einrichtung
  • vorhandener Dentaltechnik
  • Versicherungssummen
  • Leistungsumfang
  • Selbstbehalten
  • Schadenhistorie

Eine Zahnarztpraxis mit mehreren Behandlungseinheiten, DVT, CAD/CAM-Technik und Eigenlabor besitzt eine andere Risikostruktur als eine kleinere Einzelpraxis.

Deshalb sollte zuerst das Risiko analysiert und anschließend über den geeigneten Versicherungsschutz entschieden werden – nicht umgekehrt.

Praxis-Versicherungen regelmässig überprüfen

Eine Zahnarztpraxis entwickelt sich. Der Versicherungsschutz muss mit dieser Entwicklung Schritt halten.

Wir empfehlen insbesondere die regelmäßige Überprüfung von:

  • Berufshaftpflicht: Sind alle Zahnärzte, Standorte und Tätigkeiten korrekt erfasst?
  • Praxis-Inventar: Entspricht die Versicherungssumme dem aktuellen Neuwert der gesamten Einrichtung?
  • Elektronik: Sind neu angeschaffte Dentalgeräte berücksichtigt?
  • Betriebsunterbrechung: Passt der versicherte Ertrag noch zur wirtschaftlichen Entwicklung der Praxis?
  • Cyber: Entspricht der Schutz der aktuellen digitalen Abhängigkeit?
  • Persönliche Absicherung: Reichen Krankentagegeld, Praxis-Ausfall- und Berufsunfähigkeits-Versicherung noch aus?

→ Hier können Sie uns Ihre (aktualisierten) Praxiswerte zusenden

Unsere Aufgabe als spezialisierter Versicherungsmakler für Zahnärzte

Die Versicherung einer Zahnarztpraxis besteht nicht darin, möglichst viele Verträge abzuschliessen. Entscheidend ist, die wirtschaftlich relevanten Risiken zu erkennen und sinnvoll abzusichern.

Die Tausend Finanz GmbH hat sich auf die Absicherung von Arzt- und Zahnarztpraxen spezialisiert.

Wir analysieren die individuelle Risikosituation, prüfen bestehende Versicherungsverträge und Versicherungssummen und entwickeln daraus ein abgestimmtes Absicherungskonzept. Dabei betrachten wir nicht nur die Situation bei Vertragsabschluss.

Eine gute Betreuung berücksichtigt auch Veränderungen der Praxis und unterstützt den Kunden insbesondere dann, wenn ein Schaden eingetreten ist.

→ Warum die Betreuung der Praxis-Versicherungen in eine Hand gehört

Häufige Fragen zur Versicherung einer Zahnarztpraxis (FAQ)

Welche Versicherungen braucht eine Zahnarztpraxis unbedingt?

Zu den wichtigsten Absicherungen gehören regelmässig die Berufshaftpflicht-Versicherung sowie – abhängig von der individuellen Praxissituation – Inhalts-/Inventar-, Elektronik-, Betriebsunterbrechungs-, Cyberrisk-/Datenschutz- und Rechtsschutz-Versicherung. Zusätzlich sollte der krankheitsbedingte Ausfall des Praxisinhabers abgesichert werden.

Ist die Berufshaftpflicht-Versicherung für Zahnärzte Pflicht?

Vertragszahnärzte müssen nach § 95e SGB V über einen ausreichenden Berufshaftpflicht-Versicherungsschutz verfügen. Entscheidend ist neben der gesetzlichen Mindestversicherungssumme, dass das tatsächliche individuelle Haftungsrisiko versichert ist.

Reicht eine Inhalts-Versicherung für zahnmedizinische Geräte aus?

Nicht immer. In den meisten Fällen sind "nur" die Gefahren Feuer, Einbruch/Diebstahl, Leitungswasser und Sturm/Hagel versichert.

Eine Elektronik-Versicherung kann deutlich weitergehende Schadenursachen versichern, etwa Bedienungsfehler, Überspannung oder andere unvorhergesehene Beschädigungen. Ob sie notwendig ist, hängt insbesondere von Art und Wert der vorhandenen Medizintechnik ab.

Braucht eine Zahnarztpraxis eine Elektronik-Versicherung?

Bei hochwertiger Dentaltechnik kann sie besonders sinnvoll sein. Eine Elektronik-Versicherung kann -  abhängig vom Tarif - Schadenursachen wie Bedienungsfehler, Überspannung oder andere unvorhergesehene Beschädigungen versichern, die über den Schutz einer klassischen Inhalts-Versicherung hinausgehen.

Ist ein CEREC-System versicherbar?

Grundsätzlich können CAD/CAM- bzw. CEREC-Systeme Bestandteil einer Elektronik-Versicherung sein. Entscheidend sind die konkret versicherten Geräte, Versicherungssummen und Bedingungen.

Besonders wichtig ist die Abgrenzung zwischen versichertem Sachschaden und nicht versichertem Verschleiss.

Muss ein neues DVT dem Versicherer gemeldet werden?

Nach der Anschaffung hochwertiger neuer Technik sollte immer geprüft werden, ob sich Versicherungssummen oder versicherte Geräte ändern und ob eine Meldung an den Versicherer erforderlich

Wann zahlt eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung?

Sie leistet grundsätzlich dann, wenn der Praxisbetrieb infolge eines im Vertrag versicherten Schadenereignisses unterbrochen oder beeinträchtigt wird. Welche Schadenursachen versichert sind und wie lange geleistet wird, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

Wie hoch sollte die Betriebsunterbrechungs-Versicherung einer Zahnarztpraxis sein?

Die Versicherungssumme sollte sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Praxis orientieren und regelmässig überprüft werden. Besonders nach deutlichen Umsatzsteigerungen kann eine Anpassung notwendig sein.

Grundsätzlich sollte die Versicherungssumme so gewählt werden, dass alles (fixen) Kosten und der Ertrag auch bei Ausfall des Praxisbetriebs weiter geleistet werden können.

Benötigt eine kleine Zahnarztpraxis eine Cyberrisk-/Datenschutz-Versicherung?

Auch kleine Praxen verarbeiten sensible Patientendaten und sind für ihren Betrieb auf funktionierende IT angewiesen. Ein Cybervorfall oder ein Datenschutzvergehen kann deshalb unabhängig von der Praxisgrösse erhebliche Kosten und Betriebsunterbrechungen verursachen.

Wie oft sollten Praxis-Versicherungen überprüft werden?

Wir empfehlen mindestens eine regelmässige jährliche Überprüfung sowie zusätzlich immer dann, wenn sich die Praxis wesentlich verändert – beispielsweise durch neue Ärzte, weitere Standorte, neue Medizintechnik, einen (deutlichen) Umsatzanstieg oder eine andere Gesellschaftsform.

Muss ein zusätzlicher Praxisstandort versichert werden?

Ein weiterer Standort sollte unbedingt in die Risiko- und Vertragsprüfung einbezogen werden. Ob und wie er gemeldet werden muss, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.

Darauf zu vertrauen, dass neue Räume automatisch mitversichert sind, kann im Schadenfall problematisch werden.

Passt der Versicherungsschutz noch zu Ihrer Zahnarztpraxis?

Neue Behandlungseinheiten, zusätzliche Zahnärzte, ein DVT, CAD/CAM-Technik oder steigende Umsätze können dazu führen, dass ein ursprünglich passender Versicherungsschutz nicht mehr ausreicht.

Wir prüfen mit Ihnen:

  • welche Risiken Ihre Zahnarztpraxis tatsächlich besitzt,
  • ob bestehende Versicherungen noch zur heutigen Praxis passen,
  • ob Versicherungssummen ausreichend bemessen sind,
  • ob neue Geräte und Standorte korrekt berücksichtigt wurden,
  • wo Überschneidungen oder Deckungslücken bestehen und
  • welche Risiken Sie wirtschaftlich selbst tragen können.

Lassen Sie die Absicherung Ihrer Zahnarztpraxis von einem auf Heilberufe spezialisierten Versicherungsmakler überprüfen.

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