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Welche Versicherungen braucht ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)?

Ein Medizinisches Versorgungszentrum benötigt ein Versicherungskonzept, das seiner besonderen rechtlichen und wirtschaftlichen Struktur Rechnung trägt. Besonders wichtig sind die korrekte Gestaltung der Berufshaftpflicht-Versicherung des MVZ, ausreichend hohe Versicherungssummen, die Absicherung sämtlicher angestellter Ärzte und Standorte sowie der Schutz vor Betriebsunterbrechungs-, Cyber-, Sach- und Haftungsrisiken.

Die Gründung oder Übernahme eines MVZ verändert die Risikosituation grundlegend. Bestehende Versicherungsverträge einer vorherigen Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft können deshalb nicht einfach unverändert fortgeführt werden.

Die Tausend Finanz GmbH ist auf die Absicherung von Arzt- und Zahnarztpraxen, BAG und Medizinischen Versorgungszentren spezialisiert. Wir betrachten dabei nicht nur einzelne Versicherungsverträge, sondern die gesamte Struktur des MVZ.

MVZ-Absicherung prüfen lassen

Warum muss ein MVZ anders versichert werden als eine Arztpraxis oder BAG?

Ein Medizinisches Versorgungszentrum ist nicht einfach eine größere Arztpraxis.

Mehrere Behandler, angestellte Ärzte, möglicherweise verschiedene Fachrichtungen und Standorte sowie eine eigene Trägerstruktur führen zu besonderen Haftungs- und Betriebsrisiken.

Besonders wichtig ist dabei: Mit der Gründung eines MVZ kann sich auch die haftungsrechtliche Zuordnung der Behandlung verändern.

Der Behandlungsvertrag wird bei entsprechender Gestaltung mit dem MVZ bzw. dessen Träger geschlossen. Das MVZ ist damit selbst in die vertragliche Haftung gegenüber dem Patienten eingebunden.

Eine bisherige Berufshaftpflicht-Versicherung, die beispielsweise auf einzelne Ärzte oder eine vorherige Berufsausübungsgemeinschaft ausgerichtet war, darf deshalb nach der MVZ-Gründung nicht einfach unverändert fortgeführt werden.

Die Gründung eines MVZ muss dem Berufshaftpflicht-Versicherer angezeigt und der Versicherungsschutz auf die neue Struktur angepasst werden.

1. Berufshaftpflicht-Versicherung – das MVZ selbst muss richtig versichert sein

Die Berufshaftpflicht-Versicherung besitzt bei einem Medizinischen Versorgungszentrum eine zentrale Bedeutung.

Es reicht nicht aus, dass die einzelnen dort tätigen Ärzte jeweils über persönlichen Berufshaftpflicht-Schutz verfügen.

Für das MVZ muss ein Versicherungsschutz bestehen, der die gesamte von dem Leistungserbringer ausgehende ärztliche Tätigkeit berücksichtigt.

Zu prüfen sind deshalb insbesondere:

  • das MVZ als Leistungserbringer bzw. dessen Trägergesellschaft als Versicherungsnehmer bzw. versichertes Unternehmen
  • sämtliche angestellten Ärzte
  • Vertragsärzte, soweit vorhanden
  • ärztlicher und kaufmännischer Leiter
  • medizinisches Personal
  • sämtliche Fachrichtungen
  • besondere Behandlungsmethoden
  • operative, stationäre Tätigkeiten
  • sämtliche Betriebsstätten und Standorte
  • Vertretungsärzte
  • Veränderungen im Behandlerbestand

Warum muss die Berufshaftpflicht nach einer MVZ-Gründung geändert werden?

Wird beispielsweise eine bestehende Einzelpraxis oder BAG in eine MVZ-Struktur überführt, verändert sich nicht lediglich der Name auf dem Praxisschild.

Die rechtlichen Verhältnisse ändern sich.

Wird der Behandlungsvertrag mit dem MVZ bzw. dessen Träger geschlossen, können Haftungsansprüche unmittelbar gegen diesen gerichtet werden. Der Berufshaftpflicht-Vertrag muss deshalb zur tatsächlichen Haftungsstruktur passen.

Eine Police, die weiterhin ausschließlich den bisherigen Praxisinhaber oder die ehemalige BAG abbildet, kann die neue Risikosituation unzureichend erfassen.

2. Welche Mindestversicherungssumme benötigt ein MVZ?

Für Medizinische Versorgungszentren gelten nach § 95e SGB V besondere Anforderungen an die Berufshaftpflicht-Versicherung.

Während für einen Vertragsarzt grundsätzlich eine gesetzliche Mindestversicherungssumme von 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall vorgesehen ist, gilt für ein MVZ eine höhere Mindestversicherungssumme.

Für ein MVZ beträgt die gesetzliche Mindestversicherungssumme 5 Millionen Euro je Versicherungsfall.

Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden dürfen dabei nicht weiter als auf das Dreifache der Mindestversicherungssumme begrenzt werden.

Damit muss die Jahreshöchstleistung grundsätzlich mindestens 15 Millionen Euro betragen.

Reicht die gesetzliche Mindestversicherungssumme aus?

Nicht zwingend.

Die gesetzliche Mindestversicherungssumme stellt lediglich die Untergrenze dar.

  • 95e SGB V verlangt gleichzeitig einen Versicherungsschutz, der dem individuellen Haftungsrisiko entspricht.

Bei einem größeren MVZ können beispielsweise

  • Anzahl der Ärzte,
  • Fachrichtungen,
  • operative Tätigkeiten,
  • besondere Behandlungsmethoden,
  • Patientenaufkommen und
  • Schadenpotenzial

dafür sprechen, eine höhere Versicherungssumme als das gesetzliche Minimum zu vereinbaren.

Die Mindestversicherungssumme sollte deshalb nicht automatisch mit der individuell ausreichenden Versicherungssumme gleichgesetzt werden.

3. Jeder neue Arzt kann den Versicherungsschutz verändern

Medizinische Versorgungszentren verändern ihre Behandlerstruktur häufig wesentlich dynamischer als Einzelpraxen.

Ärzte treten ein oder aus, weitere Fachrichtungen werden aufgenommen oder zusätzliche Vertragsarztsitze übernommen. Jede solche Veränderung sollte Anlass sein, die Berufshaftpflicht-Versicherung zu überprüfen.

Bei jedem neuen Behandler sollte geklärt werden:

  • Ist der Arzt bereits vom Versicherungsschutz umfasst?
  • Ist seine Fachrichtung korrekt angegeben?
  • Welche konkreten Tätigkeiten übt er aus?
  • Führt er operative oder andere besonders risikorelevante Behandlungen durch?
  • Arbeitet er ausschließlich am Hauptstandort oder auch an weiteren Betriebsstätten?
  • Auch das Ausscheiden eines Arztes ist relevant

Der Versicherungsschutz muss also nicht nur bei Neueinstellungen angepasst werden.

Auch beim Ausscheiden eines Behandlers sollte geprüft werden, wie mögliche Haftungsansprüche aus früheren Behandlungen versichert bleiben. Ein aktuelles Behandlerverzeichnis gehört deshalb zu den wichtigsten Grundlagen der Berufshaftpflicht-Absicherung eines MVZ.

4. Mehrere Standorte – jeder Versicherungsort muss berücksichtigt werden

MVZ wachsen häufig nicht nur durch zusätzliche Ärzte, sondern auch durch weitere Standorte. Damit steigen die Anforderungen an die Versicherungsverwaltung.

Ein neuer Standort kann Auswirkungen haben auf:

  • Berufshaftpflicht
  • Inhalts-/Inventar-Versicherung
  • Elektronik-Versicherung
  • Betriebsunterbrechungs-Versicherung
  • Cyber-Versicherung
  • Rechtsschutz-Versicherung

Jede neue Betriebsstätte sollte deshalb vor Aufnahme des Praxisbetriebes versicherungstechnisch geprüft werden. Es sollte nicht darauf vertraut werden, dass ein zusätzlicher Standort automatisch über bestehende Versicherungsverträge mitversichert ist.

5. Inhalts-/Inventar-Versicherung – wem gehört die Praxiseinrichtung?

Auch beim MVZ muss genau geprüft werden, wem Einrichtung und Medizintechnik tatsächlich zuzuordnen sind. Gerade bei neu gegründeten MVZ können unterschiedliche Konstellationen zusammentreffen.

Beispielsweise:

  • Das MVZ erwirbt die gesamte Einrichtung.
  • Geräte verbleiben im Eigentum eines bisherigen Praxisinhabers.
  • Medizintechnik wird geleast.
  • Geräte gehören einer übergeordneten Trägergesellschaft.
  • Mehrere Standorte besitzen unterschiedliche Eigentumsverhältnisse.

Für die Versicherung ist deshalb nicht nur der Gesamtwert des Inventars entscheidend.

Es muss geklärt werden, welche Sachen und welche Eigentumsinteressen tatsächlich versichert werden müssen.

Zu prüfen sind unter anderem:

  • Eigentumsverhältnisse
  • Anlagenverzeichnisse
  • Leasinggeräte inkl. ggf. Sicherungsschein
  • fremdes Eigentum
  • Versicherungsorte
  • aktuelle Neuwerte
  • neu angeschaffte Geräte

→ Inhalts-/Inventar-Versicherung für MVZ

6. Elektronik-Versicherung – hochwertige Medizintechnik richtig absichern

Je nach Fachrichtung können in einem MVZ erhebliche Werte in Medizintechnik und Elektronik gebunden sein.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Ultraschallgeräte
  • Endoskopietechnik
  • Röntgentechnik
  • DVT
  • medizinische Laser
  • OP-Technik
  • Laborgeräte
  • Server
  • Praxis-EDV
  • weitere diagnostische Systeme

Eine Elektronik-Versicherung kann – abhängig vom vereinbarten Tarif – auch Schadenursachen wie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Überspannung, Kurzschluss oder andere unvorhergesehene Beschädigungen absichern.

Bei mehreren Standorten muss zusätzlich geklärt werden, welche Geräte sich an welchem Versicherungsort befinden.

→ Elektronik-Versicherung für MVZ

7. Betriebsunterbrechungs-Versicherung – beim MVZ können erhebliche Umsätze betroffen sein

Je größer die Organisation, desto größer können auch die wirtschaftlichen Folgen einer Betriebsunterbrechung sein.

Nach einem größeren Feuer-, Leitungswasser-, Elektronik- oder anderen versicherten Sachschaden können einzelne Bereiche oder sogar ein kompletter Standort ausfallen.

Gleichzeitig laufen erhebliche Kosten weiter:

  • Gehälter
  • Mieten
  • Leasingraten
  • Gerätefinanzierungen
  • Versicherungsbeiträge
  • Steuerberater-Kosten
  • Verwaltungskosten
  • sonstige Fixkosten

Zusätzlich fehlt der geplante Gewinn.

Wie hoch sollte die Betriebsunterbrechungs-Versicherung sein?

Die Versicherungssumme sollte zur aktuellen wirtschaftlichen Situation passen.

Gerade MVZ können durch zusätzliche Vertragsarztsitze, neue Behandler, Praxiszukäufe oder weitere Standorte schnell wachsen.

Eine vor einigen Jahren vereinbarte Versicherungssumme kann deshalb heute deutlich zu niedrig sein.

Wir empfehlen eine mindestens jährliche Überprüfung des versicherten Ertrages – idealerweise nach Vorliegen der aktuellen betriebswirtschaftlichen Zahlen bzw. des Jahresabschlusses.

→ Betriebsunterbrechungs-Versicherung für MVZ

8. Was passiert, wenn ein wichtiger Behandler ausfällt?

Ein MVZ ist zwar grundsätzlich weniger von einer einzigen Person abhängig als eine Einzelpraxis. Das bedeutet jedoch nicht, dass es keine Schlüsselpersonen gibt.

Ein spezialisierter Operateur, ein besonders umsatzstarker Behandler oder ein Arzt mit einer für das MVZ wichtigen Qualifikation kann wirtschaftlich nur schwer kurzfristig ersetzt werden.

Fällt eine solche Person wegen schwerer Krankheit dauerhaft oder für längere Zeit aus, können erhebliche Umsatzeinbußen und zusätzliche Kosten entstehen.

Keyman-Absicherung für ein MVZ

Deshalb sollte geprüft werden, welche Ärzte für den wirtschaftlichen Erfolg oder bestimmte Leistungsbereiche des MVZ besonders wichtig sind. Eine Keyman-Police kann dazu dienen, die wirtschaftlichen Folgen des Ausfalls einer solchen Schlüsselperson abzufedern.

Entscheidend ist nicht die Position auf dem Organigramm.

Entscheidend ist, welchen finanziellen Schaden der Ausfall dieser Person für das MVZ verursachen würde.

→ Keyman-Police für BAG und MVZ

9. Cyber-Versicherung – mit der Größe steigt die Komplexität

MVZ verarbeiten große Mengen sensibler Gesundheitsdaten.

Gleichzeitig arbeiten häufig zahlreiche Ärzte und Mitarbeiter mit:

  • Praxisverwaltungssystemen
  • Patientendaten
  • Terminverwaltung
  • Abrechnung
  • E-Mail
  • medizinischen Daten
  • Telematikinfrastruktur
  • digitalen Diagnose- und Behandlungssystemen

Bei mehreren Standorten können zusätzliche Schnittstellen und Zugriffswege entstehen. Ein Cybervorfall kann dadurch nicht nur Datenschutz- und Haftungsprobleme verursachen.

Er kann den gesamten Praxisbetrieb oder mehrere Standorte gleichzeitig beeinträchtigen.

Eine leistungsfähige Cyber-Versicherung sollte deshalb insbesondere berücksichtigen:

  • IT-Forensik und Assistance
  • Daten- und Systemwiederherstellung
  • Haftpflichtansprüche Dritter
  • Datenschutzverletzungen
  • Cyber-Betriebsunterbrechung
  • Krisenmanagement

→ Cyberrisk-Absicherung für MVZ
→ Das Exklusiv-Konzept der Tausend Finanz GmbH

10. Rechtsschutz-Versicherung – komplexere Organisation, mehr Rechtsbeziehungen

Ein MVZ besitzt zahlreiche rechtliche Beziehungen.

Dazu können gehören:

  • Arbeitsverhältnisse
  • Mietverträge
  • Leasingverträge
  • Lieferantenverträge
  • Kooperationen
  • Verträge mit Ärzten
  • Auseinandersetzungen mit Kostenträgern
  • regulatorische Fragestellungen

Ein gewerblicher Rechtsschutz sollte deshalb zur konkreten Organisationsstruktur passen.

Besonders bei einer MVZ-GmbH sollte geprüft werden, welche Gesellschaft, Geschäftsführer und sonstigen Personen tatsächlich versichert sind und welche Rechtsbereiche der Tarif umfasst.

→ Rechtsschutz-Versicherung für MVZ

11. D&O-Versicherung – persönliche Haftungsrisiken der Geschäftsführung

Wird das MVZ beispielsweise als GmbH geführt, sollte zusätzlich die persönliche Haftung der Geschäftsführung betrachtet werden. Geschäftsführer können bei Pflichtverletzungen unter bestimmten Voraussetzungen persönlich in Anspruch genommen werden.

Eine D&O-Versicherung sollte deshalb insbesondere bei größeren MVZ-Strukturen Bestandteil des Risikomanagements sein.

Zu prüfen sind unter anderem:

  • Wer ist Geschäftsführer?
  • Welche weiteren Organpersonen bestehen?
  • Wie hoch ist das wirtschaftliche Risiko?
  • Bestehen weitere Gesellschaften innerhalb der Unternehmensgruppe?
  • Reicht eine vorhandene D&O-Versicherung des Trägers auch für das MVZ?

Ein MVZ wächst – der Versicherungsschutz muss mitwachsen

Das ist einer der wichtigsten Grundsätze bei der Absicherung eines MVZ.

Typische Veränderungen sind:

  • Neue Ärzte
  • Neue Fachrichtungen
  • Weitere Vertragsarztsitze
  • Zusätzliche Standorte
  • Neue Medizintechnik
  • Praxisübernahmen
  • Steigende Umsätze
  • Neue Gesellschaften oder Trägerstrukturen

Jede dieser Veränderungen kann Auswirkungen auf mehrere Versicherungsverträge gleichzeitig haben.

Deshalb sollte die Versicherungsstruktur eines MVZ nicht nur bei der Gründung aufgebaut und anschließend jahrelang unverändert fortgeführt werden.

Wann sollte die Absicherung eines MVZ überprüft werden?

Eine Überprüfung ist insbesondere erforderlich bzw. sinnvoll bei:

  • Gründung des MVZ: Die bisherigen Versicherungen der Ärzte oder Vorgängerpraxis müssen an die neue Struktur angepasst werden.
  • Umwandlung einer Einzelpraxis oder BAG in ein MVZ: Insbesondere die Berufshaftpflicht muss auf die neue Haftungs- und Behandlungsstruktur überprüft werden.
  • Einstellung eines neuen Arztes: Fachrichtung, Tätigkeit und Versicherungsschutz müssen zusammenpassen.
  • Ausscheiden eines Behandlers: Mögliche Nachhaftungsrisiken sollten berücksichtigt werden.
  • Übernahme einer weiteren Praxis: Neue Mitarbeiter, Geräte, Umsätze und Versicherungsorte kommen hinzu.
  • Eröffnung eines weiteren Standortes: Sämtliche relevanten Versicherungsverträge müssen auf den zusätzlichen Versicherungsort geprüft werden.
  • Anschaffung hochwertiger Medizintechnik: Inventar- und Elektronik-Versicherung müssen angepasst werden.
  • (Deutlichem) Umsatzwachstum: Die Betriebsunterbrechungs-Versicherung sollte mitwachsen.
  • Veränderung der Gesellschaftsstruktur: Versicherungsnehmer, versicherte Unternehmen und Organpersonen müssen überprüft werden.

Unsere Aufgabe als spezialisierter Versicherungsmakler für MVZ

Ein Medizinisches Versorgungszentrum benötigt mehr als einzelne Versicherungsprodukte.

Entscheidend ist, dass Trägerstruktur, Behandler, Tätigkeiten, Standorte, Medizintechnik, Umsätze und Versicherungsverträge miteinander übereinstimmen.

Die Tausend Finanz GmbH hat sich auf die Absicherung von Arzt- und Zahnarztpraxen, BAG und Medizinischen Versorgungszentren spezialisiert.

Wir prüfen unter anderem:

  • Berufshaftpflicht-Struktur
  • Behandlerverzeichnis
  • gesetzliche Mindestversicherungssummen
  • Praxisstandorte
  • Inhalts- und Elektronikwerte
  • Betriebsunterbrechungs-Summen
  • Cyberrisiken
  • Rechtsschutz
  • Keyman-Risiken
  • Geschäftsführerhaftung D&O

Unser Ziel ist ein Versicherungskonzept, das sich mit dem MVZ weiterentwickelt.

Häufige Fragen zur Versicherung eines MVZ (FAQ)

Welche Versicherungen braucht ein MVZ ?

Zu den zentralen Versicherungen gehören regelmässig Berufshaftpflicht-, Inhalts-/Inventar-, Elektronik-, Betriebsunterbrechungs-, Cyber- und Rechtsschutz-Versicherung.

Abhängig von Rechtsform und Größe können zusätzlich D&O- und Keyman-Absicherungen relevant sein.

Welche Mindestversicherungssumme benötigt die Berufshaftpflicht eines MVZ?

Nach § 95e SGB V beträgt die Mindestversicherungssumme für ein MVZ 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall.

Die Jahreshöchstleistung darf grundsätzlich nicht weiter als auf das Dreifache dieser Summe begrenzt werden

Ist die Berufshaftpflicht-Versicherung für ein MVZ Pflicht?

Vertragszahnärzte - dazu gehört auch das MVZ - müssen nach § 95e SGB V über einen ausreichenden Berufshaftpflicht-Versicherungsschutz verfügen.

Der Behandlungsvertrag kommt i.d.R. mit dem MVZ selbst zustande, so dass diese abgesichert sein muss.

Entscheidend ist neben der gesetzlichen Mindestversicherungssumme, dass das tatsächliche individuelle Haftungsrisiko der Behandler des MVZ versichert ist.

Zahlt die Rechtsschutz-Versicherung bei einem Streit zwischen BAG-Partnern?

Bei klassischen Rechtsschutz-Tarifen sind gesellschaftsrechtliche bzw. interne Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern häufig nicht oder nur eingeschränkt versichert.

Es gibt jedoch Tarife und Konzepte, die hierfür unter bestimmten Voraussetzungen Versicherungsschutz bieten. Dieser Punkt sollte deshalb gezielt vor Vertragsabschluss geprüft werden.

Wie oft sollten Praxis-Versicherungen der BAG überprüft werden?

Wir empfehlen mindestens eine regelmässige jährliche Überprüfung sowie zusätzlich immer dann, wenn sich die Praxis wesentlich verändert – beispielsweise durch neue Ärzte, weitere Standorte, neue Medizintechnik, einen (deutlichen) Umsatzanstieg oder eine andere Gesellschaftsform.

Aber auch zusätzlich z.B. bei:
Gründung einer BAG, Aufnahme/Ausscheiden eines Partners, Längerer Erkrankung/Tod eines Partners, Anschaffung hochwertiger Geräte, Neuer Praxisstandort, Umsatzsteigerung oder Änderung des BAG-Vertrages.

Wem gehört das Inventar eines MVZ?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten.

Praxisinventar kann dem MVZ zugeordnet sein, einzelnen Gesellschaftern gehören oder beispielsweise geleast sein.

Deshalb sollten Anlagenverzeichnis, Eigentums- und Nutzungsverhältnisse sowie der Versicherungsvertrag gemeinsam geprüft werden.

Muss ein zusätzlicher MVZ-Standort versichert werden?

Ein weiterer Standort sollte unbedingt in die Risiko- und Vertragsprüfung des MVZ einbezogen werden. Ob und wie er gemeldet werden muss, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.

Darauf zu vertrauen, dass neue Räume automatisch mitversichert sind, kann im Schadenfall problematisch werden.

Reichen 5 Millionen Euro Berufshaftpflicht für jedes MVZ?

Nicht automatisch.

Die gesetzliche Mindestversicherungssumme ist eine Untergrenze. Der Versicherungsschutz muss zugleich zum individuellen Haftungsrisiko des MVZ passen.

Bei grösseren oder besonders risikoreichen Strukturen kann deshalb eine höhere Deckung sinnvoll sein.

Muss die Berufshaftpflicht bei Gründung eines MVZ geändert werden?

Ja, die bestehende Versicherungssituation sollte zwingend überprüft und regelmässig angepasst werden.

Das MVZ ist eine eigenständige Leistungserbringerstruktur; insbesondere muss sichergestellt sein, dass die gesamte vom MVZ ausgehende ärztliche Tätigkeit ausreichend versichert ist.

Muss jeder angestellte Arzt dem Berufshaftpflicht-Versicherer gemeldet werden?

Das hängt von der konkreten Vertragsgestaltung ab.

Unabhängig davon sollte bei jedem Eintritt eines neuen Arztes geprüft werden, ob dessen Fachrichtung und tatsächliche Tätigkeit vom vereinbarten Versicherungsschutz erfasst werden.

Braucht ein MVZ eine D&O-Versicherung?

Insbesondere bei einer MVZ-GmbH sollte die persönliche Haftung der Geschäftsführung analysiert werden.

Ob eine D&O-Versicherung erforderlich ist und welche Versicherungssumme sinnvoll ist, hängt von Grösse, Struktur und bestehenden Konzern- oder Trägerlösungen ab.

Passt der Versicherungsschutz noch zu Ihrem MVZ?

Ein MVZ kann sich innerhalb weniger Jahre erheblich verändern.

Neue Ärzte, Fachrichtungen, Standorte, Praxisübernahmen und steigende Umsätze führen dazu, dass ein ursprünglich passender Versicherungsschutz möglicherweise nicht mehr zur heutigen Struktur passt.

Wir prüfen mit Ihnen:

  • ob das MVZ selbst korrekt versichert ist,
  • ob sämtliche Behandler und Tätigkeiten berücksichtigt sind,
  • ob die Berufshaftpflicht die gesetzlichen und individuellen Anforderungen erfüllt,
  • ob sämtliche Standorte erfasst sind,
  • ob Inventar- und Elektronikwerte aktuell sind,
  • ob der versicherte Ertrag zur wirtschaftlichen Größe des MVZ passt,
  • ob Schlüsselpersonen besondere wirtschaftliche Risiken verursachen und
  • ob Geschäftsführer und Trägerstruktur ausreichend berücksichtigt sind.

Lassen Sie die Absicherung Ihres MVZ von einem auf Heilberufe spezialisierten Versicherungsmakler überprüfen.

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