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Vorsorgevollmacht und weitere wichtige Dokumente

Vollmachten und Verfügungen - betrifft mich das?

Rechtsanwälte empfehlen Personen ab 18 Jahren, eine Gesamtvollmacht mit Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht fertigen zu lassen. Sind Sie freiberuflich tätig, sollte eine Praxisvollmacht integriert sein.

Mit der Volljährigkeit sind wir juristisch eigenständige Personen. Dann dürfen auch Eltern nicht mehr für uns entscheiden und handeln, wenn wir zeitweise oder dauerhaft nicht einwilligungsfähig sind. Selbst Krankenakten dürfen nicht eingesehen werden. Dass wir unsere Angelegenheiten nicht selbst regeln können, kann schnell durch Unfall oder Krankheit passieren. Dann bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Ohne Vollmachten entscheiden und handeln unter Umständen Fremde zum Beispiel in den Bereichen Gesundheit, Finanzen, Behörden, Post und bei Selbstständigen sogar im Geschäft.

Wofür braucht man eigentlich eine Vorsorgevollmacht? Schwere Krankheit, Alter, Unfall - die „Klassiker“ kennt fast jeder. Doch es gibt noch viele weitere Situationen, für welche die Erstellung von Vorsorgevollmacht und Verfügungen sinnvoll sein kann. Einige Beispiele aus der Praxis:

  • Freiwillige Auszeit: Sabbatjahr
    Immer häufiger legen Menschen mal ein "Sabbatjahr" ein. Ausspannen, Reisen, Abstand gewinnen … Gut, wenn die wichtigsten Dinge des Lebens durch Vollmachten und Verfügungen trotzdem geregelt sind!
     
  • Unfreiwillige Auszeit: Burnout
    Burnout ist ein Erschöpfungssyndrom, das in schweren Fällen sogar klinische Aufenthalte notwendig machen kann. Betroffene, die in dieser schwierigen Situation durch eine Vorsorgevollmacht Unterstützung einer Vertrauensperson erhalten können, werden spürbar entlastet und können schneller genesen.
     
  • Unfreiwillige Auszeit: Klinik
    Es muss nicht immer gleich eine lebensbedrohliche Situation sein, die eine Vorsorgevollmacht notwendig macht. Bei einem längeren Klinikaufenthalt zum Beispiel kann es sehr nützlich sein, wenn eine vertraute Person die persönlichen Dinge regelt. Oder, noch ein Beispiel, haben Sie schon mal wichtige Papiere mit zwei gebrochenen Armen unterschrieben?
     
  • Freiwillige Auszeit: Auslandsaufenthalt
    Sie planen einen längeren Auslandsaufenthalt, privat oder beruflich? Eine Vorsorgevollmacht kann Ihnen die Reise deutlich erleichtern, wenn eine vertraute Person Ihre Interessen in Ihrer Abwesenheit in Ihrem Sinne vertritt.
     
  • Freiwillige Auszeit: Kur
    Sie wollen sich bei einem Kuraufenthalt erholen oder müssen von einer Erkrankung genesen? Mit einer umfassenden Vorsorgevollmacht können Sie die täglichen Dinge und Erledigungen einem Angehörigen oder Ihrem Partner überlassen. So brauchen Sie nicht für jede Kleinigkeit eine Einzelvollmacht auszustellen.
  • Für Freiberufler
    Freiberufler haben besondere Herausforderungen, wenn sie durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbstbestimmt handeln können. Oft leidet dann die Praxis. Mitarbeiter*innen und Rechnungen können nicht bezahlt, Aufträge nicht bearbeitet, Außenstände nicht eingetrieben werden. Das kann bei Praxisinhaber*innen bis zur Insolvenz gehen. Die Lösung ist eine Praxisvollmacht. Ein von Ihnen bestimmter Bevollmächtigter kann in der Praxis agieren und so Ihre Interessen vertreten, wenn Sie nicht in der Lage dazu sind.

Weitere Beispiele aus dem wahren Leben finden Sie hier!

Die Tausend Finanz GmbH empfiehlt allen Mandanten, diese wichtigen Dokumente zu vereinbaren. Suchen Sie sich dazu rechtlichen Beistand oder engagieren Sie unseren Partner JuraDirekt.

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