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Warum jede Praxis eine Ärzteregress-Versicherung benötigt

Für Ärzte ist die wirtschaftliche Absicherung ihrer Praxis essenziell - besonders angesichts komplexer gesetzlicher Vorgaben und der zunehmenden Prüfungen durch Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen selbst. Eine häufig unterschätzte Gefahr sind Rückforderungsansprüche aufgrund von Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Hier bietet die spezialisierte Ärzteregress-Versicherung einen wichtigen Schutz.

Was ist die Ärzteregress-Versicherung?

Die Ärzteregress-Versicherung bietet Schutz für den Fall, dass ein Vertragsarzt von der gemeinsamen Prüfstelle (§ 106c SGB V) dazu verpflichtet wird, aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsprüfung (§§ 106 bis 106c SGB V) Mehraufwand zu erstatten.

Wichtig ist dabei: Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf Rückforderungen aus der Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung. Er umfasst nicht die Abrechnungsprüfung im Sinne des § 106d SGB V, also keine sachlich-rechnerische Prüfung der Abrechnung selbst.

Welche Ausschlüsse existieren bei der Ärzteregress-Versicherung?

Die Ärzteregress-Versicherung gewährt keinen Schutz bei Fällen von bewusst oder wissentlich verursachter Unwirtschaftlichkeit. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Deckung, wenn das Arznei- und Heilmittelbudget bewusst überschritten wird. Diese Ausschlüsse bedeuten, dass finanzielle Rückforderungen, die aus vorsätzlichen Verstößen resultieren, nicht versichert sind.

Warum ist das relevant für Ihre Praxis?

In der Praxis führt die Wirtschaftlichkeitsprüfung dazu, dass Krankenkassen prüfen, ob die abgerechneten Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung wirtschaftlich und sachgerecht waren. Wird dabei ein Mehraufwand festgestellt, kann die gemeinsame Prüfstelle Rückforderungen an den Arzt stellen - oft in fünf- bis sechsstelliger Höhe.

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Praxisrelevante Schadenbeispiele

  1. Unwirtschaftliche Verordnung von Heilmitteln
    Eine Prüfstelle erkennt, dass der Arzt über mehrere Quartale Heilmittel verordnet hat, die als unwirtschaftlich eingestuft werden. Rückforderung: 25.000 EUR.
  2. Übermäßiger Einsatz von diagnostischen Leistungen
    Ein Arzt erhält eine Wirtschaftlichkeitsprüfung, weil bestimmte Diagnostikleistungen im Vergleich zu Fachkollegen auffällig hoch abgerechnet wurden. Rückforderung: 40.000 EUR.
  3. Verordnung von Medikamenten außerhalb des Wirtschaftlichkeitsgebots
    Ein Vertragsarzt verordnet häufiger bestimmte Arzneimittel, die von der Prüfstelle als nicht wirtschaftlich bewertet werden. Rückforderung: 30.000 EUR.

Ohne geeigneten Versicherungsschutz müssten Praxisinhaber diese Summen aus eigener Tasche zahlen - ein Risiko, das die finanzielle Existenz der Praxis ernsthaft gefährden kann.

Wie unterscheidet sich die Regressversicherung von der Berufshaftpflicht?

Während die Regress-Versicherung Ärzte vor Rückforderungen von Institutionen wie der Kassenärztlichen Vereinigung schützt – zum Beispiel bei unwirtschaftlichen Verordnungen oder durch Wirtschaftlichkeitsprüfungen ausgelösten Regulierungen - sichert die Berufshaftpflicht-Versicherung vor allem Schäden ab, die aus Behandlungsfehlern oder anderen beruflichen Versäumnissen gegenüber Patienten entstehen. Anders gesagt: Die Regress-Versicherung bewahrt Sie vor finanziellen Belastungen aus behördlichen Prüfungen und Rückforderungsansprüchen, während die Berufshaftpflicht Sie vor Haftungsansprüchen Dritter schützt.

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Welche Behandler müssen versichert werden?

Die Absicherungspflichten unterscheiden sich je nach Praxisform: In einer Einzelpraxis muss der behandelnde Arzt oder Zahnarzt selbst die Regressversicherung abschließen. Bei einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) hingegen gilt: Alle Ärzte der BAG müssen gemeinsam versichert werden – eine individuelle Absicherung einzelner Ärzte innerhalb der BAG ist nicht möglich. Anders verhält es sich bei einer Praxisgemeinschaft: Hier ist die Absicherung einzelner Ärzte möglich, eine Verpflichtung zur Versicherung aller Ärzte besteht nicht.

Darüber hinaus gelten für bestimmte Konstellationen sogenannte anfragepflichtige Risiken. Dazu zählen alle Formen des Job-Sharings (beispielsweise Job-Sharing-Partner oder Job-Sharing-Assistenten), die mit genauer Angabe der Praxiskonstellation gemeldet werden müssen. Auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ) fallen unter diese Regelung und erfordern eine gesonderte Prüfung.

Beitrag und Kosten der Ärzteregress-Versicherung

Die Kosten für eine Ärzteregress-Versicherung hängen von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Dazu zählen vor allem die gewünschte Versicherungssumme, die Höhe des vereinbarten Selbstbehalts sowie die Laufzeit des Versicherungsvertrags. Trotz dieser Variablen gilt die Regressversicherung allgemein als vergleichsweise erschwinglich und bietet ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis, wenn man die finanziellen Risiken einer möglichen Rückforderung bedenkt.

Fazit

Die Ärzteregress-Versicherung ist ein unverzichtbarer Baustein für den Schutz von Ärzten gegen finanzielle Risiken durch Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach §§ 106 bis 106c SGB V. Sie sichert Praxisinhaber gegen Rückforderungsansprüche ab und sorgt für finanzielle Stabilität, damit Sie sich voll auf Ihre Patienten konzentrieren können.

Wir beraten Sie gern, wie Sie mit einer maßgeschneiderten Ärzteregress-Versicherung optimal abgesichert sind.

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