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Wallboxen und Ladestationen richtig versichern

Elektroautos erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Der Einbau sicherer und schneller E-Tankstellen in privaten Garagen bringt die Elektromobilität und damit die Transformation zu einer klimafreundlicheren Wirtschaft und Gesellschaft wesentlich voran. Doch wie werden sie richtig versichert?

Die Fotovoltaikanlage auf dem Dach produziert sauberen Strom, der dank Speicher jederzeit selbst genutzt werden kann. So lädt man über Nacht sein E-Auto auf und fährt am nächsten Morgen wieder mit grünem Gewissen zur Arbeit. Idealerweise kann man daheim laden. Dafür gibt es Wallboxen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, oder mobile Ladestationen („Ladekabel“). Da diese so elementar wichtig für die Nutzbarkeit des Autos sind, ist verständlich, dass man sich so seine Gedanken macht, wo diese im Fall der Fälle mitversichert wären.

Lauernde Gefahren

Wallboxen für Elektroautos hängen in Garagen oder an Hauswänden. Klassische Risiken, welche die Wallbox beschädigen können oder von denen Gefahren ausgehen, sind unter anderem Diebstahl, Vandalismus, Wasserschäden, Marderbiss oder Folgen eines Blitzeinschlages. Auch durch das Dagegenfahren beim Einparken kann die Wallbox sowie das Gebäude beschädigt werden. Darüberhinaus können aber auch von der Wallbox selbst Gefahren für die Umgebung oder für das E-Auto ausgehen wie z. B. Stromschläge oder Brände durch technische Defekte oder falsche Bedienung.

Primär ein Wohngebäude-Thema

Es setzt sich nach und nach durch, dass Wallboxen, als fest mit dem Gebäude verbundener Bestandteil, über den Gebäudevertrag mitversichert sind. Die bereits im Versicherungsvertrag eingeschlossenen Gefahren Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Elementar gelten auch für die Ladestation. Da dies momentan nur selten in den Bedingungen eindeutig geregelt ist, empfehlen wir eine Anzeige beim Versicherer, damit im Leistungsfall keine Diskussionen entstehen. Mit einem zusätzlichen Technikschutz zur Gebäudeversicherung werden auch Schäden durch Tierbiss an elektrischen Leitungen und der Ladeanlage sowie Überspannungsschäden infolge Netzwerkschwankungen mitversichert. Auch vorsätzliche Beschädigungen Dritter können versichert werden

Doch was, wenn der Akku des E-Autos brennt?

Stromer bzw. Hybridfahrzeuge geraten nicht häufiger in Brand als Autos mit Verbrennungsmotor. Das sagen zumindest die Statistiken, auch wenn für wirklich tragfähige Aussagen noch zu wenig Zahlen vorliegen. Die Versicherungsgesellschaften decken in der Regel auch das Risiko der Akkubrände in der Gebäudeversicherung bzw. Feuerversicherung mit ab. Ladeeinrichtungen, ihre Umgebung und der bauliche Zustand müssen allerdings in Ordnung sein. Zur Klarstellung haben viele Versicherer eine Formulierung für die Mitversicherung der Haustechnik in den Bedingungen aufgenommen, womit Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite sind.

Achtung: Die Anlagenerrichtung und auch die Erstabnahme solcher Anlagen muss durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Für den gefahrlosen Betrieb elektrischer Anlagen ist aber auch die sachgerechte Wartung unerlässlich. Im Fall gewerblich betriebener elektrischer Anlagen ist die DGUV V3-Prüfung sogar Pflicht.

Im Gegensatz zu vielen anderen ortsfesten Betriebsmitteln, die oftmals nur alle vier Jahre nach DGUV V3 geprüft werden, muss die Prüfung von E-Ladestationen jährlich erfolgen. Aber nicht nur die Ladesäule, sondern auch jedes Elektrofahrzeug mit Notladekabel (ICCB) muss regelmäßig nach DGUV V3 geprüft werden.

Alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften müssen eingehalten werden. Andernfalls kann es trotz entsprechender Versicherung zu einer Leistungskürzung bis hin zu einer Ablehnung kommen. Obliegenheitsverletzungen gilt es daher strikt zu vermeiden. In einzelnen Verträgen sind die Prüfungsintervalle sogar in speziellen Klauseln geregelt. Beherzigen Sie diese bitte! Wenn Sie alles fristgerecht und ordnungsgemäß durchführen, haben Sie im Schadenfall kein Nachsehen.

Für private E-Ladestationen gibt es zwar keine gesetzliche Pflicht zur Wartung, spätestens aber im Schadenfall verlangen viele Versicherer einen entsprechenden Wartungsschein, weswegen wir eine jährliche Prüfung empfehlen. Auch hier sind in einzelnen Verträgen die Prüfungsintervalle in speziellen Klauseln geregelt. Aufpassen müssen Sie auch bei einer privaten Ladestation, welche direkt an eine Fotovoltaikanlage mit gewerblicher Anmeldung verbunden ist. Bei unterlassener Überprüfung durch den Fachmann kann auch hier eine Obliegenheitsverletzung und dadurch ein Mitverschulden entstehen. Der Versicherer kann die Versicherungsleistung infolgedessen in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen.

Auch für rein privat genutzte Fotovoltaikanlagen ist ein E-Check zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, dennoch können die Wartungsintervalle wieder seitens der Versicherer vorgeschrieben sein. Wenn es keine Richtlinien hierzu gibt, sind Sie mit einer alle vier Jahre durchgeführten Wartung auf der sicheren Seite.

Deckung in der Fotovoltaik-Versicherung

Ist die Wallbox bzw. E-Ladestation mit einer Fotovoltaikanlage gekoppelt, so kann diese über eine bestehende oder neu abzuschließende Fotovoltaik-Versicherung versichert werden. Natürlich müssen diese auch in der Versicherungssumme mitberücksichtigt werden. Die Fotovoltaik-Versicherung bietet gegenüber der Gebäude-Versicherung einen wesentlich umfangreicheren Versicherungsschutz für die Ladestation selbst. Allgefahrenversicherung bedeutet, dass nahezu alle Sachschäden durch unvorhersehbare äußere Einwirkungen abgedeckt sind, die nicht expliziert ausgeschlossen sind. Durch den Versicherer werden die Reparaturkosten und ggf. der Ersatz der beschädigten Teile übernommen. Etwaige Ausschlüsse können sich von Vertrag zu Vertrag unterscheiden. Im Allgemeinen beziehen sich Ausschlüsse auf Schäden durch:

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • Kriegsereignisse
  • Kernenergie
  • normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung oder
  • Garantieschäden.

Separate Versicherung

Ist die E-Ladestation in bzw. an einem fremden Gebäude (Tiefgarage, Parkhaus etc.), fremden Grundstück oder im öffentlichen Bereich (Parkplatz, Straße) installiert, so ist eine eigenständige E-Ladestation-Versicherung erforderlich. Auch hier deckt der Versicherer im Falle eines Schadens die Wiederbeschaffungs- und Wiederherstellungskosten in Höhe der Versicherungssumme, abzüglich der jeweils vereinbarten Selbstbeteiligung. Wie bei der Fotovoltaik-Versicherung ist auch hier ein umfangreicher Versicherungsschutz geboten.

Deckung in der Hausrat-Versicherung

Auch der Einschluss von Ladegeräten in der Hausrat-Versicherung kann durchaus Sinn ergeben. Einige Versicherer bieten explizit die
Mitversicherung von Wandladestationen, also Wallboxen, an. Bedeutsam vor allem für Mieter, die Ladestationen auf eigene Kosten errichten wollen. Der Schutz erstreckt sich dann auf alle Gefahren, die auch im Rahmen der bestehenden Hausratversicherung abgedeckt sind. Bei einem Diebstahlt tritt beispielweise die Diebstahlversicherung als Zusatz zur Hausratversicherung ein.

Hauptsächlich aber weckt eine mobile Wallbox Begehrlichkeiten. Insoweit macht es Sinn, vor allem diese Anlage in der Hausrat-Versicherung gegen Diebstahl mitzuversichern. Wie andere Gegenstände des Haushalts wird die Wallbox sowie die mobile Ladestation damit auch gegen die üblichen Gefahren der Beschädigung oder Vernichtung durch Feuer, Sturm, Hagel oder Überschwemmung versichert.

Deckung in der KFZ-Versicherung

Selbstverständlich nehmen sich auch viele Kfz-Versicherer der Thematik an und rüsten bei ihren Tarifen für Elektrofahrzeuge stark nach. Auch bei E-Fahrzeugen ist lediglich die gesetzliche Haftpflichtversicherung verpflichtend. Da mit einem Elektroauto in der Regel höhere Anschaffungskosten verbunden sind als mit einem vergleichbaren Auto mit Verbrennungsmotor, empfehlen wir jedoch den Abschluss einer Vollkasko-Versicherung. Bedeutsame Einschlüsse in der Kaskoversicherung wie eine Allgefahrendeckung für den Akkumulator, Kurzschlussfolgeschäden, Tierbissfolgeschäden und die Mitversicherung von eigenen Ladekabeln, Adaptern, Wallboxen und mobilen Ladestationen können im Schadenfall eine entscheidende Rolle spielen.

Schadenbeispiel: Von Ladestationen können Gefahren ausgehen, die kaum abzuschätzen sind. So kann es sein, dass unter besonders
ungünstigen Bedingungen die Kommunikation zwischen E-Tankstelle und Akkumulator gestört ist. Kommt es dann zu einer Überladung, wird der Akku in Mitleidenschaft gezogen und die damit verbundene Ladeleistung beeinträchtigt. Der Schaden am Akku kann durchaus einen vierstelligen Betrag erreichen, wäre aber durch eine entsprechende Kaskoversicherung gedeckt. Bei Schäden an der Ladestation selbst sollten Sie einen genaueren Blick in die Bedingungen werfen, denn Schäden an eigenen Wallboxen und mobilen Ladegeräten sind zunehmend auch hierüber versichert.

Besteht die Mitversicherung von Ladestationen jedoch nicht, kann es passieren, dass Sie selbst auf dem Schaden, der an der Wallbox beim Ladevorgang entsteht, sitzenbleiben. Entsteht beim Laden zusätzlich ein Schaden am Gebäude, springt die sogenannte Eigenschadendeckung ein, welche bei leistungsstarken Versicherern im Vertrag integriert ist oder als zusätzlicher Baustein eingeschlossen werden kann.

Für alle vom Kfz ausgehenden Schäden an fremden Fahrzeugen, Ladestationen oder Gebäuden kommt die Kfz-Haftpflicht-Versicherung des Fahrzeughalters auf. Deckungen über eine Kfz-Versicherung sind normalerweise subsidiär zu anderen Versicherungen. Bedeutet: Eine leistungspflichtige Gebäude- oder anderweitige Versicherung geht im Schadenfall gegebenenfalls vor.

Privat-Haftpflicht- sowie Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung

Entsteht außerhalb des Ladevorgangs ein von der Ladestation ausgehender Schaden an fremdem Eigentum - beispielsweise ein Feuer, welches ein Nachbargebäude beschädigt - kommt die Privathaftpflichtversicherung oder eine vorhandene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für den Schaden auf.

Für Grundstückseigentümer gilt auch für das Betreiben von E -Ladestationen die Verkehrssicherungspflicht. Stolpert beispielsweise
der Postbote über ein herumliegendes Ladekabel, ist der Betreiber seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen und kann für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. In solchen Fällen besteht im Rahmen der Privat-Haftpflicht-Versicherung Deckung. Entstehen Schäden bei Dritten während des Ladevorgangs - stolpert der Postbote also währenddessen über das Ladekabel - greift wiederum die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Viele Wege führen nach Rom

Eine Wallbox oder E-Ladestation zu versichern kann auf unterschiedlichsten Wegen erfolgen. Welche Versicherung die Passende ist, wird durch Eigentumsverhältnisse, Standort und dem gewünschten Versicherungsumfang entschieden. Einige Risiken sind durch bereits vorhandene Versicherungen möglicherweise schon abgedeckt. So ist die Wallbox als fest mit dem Gebäude verbundener Bestandteil im bestehenden Gebäudevertrag mitversichert. Bei einem Diebstahl von mobilen Geräten aus einem Carport oder einer Garage kann bereits Deckung über die Hausratversicherung bestehen.

Besteht bereits eine Fotovoltaik-Versicherung, kann die Ladestation - für einen umfangreichen Schutz - eingeschlossen werden. Entstehen Schäden in Verbindung mit dem Elektrofahrzeug, gewährt auch immer zusätzlich eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung
oder eine Kfz-Kasko-Versicherung Schutz. Bei Schädigungen Dritter durch die Ladestation selbst greift die Privat- oder die Haus- und
Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung.

Wir empfehlen, die bereits bestehenden Verträge zu prüfen und grundsätzlich die Installation einer Wallbox oder auch Ladesäule beim
Versicherer anzuzeigen. Auch wenn diese i. d. R. sehr offen mit dem Thema umgehen, gibt es bislang nur selten feste bedingungsseitige Regelungen für Ladestationen. Die Gefahr einer unter Umständen nicht angezeigten Gefahrerhöhung lässt sich durch vorsorgliche Anzeige beim Versicherer einfach umgehen.

Denken Sie über die Anschaffung einer Wallbox oder einer Ladestation nach, fragen Sie die Spezialisten der Tausend Finanz GmbH frühzeitig nach der richtigen Versicherung!

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