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Bis wann sind Stu­die­rende über ihre Eltern ver­si­chert?

Gastbeitrag von "Die Versicherer" - Verbraucherportal des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV)

Von der Krankenkasse bis zur Haftpflicht: Diese Versicherungen verdienen ein besonderes Augenmerk im Studium - der Überblick.

1. Private Haftpflichtversicherung: Mitversichert bis zum Ende des Studiums

Bei einer der wohl wichtigsten Versicherungen überhaupt werden die meisten Erstsemester beruhigt schlafen können: Während der Studienzeit sind Kinder bei ihren Eltern in der privaten Haftpflicht mitversichert. Voraussetzung ist nur, dass die Eltern eine Familienversicherung haben, die Kinder mit einschließt. Zwei Ausnahmen gibt es aber.

Erstens: Wer bereits vor dem Studium eine Ausbildung absolviert hat oder nach einem Studienabschluss ein zweites Studium anschließt, braucht eine eigene Haftpflichtversicherung. Die Mitversicherung bei den Eltern gilt nur während der Erstausbildung. Ein Masterstudium nach einem Bachelorabschluss zählt dabei aber noch zur Erstausbildung.

Zweitens: Wer im Studium bereits verheiratet ist, kann nicht mehr bei den Eltern mitversichert sein, egal ob Erststudium oder nicht.

2. Krankenversicherung: Bis 25 zumeist beitragsfrei gesetzlich versichert

Ohne eine Krankenversicherung geht nichts. Auch für Studenten ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass sie in einer Krankenversicherung sind. Der Nachweis wird in der Regel von den Universitäten bereits bei der Einschreibung gefordert. Studierende, deren Eltern gesetzlich versichert sind, können bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei in der Familienversicherung bleiben. Wer den Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst abgeleistet hat, kann ein Jahr länger in der Krankenversicherung der Eltern bleiben. Danach müssen sich Studierende selbst versichern und damit Beiträge bezahlen.

Sind beide Eltern in einer privaten Krankenversicherung, müssen sich Studenten entscheiden: Entweder sie bleiben in der privaten Krankenversicherung der Familie oder sie gehen eigenständig in eine gesetzliche Krankenkasse (studentische Krankenversicherung). Entscheiden sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung, ist die beitragsfreie Familienversicherung nicht möglich. Somit müssen diese Studenten auch in der gesetzlichen Krankenversicherung schon vor dem 25. Lebensjahr Beiträge zahlen.

Wer vorübergehend im Ausland studiert, benötigt eine Auslands-Krankenversicherung. Nicht jede Krankenversicherung übernimmt zum Beispiel den Rücktransport bei einer Krankheit. Vor der Abreise sollte auf jeden Fall geklärt werden, ob die Krankenversicherung leistet, um im Notfall nicht auf den Kosten für die medizinische Versorgung sitzen zu bleiben. Dasselbe gilt bei längeren Auslandsaufenthalten.

3. Hausratversicherung: Eigener Hausstand = eigene Versicherung nötig

Ein WG-Zimmer oder das Zimmer im Studentenwohnheim sind noch über die elterliche Hausratpolice versichert, denn sie gelten nicht als eigener Hausstand. Zum Tragen kommt in den Fällen die sogenannte Außenversicherung, die Gegenstände außerhalb der eigenen vier Wände mit einschließt – beispielsweise auch auf Reisen. Der Schutz kann jedoch zeitlich begrenzt sein, für die Dauer des Erststudiums bleibt er in der Regel aber bestehen. Genaueres steht im Versicherungsvertrag. Zudem ist der Schadenersatz häufig auf zehn Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Das sollte für die Werte im WG-Zimmer jedoch ausreichen.

Mieten Studenten eine möblierte Wohnung, ist der Vermieter für die Absicherung der vermieteten Möbel zuständig. Kleidung und Bücher sind hier in der Regel ebenfalls noch über die Außenversicherung abgedeckt. Gründen Studenten hingegen einen eigenen Hausstand, sind sie nicht mehr über die Eltern abgesichert. Ab wann es ein eigener Hausstand ist, sollte direkt mit dem Hausratversicherer geklärt werden.

Wer als Student eine eigene Wohnung mietet und sich mit neuen Möbeln einrichtet, sollte deshalb unbedingt mit dem Versicherer der Familie sprechen. Eventuell ist dann eine eigene Hausratversicherung sinnvoll.

4. Rechtsschutzversicherung: Mitversichert, aber auf Altersgrenze achten

Hat die Familie eine Rechtsschutzversicherung, sind Studierende meist mitversichert. Sollte es zum Beispiel mit dem Vermieter der ersten Wohnung Ärger geben, springt die Versicherung der Eltern ein. Meist gilt der Schutz während des Studiums bis zu einem Alter von 25 Jahren – ähnlich wie bei der Krankenversicherung. Voraussetzung dafür: Die Kinder sind unverheiratet. Viele Anbieter haben auch deutlich höhere Altersgrenzen oder verzichten völlig darauf. Ein Blick in die Vertragsbedingungen schafft hier Klarheit.

Erst wenn Kinder eine berufliche Tätigkeit ausüben, die über den Studentenjob hinausgeht, fällt der erweiterte Rechtsschutz weg. Achtgeben müssen deshalb auch diejenigen, die ein duales Studium absolvieren. Sie sollten bei dem Versicherer nachfragen, ob ihre Ausbildung schon als dauerhafte Beschäftigung gewertet wird.

Von der Mitversicherung ausgenommen sind manchmal Verkehrsstreitigkeiten mit Fahrzeugen, die nicht auf die Eltern zugelassen sind. Wer also einen ungerechtfertigten Strafzettel für das eigene Auto bekommt, könnte in der Auseinandersetzung mit den Behörden nicht die elterliche Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Versicherungen bieten aber auch Tarife an, die Autos der Kinder mit einschließen.

5. Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten

Für viele Studierende ist es sicherlich eine gute Nachricht, dass die meisten noch bei Mama und Papa versichert sind. Auf die private Vorsorge trifft das allerdings nicht zu. Studierenden liegt vermutlich die Vorstellung fern, ihren Job irgendwann nicht mehr ausüben zu können. Nichtsdestotrotz sind sie mit der Tatsache konfrontiert, dass jeder vierte Beschäftigte im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig wird. Und: Auch Akademiker können berufsunfähig werden, beispielsweise durch psychische Erkrankungen. Diese sind mittlerweile die häufigste Ursache einer Berufsunfähigkeit.

Wer dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben, kann den Wegfall des Lohns mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kompensieren. Diese Versicherung zahlt in diesem Fall eine monatliche Rente. Auf staatliche Absicherung sollten Studierende sich nicht verlassen: Denn wer nach 1961 geboren wurde, hat keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Sie erhalten lediglich eine Erwerbsminderungsrente, die die Lebenshaltungskosten in der Regel nicht deckt. So liegt laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung die volle Erwerbsminderungsrente durchschnittlich bei rund 850 Euro.

Was Studierende wissen sollten: Wer in jungen Jahren abschließt, zahlt in der Regel weniger Beiträge. Der Grund: Jüngere Menschen sind meistens gesünder und haben weniger Vorerkrankungen. Ihr Risiko, berufsunfähig zu werden, ist dementsprechend geringer.

6. Private Altersvorsorge: Je früher, desto besser

Bei der Altersvorsorge gilt: Je später man beginnt, desto mehr Geld muss monatlich aufgewendet werden, um die gewünschte Rentenleistung zu erhalten. Der Zinseszinseffekt kommt vor allem denjenigen zugute, die Altersvorsorge nicht als 100-Meter-Sprint sondern als Marathonlauf begreifen.

Wer im Studium nebenher arbeitet und finanziell Luft hat, Geld zur Seite zu legen, kann das Ersparte etwa in eine Riester-Rentenversicherung investieren. Aus drei Gründen ist das besonders für junge Menschen sinnvoll:

  • Je früher man beginnt, desto mehr staatliche Zulagen erhalten die jungen Sparer.
  • Junge Sparer profitieren langfristig stärker vom Zinseszinseffekt.
  • Sie brauchen nur eine relativ geringe Eigenleistung, um den vollen Zulagenanspruch zu erhalten.

Voraussetzung für die staatliche Förderung ist allerdings, dass die Studenten in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Um die vollen Zulagen bei der Riester-Förderung zu bekommen, müssen die Sparer 4 Prozent ihres Vorjahreseinkommens in die Riester-Rente einzahlen. Ein Rechenbeispiel: Wer im vergangen Jahr 10.000 Euro etwa durch Nebenjobs verdient hat, muss monatlich rund 20,50 Euro in die Riester-Rentenversicherung einzahlen, um die vollen Zulagen von jährlich 175 Euro vom Staat zu bekommen.

Gut zu wissen: Wer unter 25 ist und einen Riester-Vertrag abschließt, bekommt einmalig 200 Euro vom Staat obendrauf.

7. Die private Unfallversicherung

Sportlich aktiv sein neben dem Studium ist für viele junge Leute selbstverständlich. Ereignet sich dabei in der Freizeit ein Unfall mit bleibenden Folgen, sind Studenten kaum abgesichert. Die Gründe:

  • Über die gesetzliche Rentenversicherung besteht oft kein oder nur geringer Versicherungsschutz.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht bei Unfällen in der Freizeit.

Die private Unfallversicherung springt ein, wenn ein Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Aber auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet die Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz gilt rund um die Uhr und weltweit. Mit einer Unfallversicherung haben Studenten nach einem Unfall Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Invaliditätsleistungen in Form einer Kapitalsumme
  • Eine Unfallrente, die individuell bei Vertragsabschluss vereinbart wird
  • Erstattung kosmetischer Operationen
  • Bergungskosten, etwa bei Unfällen im Urlaub
  • Tagegeld und Krankenhaustagegeld
  • Todesfallleistung für Hinterbliebene

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