Zum Hauptinhalt springen

Obliegenheiten in der Praxis-Versicherung - So sichern Sie Ihre Praxis optimal ab

Der Betrieb einer Arzt- oder Zahnarztpraxis bringt zahlreiche Risiken mit sich: Ein Wasserschaden durch ein geplatztes Rohr, ein Brand in der Praxis oder ein Einbruch mit Diebstahl wichtiger medizinischer Geräte. Um in solchen Fällen finanziell abgesichert zu sein, ist eine Praxis-Inhalts-Versicherung essenziell. Doch der Versicherungsschutz greift nur dann, wenn der Versicherungsnehmer bestimmte Obliegenheiten einhält. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Verpflichtungen Sie als Praxisinhaber beachten müssen und welche Auswirkungen eine Missachtung haben kann.

Was sind Obliegenheiten in der Praxis-Versicherung?

Obliegenheiten sind Pflichten, die Sie als Versicherungsnehmer erfüllen müssen, damit der Versicherungsschutz im Schadensfall gewährleistet bleibt. Sie sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Versicherers festgelegt und können sich auf verschiedene Phasen des Versicherungsverhältnisses beziehen.

Lesen Sie auch

Notwendige Versicherungen für die Praxis

Wichtige Obliegenheiten in der Praxis-Versicherung

Vor Vertragsabschluss:

  • Korrekte Angaben zur Praxis: Beim Abschluss der Versicherung müssen Sie vollständige und wahrheitsgemässe Angaben zu Ihrer Praxis machen, etwa zur Ausstattung und zu vorhandenen Sicherheitsmassnahmen.
  • Korrekte Angaben zum Praxisumsatz: Beim Abschluss einer Betriebsunterbrechungs-Versicherung müssen Sie wahrheitsgemässe Angaben zum versicherten Praxisumsatz machen.
  • Meldung von Gefahrerhöhungen: Falls sich nach Vertragsabschluss risikorelevante Änderungen ergeben (z. B. Anschaffung neuer, teurer medizinischer Geräte oder Umbauten), muss dies der Versicherung umgehend mitgeteilt werden.

Während der Vertragslaufzeit (Auszug):

  • Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsvorschriften: Ihre Praxis muss den gesetzlichen Vorgaben zum Brandschutz und zu Sicherheitsmassnahmen entsprechen.
  • Hygienestandards: Gesundheitsämter setzen Hygienevorschriften durch, die den Betrieb von Arzt- und Zahnarztpraxen betreffen. Diese Vorschriften können je nach Bundesland variieren und beinhalten Massnahmen zur Infektionsprävention.
  • Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV): Diese Verordnung regelt die Aufstellung, Inbetriebnahme und den Betrieb von Medizinprodukten und schreibt regelmässige sicherheitstechnische Kontrollen vor.
  • Meldung von Gefahrerhöhungen: Ändert sich das objektive Risiko der Praxis z.B. durch das Aufstellen eines Gerüsts am Gebäude, müssen diese gefahrerhöhenden Umstände unverzüglich an die Versicherung gemeldet werden.
  • Wartung von Sicherheitsvorkehrungen: Alarmanlagen, Rauchmelder und Feuerlöscher müssen regelmässig überprüft und betriebsbereit gehalten werden.
  • Schlüsselverwaltung: Schlüssel zur Praxis sollten sicher aufbewahrt werden; ein Verlust muss der Versicherung unverzüglich gemeldet werden.
  • E-Check -Prüfung nach DGUV Vorschrift 3: Dabei werden alle elektrischen Betriebsmittel und Anlagen in der Praxis auf ihre Sicherheit überprüft. Arzt- und Zahnarztpraxen sind nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung dazu verpflichtet, ihre elektrischen Geräte regelmässig prüfen zu lassen.
  • Vermeidung von Unterversicherung: Der Wert der Praxisausstattung sollte regelmässig überprüft und die Versicherungssumme angepasst werden, um eine Unterversicherung zu verhindern.

Lesen Sie auch

Warum jede Praxis eine Elektronik-Versicherung benötigt

Im Schadensfall:

  • Unverzügliche Schadenmeldung: Jeder Schaden (z. B. durch Feuer, Leitungswasser oder Einbruch) muss unverzüglich der Versicherung gemeldet werden.
  • Schadenminderungspflicht: Sie müssen Massnahmen ergreifen, um Folgeschäden zu vermeiden (z. B. sofortige Reparatur eines Wasserlecks, um grössere Schäden abzuwenden).
  • Mitwirkungspflicht: Die Versicherung kann verlangen, dass Sie Belege, Zeugenaussagen oder Fotos zur Schadensermittlung bereitstellen.
  • Keine eigenmächtigen Reparaturen: Vor Reparaturen oder Entsorgungen von beschädigtem Inventar sollte die Zustimmung der Versicherung eingeholt werden.

Lesen Sie auch

Warum jede Praxis eine Rechtsschutz-Versicherung benötigt

Was passiert, wenn Obliegenheiten verletzt werden?

Die Nichteinhaltung von Obliegenheiten kann gravierende Folgen für den Versicherungsschutz haben:

  • Leistungskürzung oder -verweigerung: Die Versicherung kann die Entschädigungszahlung ganz oder teilweise verweigern.
  • Kündigung des Vertrags: Wiederholte oder grobe Verstösse können dazu führen, dass die Versicherung den Vertrag kündigt.
  • Strafrechtliche Konsequenzen: Im Falle bewusster Falschangaben oder fahrlässiger Verstösse drohen unter Umständen rechtliche Konsequenzen.

Fazit: Sicherheit durch Einhaltung der Obliegenheiten

Die Praxis-Versicherung bietet einen wertvollen Schutz für Arzt- und Zahnarztpraxen - allerdings nur, wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt werden. Praxisinhaber sollten sich daher genau über ihre Obliegenheiten informieren und geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese einzuhalten. So bleibt der Versicherungsschutz im Schadensfall bestehen und Ihre Praxis ist finanziell abgesichert.

Haben Sie Fragen zur Praxis-Versicherung oder benötigen Sie eine Beratung? Sprechen Sie uns als spezialisierten Versicherungsmakler für Heilberufe an, um den optimalen Schutz für Ihre Praxis sicherzustellen!

Die Spezialisten der Tausend Finanz GmbH unterstützen Sie dabei, eine passende Praxis-Versicherung zu finden und deren Obliegenheiten einzuhalten. Sprechen Sie uns an!

© Tausend Finanz GmbH 2025

Für eine bessere Lesbarkeit verzichten wir auf eine geschlechterspezifische Differenzierung. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.