PKV zum kleinen Preis - Das Kostenerstattungsverfahren für Ehepartner und Kinder

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es ein oft wenig beachtetes Modell, das es Familien ermöglicht, privatärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, ohne die hohen Kosten einer Vollversicherung zu tragen: das Kostenerstattungsverfahren. Besonders für gering verdienende Ehepartner und Kinder bietet sich hier eine interessante Möglichkeit, Zugang zu privatärztlicher Behandlung zu erhalten. Durch eine geschickte Kombination mit privaten Zusatzversicherungen kann sogar eine vollständige Absicherung erreicht werden. Doch wie funktioniert dieses Verfahren genau, und wie können Ärzte und Zahnärzte es sinnvoll für ihre Patienten nutzen?
Was ist das Kostenerstattungs-Verfahren?
Als gesetzlich Krankenversicherter wird beim Arztbesuch die Versichertenkarte vorgelegt. Der Arzt rechnet dann direkt mit der Krankenkasse ab – dieses Verfahren ist allgemein bekannt und wird als „Sachleistungsprinzip“ bezeichnet. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, ausschliesslich dieses Sachleistungsprinzip zu nutzen. Krankenkassen bieten auch das Prinzip der „Kostenerstattung“ an.
Wer den Status eines Privatpatienten erhalten möchte, benötigt zwingend die „Kostenerstattung“. Sie ist erforderlich, damit die Leistungen eines entsprechenden Zusatztarifs unter Berücksichtigung der gesetzlichen Krankenversicherungsleistungen ermittelt und ausgezahlt werden können.
Das Kostenerstattungsverfahren ist also eine Alternative zur klassischen Sachleistungsabrechnung in der GKV. Anstatt dass Ärzte und Zahnärzte direkt mit der Krankenkasse abrechnen, stellt der Behandler dem Patienten eine Privatrechnung nach GOÄ bzw. GOZ aus - genau, wie bei Privatpatienten. Der Patient reicht diese Rechnung dann bei seiner gesetzlichen Krankenkasse ein und erhält eine Erstattung gemäß der üblichen Kassensätze. Eventuelle Differenzen zwischen den Erstattungssätzen der GKV und den privaten Honoraren muss der Patient im ersten Schritt selbst tragen. Durch passende Zusatz-Versicherungen kann auch der verbleibende Anteil der Rechnung übernommen werden.

PKV - Wenn Sie die Wahl haben, sollte Ihnen die Entscheidung leicht fallen
Warum ist das Modell für Ehepartner und Kinder attraktiv?
Viele familienversicherten Ehepartner und Kinder von gesetzlich versicherten Hauptverdienern möchten sich den Zugang zu privatärztlicher Behandlung sichern, können sich jedoch eine vollständige private Krankenversicherung aufgrund des Status nicht erhalten oder nicht leisten. Hier kommt das Kostenerstattungsverfahren ins Spiel:
- Erstattungsfähigkeit durch die GKV: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt weiterhin die Kosten in Höhe der Kassenhonorare, sodass der Eigenanteil für die Familie in vielen Fällen überschaubar bleibt.
- Ergänzende Zusatzversicherung: Eine ambulante oder zahnärztliche Zusatzversicherung kann die Differenz zwischen Erstattung und tatsächlichen Kosten ausgleichen. Diese Zusatzversicherungen sind oft deutlich günstiger als eine vollständige private Krankenversicherung.
- Bessere Behandlungsmöglichkeiten: Ehepartner und Kinder profitieren von kürzeren Wartezeiten, freier Arztwahl und Zugang zu modernen Behandlungsmethoden, die in der Regel nur privat abrechenbar sind.
- Komplette Absicherung mit PKV-Zusatztarifen: Durch eine strategische Kombination von ambulanten, stationären und zahnärztlichen Zusatzversicherungen kann eine nahezu vollständige Absicherung erreicht werden. Diese Tarife decken die Differenzbeträge zur GKV-Erstattung und ermöglichen so eine privatärztliche Versorgung ohne hohe Eigenbeteiligung.
Wie funktioniert die Umsetzung in der Praxis?
- Antrag bei der Krankenkasse: Das GKV-Mitglied muss sich bei seiner Krankenkasse für das Kostenerstattungsverfahren entscheiden und kann dies für verschiedene Bereiche (ambulant, stationär oder zahnärztlich) festlegen.
- Rechnungstellung und Erstattung: Nach der Behandlung erhält der Patient eine Privatrechnung, die er bei der Krankenkasse zur Erstattung einreicht. Die Kasse überweist den erstattungsfähigen Betrag direkt an den Patienten.
- Individuelle Tarifberatung durch Tausend Finanz GmbH: Wir unterstützen die Patienten dabei, die optimalen PKV-Zusatztarife zu finden, um eine vollständige Absicherung zu gewährleisten und auch die verbleibenden Kosten erstattet zu bekommen.
- Absicherung durch eine Zusatzversicherung: Durch eine passende private Zusatzversicherung können Ehepartner und Kinder den Eigenanteil auf ein Minimum reduzieren und erhalten faktisch den Status eines Privatpatienten - zu einem Bruchteil der Kosten einer Vollversicherung.

Fazit
Das Kostenerstattungsverfahren stellt eine interessante Möglichkeit dar, um Ehepartner und Kinder mit geringem Einkommen Zugang zur privaten Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Ärzte und Zahnärzte können durch Aufklärung und Kooperation mit Versicherungsmaklern dazu beitragen, dass Familien bestmöglich versorgt werden. Durch die gezielte Kombination mit PKV-Zusatzversicherungen kann eine vollständige Absicherung erreicht werden, sodass Patienten von den Vorteilen einer privatärztlichen Behandlung profitieren – ganz ohne die finanziellen Hürden einer vollständigen privaten Krankenversicherung.
Wir unterstützen unsere Kunden bei der Umstellung auf das Kostenerstattungsverfahren und beraten sie bei der Auswahl der besten Zusatz-Versicherungen. Sprechen Sie uns gerne an!
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