Pflegezusatz - Ein Thema für die ganze Familie
Am Jahresende 2023 gab es in der sozialen Pflegepflichtversicherung rund 5,24 Millionen Leistungsempfänger, Tendenz steigend. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebserkrankungen und Unfälle. Reichen im Pflegefall die privaten finanziellen Mittel (z.B. auch Immobilien) für die Deckung der Pflegekosten nicht aus, werden die nächsten Angehörigen vom Sozialamt in die Pflicht genommen, sofern ihr Einkommen die Freigrenze übersteigt. Eine Belastung für den Nachlass ist der Pflegefall immer!
Grundlagen
Demografischer Wandel
Die Lebenserwartung der deutschen Bevölkerung steigt rasant. Bereits heute sind mehr als 19 Millionen Deutsche älter als 65 Jahre. Tendenz steigend. Dieser Personenkreis ist in erhöhtem Maße vom Risiko der Pflegebedürftigkeit betroffen. Resultierend aus dem demographischen Wandel wurde in Deutschland 1995 das „Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit“ verabschiedet. Nach dem Grundsatz „Pflege-Versicherung folgt Kranken-Versicherung“ sind die Träger der Pflegepflicht-Versicherung die soziale Pflege-Versicherung und die privaten Versicherungs-Unternehmen.
Versicherter Personenkreis
Soziale Pflegepflicht-Versicherung (SPV)
- Alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Kranken-Versicherung
- Alle freiwillig gesetzlich Kranken-Versicherten
- alle Familienversicherten (Kinder, Ehepartner) in der gesetzlichen Kranken-Versicherung sind auch beitragsfrei in der Pflege-Versicherung mitversichert
Private Pflegepflicht-Versicherung (PPV)
- Alle privat Krankenvoll-Versicherten mit einem Tarif, der allgemeine Krankenhausleistungen beinhaltet
- Kinder sind beitragsfrei in der privaten Pflege-Versicherung mitversichert.
- Beihilfeberechtigte Personen (Beamte, auch Empfänger freier Heilfürsorge wie Soldaten)
PKV - Wenn Sie die Wahl haben, sollte Ihnen die Entscheidung leicht fallen
Voraussetzung für die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern
- Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn nicht erwerbstätig
- Im Rahmen einer Schulausbildung, eines Studiums, eines freiwilligen Wehrdiensts bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
- Ehegatten mit einem Verdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze
Leistungen aus der Plege-Versicherung
Häusliche Plege
PG = Pflegegrad | Sachleistungen (monatlich) |
Geldleistungen (monatlich) |
PG 1 | 0 EUR | 0 EUR |
PG 2 | 796 EUR | 347 EUR |
PG 3 | 1.497 EUR | 599 EUR |
PG 4 | 1.859 EUR | 800 EUR |
PG 5 | 2.299 EUR | 990 EUR |
+ Entlastungsbetrag: zweckgebunden bis zu 131 EUR (§ 45 b SGB XI) - gilt für Pflegegrad 1 - 5
Die Leistungen aus der privaten Pflegepflicht-Versicherung müssen den Leistungen der sozialen Pflege-Versicherung nach Art und Umfang gleichwertig sein. Der Unterschied besteht darin, dass privat Versicherte keine Sachleistung, sondern eine der Höhe nach gleichen Kostenerstattung erhalten.
Mit ambulanten Pflegesachleistungen können Versicherte die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Ambulante Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden.
Stationäre Plege
PG = Pflegegrad | stationäre Leistungen (monatlich) |
PG 1 | Zuschuss in Höhe von 131 EUR |
PG 2 | 805 EUR + indiv. Leistungszuschlag* |
PG 3 | 1.319 EUR + indiv. Leistungszuschlag* |
PG 4 | 1.855 EUR + indiv. Leistungszuschlag* |
PG 5 | 2.096 EUR + indiv. Leistungszuschlag* |
Für Versicherte in vollstationärer Pflege (Pflegegrade 2 - 5) wird ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil festgeschrieben
* Seit dem 01.01.2022 zahlt die Pflegekasse - für eine stationäre Pflege - zusätzlich einen prozentualen Leistungszuschlag (für die Pflegegrade 2 - 5), bezogen auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Die Höhe des Leistungszuschlags ist von der bisherigen Dauer der vollstationären Pflege abhängig:
- bis 12 Monate: 15 %
- mehr als 12 Monate: 30 %
- mehr als 24 Monate: 50 %
- und mehr als 36 Monate: 75 % des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.
Eintritt des Pflegefalls - Welche Kosten entstehen für Pflegebedürftige und Angehörige?
Kosten bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim
PG = Pflegegrad | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
Bundesdurchschnittliche Kosten pro Monat | 3.000 EUR | 4.005 EUR | 4.519 EUR | 5.055 EUR | 5.296 EUR |
Leistungen aus der gesetzlichen Pflege-Versicherung | 131 EUR | 805 EUR | 1.319 EUR | 1.855 EUR | 2.096 EUR |
Bundesdurchschnittlicher Leistungszuschlag* | 0 EUR | 700 EUR | 700 EUR | 700 EUR | 700 EUR |
Eigenleistung durch den Versicherten | 2.869 EUR | 2.500 EUR | 2.500 EUR | 2.500 EUR | 2.500 EUR |
* beispielhafte Berechnung für eine vollstationäre Pflege von mehr als 24 Monaten (50 % des bundesdurchschnittlichen Eigenanteils von 1.400 EUR)
Kosten bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst
Die Kosten für die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst müssen individuell berechnet werden, da es hierfür keine einheitlichen Preise bei den Pflegediensten gibt. Hierbei sind zum einen die unterschiedlichen Preise der Pflegedienste, zum anderen die gewünschten Leistungspunkte (z. B. Hilfe beim An- und Auskleiden, Rasieren, Kämmen, Mund- und Zahnpflege, Teil- oder Ganzkörperwäsche, Transfer etc.) zu berücksichtigen.
PG = Pflegegrad | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
Leistungen aus der gesetzlichen Pflege-Versicherung | 0 EUR | 796 EUR | 1.497 EUR | 1.859 EUR | 2.299 EUR |
+ Entlastungsbetrag: zweckgebunden bis zu 131 EUR (§ 45 b SGB XI) - gilt für Pflegegrad 1 - 5
Pro Leistungswunsch wird ein individueller Wert in Euro zwischen Pflegekasse und Pflegedienst ausgehandelt. Zusammen mit den Zusatzkosten (Anfahrtskosten) und abzüglich der gesetzlichen Leistungen ergibt sich der Eigenanteil für Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige.
Beispiel
Frau Meier ist pflegebedürftig und hat Pflegegrad 3. Ihr häuslicher Pflegedienst kostet insgesamt 2.488 EUR. Von ihrer gesetzlichen Pflege-Versicherung erhält Sie einen Beitrag in Höhe von 1.497 EUR. In diesem Fall beträgt die Eigenleistung von Frau Meier 991 EUR, die sie monatlich für ihren ambulanten Pflegedienst bezahlen muss.
Das Kostenbeispiel macht deutlich, dass die Eigenleistung durch den Versicherten für die häusliche oder stationäre Pflege kaum aufzubringen ist. Sofern Sie nicht vorgesorgt haben, muss dieser Fehlbetrag durch den Verkauf Ihres Eigenheims, durch Zuzahlung Ihres Ehe-/ Lebenspartners oder Ihrer Kinder (ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 EUR) aufgebracht werden.
Um dieser Kostenfalle zu entgehen, lohnt sich der Abschluss einer Pflegezusatz-Versicherung
PKV - Wenn Sie die Wahl haben, sollte Ihnen die Entscheidung leicht fallen
Schliessung der Versorgungslücke mit einer Pflegezusatz-Versicherung
Zielgruppe für eine Pflegezusatz-Versicherung
Alle gesetzlich und privat Pflegepflicht-Versicherten und diejenigen, die sich selbst und Angehörige vor den finanziellen Folgen im Pflegefall schützen möchten.
Was ist versicherbar?
Grundsätzlich sind folgende Varianten der Pflegezusatz-Versicherung möglich:
Beim Pflegetagegeld wird eine feste Summe vereinbart, die der Patient zur freien Verfügung hat. Der Versicherte kann selbst entscheiden, wofür das Geld genutzt wird.
Die Höhe des ausgezahlten Tagesgeldes richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade).
- Träger: Kranken-Versicherung
- Leistungsumfang: Zahlung eines festen Tagessatzes.
- Verwendung der Leistung: Der Versicherte kann frei über das Geld verfügen.
Eine Pflegekosten-Versicherung stockt die gesetzlichen Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz auf, der bei Vertragsabschluss festgelegt wird. Diese feste Bindung an den Kassensatz kann sich nachteilig auswirken: Sind die Leistungen der gesetzlichen Kasse gering, zahlt auch die private Versicherung wenig.
Andere Tarife übernehmen die Restkosten bis zu einer Höchstgrenze. Bleibt dann immer noch eine Lücke, muss der Versicherte die Restkosten aus eigener Tasche zahlen.
Generell kommen Kostentarife nur für nachgewiesene Kosten auf, zum Beispiel durch Rechnung eines Heimes oder eines Pflegedienstes. Dazu zählen nur die Leistungen, die im Katalog der gesetzlichen Pflege-Versicherung aufgeführt sind. Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel nicht erstattet.
Lässt sich der Versicherte von seinen Angehörigen oder Freunden pflegen, fällt die Erstattung geringer aus als bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst.
- Träger: Kranken-Versicherung
- Leistungsumfang: Prozentuale Erstattung der Restkosten, welche durch die gesetzliche Pflege-Versicherung nicht abgedeckt sind (meistens sind Höchstgrenzen festgelegt)
- Verwendung der Leistung: Leistungen sind zweckgebunden - Nachweis muss erfolgen (z. B. durch Rechnungen)
Der Versicherer zahlt eine vereinbarte Monatsrente, unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen und egal, von wem man gepflegt wird und wo die Pflege stattfindet. Das Pflegefallrisiko wird hierbei mit einer Kapitallebens- oder Renten-Versicherung abgesichert.
Die Höhe des Pflegerentenanspruchs richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade) des Versicherten.
Anders als der Kranken-Versicherungsträger sagt der Lebens-Versicherer eine Leistung zu und kann sie nicht mehr durch Beitragsanpassungsklauseln nachträglich verändern. Diese Regelungen sehen Kranken-Versicherungsunternehmen grundsätzlich vor. Aus diesem Grund ist der Beitrag zu einer derartigen Versorgung auch tendenziell etwas höher.
Die Pflegerenten-Versicherung bietet darüber hinaus eine Überschussbeteiligung an, die zur Erhöhung der Versicherungsleistung oder auch zur Beitragsreduktion eingesetzt werden kann.
- Träger: Lebens-Versicherung
- Leistungsumfang: Rentenzahlung
- Verwendung der Leistung: Der Versicherte kann frei über das Geld verfügen
Bei Pflege-Bahr handelt es sich um eine staatlich geförderte Pflegeergänzungs-Versicherung
(60 EUR pro Jahr).
Bedingt durch die Annahmeverpflichtung der Versicherer eignet sich dieser Lösungsweg für Kunden, die bereits eine gewisse Krankengeschichte vorweisen.
Hierbei sollte jedoch bedacht werden, dass eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren abzuleisten ist, die absicherbaren Sätze begrenzt und in der Regel nicht ansatzweise ausreichend sind, um die Versorgungslücke zu schliessen.
Wer auf „regulärem Weg“ Schutz erhalten kann, fährt mit diesem deutlich besser.
Wie berechnet sich der Beitrag?
Folgendes wird bei der Prämienberechnung berücksichtigt:
- Höhe der Absicherung
- Eintrittsalter
- Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrages
Fazit
Der rechtzeitige Abschluss einer privaten Pflegezusatz-Versicherung schützt Versicherte und deren Angehörige vor einer finanziellen Überbelastung bei Eintritt eines Pflegefalls. Entstehende Versorgungslücken können geschlossen und eine optimierte Pflege sichergestellt werden.
Wir kennen uns mit der Absicherung der Pflegebedürftigkeit aus und wissen, wie Sie die Versorgungslücke schliessen können. Sprechen Sie uns rechtzeitig an, um Risiken zu vermeiden!
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