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Fahrerschutz: Wichtiger Schutz für Ärzte und Zahnärzte

Für freiberufliche Ärzte und Zahnärzte ist das Auto ein unerlässliches Arbeitsmittel. Oft nutzen sie es, um zwischen Praxen, Krankenhäusern und Patientenbesuchen zu pendeln. Doch ein selbstverschuldeter Unfall kann für sie weitreichende Folgen haben: finanzielle Einbußen und fehlende Einkommenssicherung, da Freiberufler im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung erhalten. Hier kommt die Fahrerschutz-Versicherung ins Spiel, die den Fahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall absichert und vor erheblichen finanziellen Risiken schützt.

Was ist eine Fahrerschutz-Versicherung?

Die Fahrerschutz-Versicherung ist ein Zusatzbaustein in der KFZ-Versicherung, der speziell den Fahrer selbst absichert. In der Regel deckt die KFZ-Haftpflicht-Versicherung nur die Schäden Dritter ab, nicht jedoch die eigenen Verletzungen und Folgekosten des Fahrers bei einem selbstverschuldeten Unfall. Genau hier greift die Fahrerschutz-Versicherung und übernimmt die Kosten, die sonst beim Fahrer – also dem Versicherungsnehmer selbst – liegen würden.

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Warum ist die Fahrerschutz-Versicherung für freiberufliche Ärzte und Zahnärzte besonders wichtig?

Freiberufliche Ärzte und Zahnärzte sind im Krankheitsfall meist auf sich selbst gestellt und erhalten bei Arbeitsausfällen keine Gehaltsfortzahlung von einem Arbeitgeber. Gerade für Freiberufler und Selbstständige, die auf ihre regelmässigen Einnahmen angewiesen sind, können selbst verschuldete Unfälle so gravierende wirtschaftliche Auswirkungen haben. Die Fahrerschutz-Versicherung bietet genau diesen Freiberuflern eine wichtige Absicherung:

  • Absicherung bei selbstverschuldeten Unfällen: Normalerweise greift die KFZ-Versicherung nur für Schäden Dritter, nicht für eigene Verletzungen oder Folgekosten des Fahrers. Die Fahrerschutz-Versicherung deckt die Behandlungskosten und hilft damit, die oft hohen medizinischen Ausgaben nach einem selbstverschuldeten Unfall zu tragen.
  • Ersatz für Verdienstausfall: Bei einem Unfall kann die Genesung Wochen oder sogar Monate dauern. Ein freiberuflicher Arzt oder Zahnarzt, der auf sein Einkommen angewiesen ist, verliert in dieser Zeit möglicherweise einen erheblichen Teil seines Einkommens. Die Fahrerschutz-Versicherung leistet in solchen Fällen eine finanzielle Entschädigung, die dazu beiträgt, den Verdienstausfall auszugleichen und die laufenden Kosten zu decken.
  • Langfristige Unterstützung bei dauerhafter Invalidität: Sollte es durch einen Unfall zu bleibenden körperlichen Beeinträchtigungen kommen, die die Berufsausübung erschweren oder unmöglich machen, gewährt die Fahrerschutz-Versicherung eine Invaliditätsentschädigung. Gerade für Ärzte und Zahnärzte, deren Beruf oft hohe körperliche Anforderungen stellt, kann diese Leistung entscheidend sein, um den Lebensunterhalt zu sichern und eine eventuelle berufliche Neuorientierung zu unterstützen.
  • Übernahme von Heil- und Rehabilitationskosten: Besonders bei schwereren Verletzungen können langfristige Rehabilitationsmassnahmen notwendig werden, die über die Leistungen der Krankenkassen hinausgehen. Die Fahrerschutzversicherung übernimmt in der Regel diese Kosten, sodass freiberufliche Ärzte und Zahnärzte sich vollständig auf ihre Genesung konzentrieren können.

Beispiel: Ein selbstverschuldeter Unfall und seine möglichen Folgen

Stellen wir uns vor, ein freiberuflicher Arzt oder Zahnarzt hat einen Autounfall auf dem Weg zu einem Notfalltermin. Der Unfall ist selbstverschuldet und führt zu mehreren Frakturen an Arm und Bein. Ohne Fahrerschutz-Versicherung müsste der Arzt oder Zahnarzt selbst für die Behandlungskosten, etwaige Rehabilitationsmassnahmen und den Verdienstausfall aufkommen. Mit einer Fahrerschutz-Versicherung jedoch werden die Behandlungskosten übernommen, und er erhält eine Entschädigung für die Zeit, in der er seine Praxis nicht öffnen kann. So bleibt er finanziell abgesichert und kann sich auf seine Genesung konzentrieren.

Fahrerschutz-Versicherung vs. Insassenunfall-Versicherung: Der Unterschied

Es gibt oft Verwirrung zwischen Fahrerschutz- und Insassenunfall-Versicherung, doch die beiden Versicherungen unterscheiden sich deutlich. Die Insassenunfall-Versicherung deckt alle Insassen eines Fahrzeugs, während die Fahrerschutz-Versicherung explizit den Fahrer schützt und dabei die umfangreichere Absicherung bietet. Die Fahrerschutz-Versicherung greift also dort, wo die Insassenunfall-Versicherung den Fahrer allein nicht umfassend absichert.

Ausserdem werden die Leistungen der Fahrerschutz-Versicherung unmittelbar fällig und helfen dem Versicherten, die finanziellen Belastungen des Unfalls zu mildern. Die Leistungen der Insassen-Unfall-Versicherung werden dagegen erst fällig, wenn der Invaliditätsgrad festgestellt wurde. Dies kann u.U. einige Monate - manchmal auch Jahre - dauern.

Grafik: Abgrenzung Fahrerschutz vs. Insassenunfall (klicken)

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Was kostet eine Fahrerschutz-Versicherung?

Die Kosten für eine Fahrerschutz-Versicherung liegen je nach Anbieter und Leistungsumfang oft zwischen 20 und 80 Euro pro Jahr. Diese Beiträge sind im Verhältnis zur Leistung relativ gering und können meist als Zusatzbaustein zur bestehenden Kfz-Haftpflicht- oder Kasko-Versicherung abgeschlossen werden. Für Ärzte und Zahnärzte, die ohne Absicherung erhebliche finanzielle Belastungen im Falle eines Unfalls riskieren, ist die Fahrerschutz-Versicherung daher eine sehr sinnvolle Investition.

Fazit: Essenzielle Absicherung für freiberufliche Ärzte und Zahnärzte

Die Fahrerschutz-Versicherung bietet für freiberufliche Ärzte und Zahnärzte eine unverzichtbare Absicherung. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von selbstverschuldeten Unfällen und Verdienstausfällen, sodass der Fahrer sich auf die Genesung konzentrieren kann, ohne dabei in eine finanzielle Notlage zu geraten. Gerade für Freiberufler, die auf ihr Einkommen angewiesen sind und keine andere Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben, ist die Fahrerschutz-Versicherung ein wesentlicher Bestandteil einer umfassenden Absicherung.

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