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Auto-Nutzung für die Praxis: gewerbliche oder private KFZ-Versicherung?

KFZ-Versicherer berücksichtigen bei der Berechnung der Beiträge, ob ein Auto privat oder gewerblich genutzt wird. Im Antragsprozess für eine neue Versicherungspolice fragen sie explizit danach, wie das Fahrzeug hauptsächlich genutzt wird. Doch wie soll das Auto richtig versichert werden?

Private Nutzung des Wagens

Die private Nutzung umfasst Fahrten für persönliche Zwecke, einschließlich des Arbeitswegs oder geschäftlicher Termine wie Seminare oder Tagungen. Wenn man angibt, dass das Auto hauptsächlich privat genutzt wird, wird die geschäftliche Verwendung als Ausnahme betrachtet.

Es ist wichtig, dass man der Versicherung sofort Bescheid gibt, falls das Fahrzeug freiberuflich, gewerblich oder geschäftlich eingesetzt wird, da andernfalls Vertragsstrafen oder der Verlust des Versicherungsschutzes drohen.

Geschäftliche bzw. gewerbliche Nutzung

Geschäftliche oder gewerbliche Nutzung bedeutet, dass das Fahrzeug speziell für geschäftliche Zwecke eingesetzt wird. Das kann beispielsweise auf Handelsvertreter zutreffen, die aus geschäftlichen Gründen zu Kunden fahren, unabhängig davon, ob es sich um Gewerbe- oder Privatkunden handelt. Hier ist der Zweck der Fahrt entscheidend. Auch Handwerker, die Werkzeuge und Material zu Kunden transportieren, benötigen spezielle Versicherungspakete.

Fahrzeuge, die dem Betriebsvermögen zugeordnet sind, müssen zwingend für geschäftliche oder gewerbliche Zwecke versichert sein und dürfen nicht über eine private Kfz-Versicherung abgedeckt werden. Lieferdienste, Umzugsunternehmen und Unternehmen jeder Größe benötigen immer eine spezielle Versicherung. Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer müssen sicherstellen, dass ihre Geschäftsfahrzeuge auch für geschäftliche oder gewerbliche Zwecke versichert sind.

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Auto privat versichert - darf man es geschäftlich nutzen?

Wenn Sie eine reine private Kfz-Versicherung haben, dürfen Sie das Fahrzeug keinesfalls geschäftlich oder gewerblich nutzen. Im Schadenfall besteht kein oder zumindest stark eingeschränkter Versicherungsschutz aufgrund der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Daher ist es unerlässlich, der Versicherungsgesellschaft mitzuteilen, wenn Sie eine geschäftliche oder gewerbliche Nutzung in Betracht ziehen.

KFZ-Verträge für geschäftliche und gewerbliche Nutzung

Die Tarife für geschäftliche und gewerbliche Nutzung können variieren. Online-Rechner bieten in der Regel nur private Tarife an, und viele Direkt- und Internetversicherungen erlauben keine gewerbliche Nutzung, da ihre Tarife ausschließlich auf private Nutzung ausgerichtet sind. Es ist daher ratsam, sich an die Tausend Finanz GmbH zu wenden, um den passenden Versicherungsschutz für gewerbliche Zwecke zu finden. Geben Sie uns dazu dieses Dokument ausgefüllt zurück.

Nicht nur PKW, sondern auch Transporter, Lieferwagen, Pickups und Nutzfahrzeuge werden oft gewerblich genutzt. Für diese Fahrzeugtypen können spezielle Tarife angeboten werden, die auch die private Nutzung einschließen.

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Ist der gewerbliche KFZ-Vertrag teurer?

Ob die KFZ-Versicherung teurer ist, wenn das Fahrzeug gewerblich genutzt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel können Elektroautos spezielle Gewerbetarife haben, die günstiger sind als private Tarife. Ausserdem kann die Zusammenfassung mehrerer Firmen- und Geschäftsfahrzeuge in einer Flottenversicherung kostengünstiger sein als die separate Versicherung jedes Fahrzeugs.

Individuelle Tarifoptionen in der KFZ-Versicherung

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Vollkasko-Versicherung

Eine sinnvolle Ergänzung der Kfz-Versicherung ist die Vollkasko. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung deckt sie auch selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Ein großer Pluspunkt ist, dass sie die einzige Möglichkeit ist, Schäden durch Vandalismus (mutwillige Zerstörung) zu versichern. Selbst wenn der Verursacher eines Unfalls, beispielsweise durch Fahrerflucht, nicht ermittelt werden kann, wird die Vollkaskoversicherung die Kosten für die Schäden am Auto übernehmen. Darüber hinaus sind in der Vollkasko die Leistungen der Teilkaskoversicherung eingeschlossen.

Hier ist eine Zusammenfassung der Kfz-Vollkasko:

  • Es handelt sich um eine optionale Versicherung
  • Wenn die Vollkasko abgeschlossen ist, ist die Teilkasko ebenfalls abgedeckt
  • Sie deckt selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
  • Sie schützt vor Schäden durch Vandalismus
  • Sie deckt Schäden am Fahrzeug bei Fahrer- oder Unfallflucht
  • Optionale Ergänzungen sind möglich, wie der Rabattschutz, Schäden durch grobe Fahrlässigkeit (BBB-Schäden) und Parkschadenschutz.

Ähnlich wie bei der Kfz-Haftpflicht gibt es auch bei der Vollkasko ein Schadenfreiheitsklassen-System. Je höher die Schadenfreiheitsklasse in der Vollkasko ist, desto niedriger ist der Versicherungsbeitrag. Hier spricht man weniger von Prozentsätzen. Jedes Jahr ohne Unfall führt zu einem Aufstieg um eine Schadenfreiheitsklasse, was bedeutet, dass der Versicherungsbeitrag von Jahr zu Jahr sinken kann. Rückstufungen sind jedoch möglich, wenn ein Schaden in der Vollkasko reguliert werden musste. Die genaue Anzahl der zurückgestuften Schadenfreiheitsklassen findet man in der Rückstufungstabelle des Versicherungsvertrags. Es gibt keine Rückstufung für Schäden, die durch die Teilkasko abgedeckt werden.

In der Regel hat die Vollkasko eine Selbstbeteiligung, bis zu der die Kosten pro Schadenfall selbst getragen werden. Alles, was über dieser Selbstbeteiligung liegt, wird von der Versicherung übernommen. Wenn man eine höhere Selbstbeteiligung wählt, wird der Versicherungsbeitrag günstiger. Die Selbstbeteiligung kann in der Regel bei 150, 300, 500 und 1.000 EUR gestaffelt sein, aber in einigen Fällen gibt es auch höhere Selbstbeteiligungen von 2.500 EUR oder mehr. Für Sportwagen und Premiumfahrzeuge sind oft Selbstbeteiligungen von 5.000 EUR, 10.000 EUR und mehr verhandelbar.

Teilkasko-Versicherung

Die Kfz-Teilkaskoversicherung ist eine optionale Ergänzung, die im Versicherungsvertrag enthalten sein kann. Sie bietet Schutz für Schäden am eigenen Auto, einschließlich Diebstahl und Raub. In der Teilkasko liegt die Höchstentschädigung in der Regel bei dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs (auch bekannt als Zeitwert). Das ist der Betrag, den man für ein gleichwertiges Fahrzeug zum Zeitpunkt vor dem Schadenfall zahlen müsste, wie es in einem Gutachten festgelegt ist. Die versicherten Gefahren in der Teilkasko sind:

  • Schäden durch Brand, Explosion, Sturm, Unwetter
  • Hagelschäden, Blitzeinschläge und Überschwemmungen
  • Zusammenstöße mit Tieren (achten Sie auf erweiterte Wildschadenklauseln)
  • Schäden durch Tierbisse und deren Folgewirkungen
  • Schäden durch Kurzschlüsse und deren Konsequenzen
  • Diebstahl oder Raub des Fahrzeugs
  • Glasschäden wie Glasbruch und Steinschläge

Die Deckung kann durch Zusatzoptionen erweitert werden. Beispielsweise können Schäden durch Marderbisse oder Bisse von anderen Tieren in die Police aufgenommen werden. Auch die Deckung für Schäden durch Wirbeltiere kann hinzugefügt werden, was auch Nutztiere wie Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde einschließen würde. Für Besitzer von Neuwagen könnte die Option einer Neupreisentschädigung interessant sein, die bis zu einem bestimmten Fahrzeugalter (in der Regel 24 oder 36 Monate) greift.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass vorsätzliche Beschädigungen (Vandalismus) und selbst verschuldete Schäden nicht durch die Teilkasko abgedeckt sind. Solche Schäden sind nur durch die Vollkaskoversicherung versichert.

Die Teilkasko lohnt sich in den meisten Fällen und bietet Schutz bei Glasbruch, Steinschlägen und Diebstahl oder Raub des Fahrzeugs. Wenn das Auto jedoch nur noch einen geringen Wert hat, kann man die Kosten für die Teilkasko unter Umständen sparen.

Ein großer Vorteil der Teilkasko besteht darin, dass es in diesem Versicherungstyp kein Schadenfreiheitsklassensystem gibt, was bedeutet, dass man im Schadensfall nicht rückgestuft wird. Das macht die Teilkasko besonders attraktiv.

Werkstattbindung


Die Werkstattbindung ist eine Option, die die meisten Versicherungsunternehmen im Zusammenhang mit der KFZ-Versicherung anbieten. Sie verspricht den Versicherungskunden einen Rabatt auf ihre Versicherungsprämie und vereinfacht die Schadenabwicklung sowohl für die Versicherten als auch für die Versicherungsunternehmen.

Dennoch gibt es auch einige Nachteile, die sorgfältig gegen die Ersparnisse abgewogen werden müssen. Es ist also wichtig, sich als Autofahrer mit diesem Thema auseinanderzusetzen und eine Entscheidung zu treffen, ob man sich dafür oder dagegen entscheidet.

Die Idee hinter der Werkstattbindung ist relativ einfach. Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihr Fahrzeug bei Schäden nur in bestimmten Werkstätten reparieren zu lassen, die mit Ihrem Kfz-Versicherer kooperieren, erhalten Sie als Versicherter einen Rabatt auf Ihre Versicherungsprämie. Die Versicherungsunternehmen können durch diese Partnerschaft günstigere Konditionen aushandeln, was sich positiv auf ihre Schaden-Kosten-Quote auswirkt. Die Partnerwerkstätten profitieren von einer besseren Auslastung. Die Vorteile der Werkstattbindung, wie Rabatte und zusätzliche Leistungen wie ein Ersatzfahrzeug, eine Komplettreinigung des Autos und der Transfer zur Werkstatt, werden an die Versicherten weitergegeben.

Die Werkstattbindung gilt nur im Fall von Kaskoschäden, das heißt, sie ist nur für Teilkasko- und Vollkasko-Versicherungen relevant. Sie kommt zum Beispiel bei Glasschäden, Hagel- oder Sturmschäden, Schäden durch Tierbisse oder Einbruch- bzw. Diebstahlschäden zur Anwendung.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei einem KFZ-Haftpflichtschaden, bei dem der Unfallgegner die volle Schuld trägt, Sie immer freie Werkstattwahl haben. Die Werkstattbindung, die Sie in Ihrem Vertrag vereinbart haben, spielt in diesem Fall keine Rolle. Die gegnerische Versicherung kann nicht vorschreiben, in welcher Werkstatt Ihr Fahrzeug repariert wird.

Ob die Werkstattbindung für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihren individuellen Präferenzen ab. Sie könnte eine gute Option sein, wenn Sie Ihr Auto so kostengünstig wie möglich in der Kaskoversicherung versichern möchten und die Service-Vorteile der Werkstattbindung nutzen wollen. Beachten Sie jedoch, dass Sie dann akzeptieren müssen, dass Ihr Auto in einer Kooperationswerkstatt repariert wird, und dass der Versicherer die Werkstatt auswählt. Die Werkstattbindung mag weniger geeignet sein, wenn Sie ein Leasingfahrzeug, einen Neuwagen oder ein besonders hochwertiges Fahrzeug haben oder wenn Sie die persönliche Betreuung und Bindung zu einer bevorzugten Werkstatt schätzen.

Es ist wichtig zu bedenken, dass Versicherer hohe Anforderungen an ihre Partnerwerkstätten stellen, und die Qualität der Reparaturen wird in der Regel von unabhängigen Organisationen wie TÜV und Dekra zertifiziert. Dies umfasst auch die Verwendung von Originalersatzteilen und qualifiziertem Fachpersonal. Das Werkstattnetz kann jedoch je nach Versicherer variieren, daher könnte die Entfernung zur nächsten Partnerwerkstatt ein Faktor sein, den Sie berücksichtigen sollten, insbesondere wenn Ihr Fahrzeug nach einem Schaden noch fahrtüchtig ist und Sie in einer ländlichen Gegend wohnen.

"Rabatt-Retter" in Kfz-Versicherungen

Selbstverständlich ist Ihnen bewusst, dass Kfz-Versicherungen nach einem Schadenfall die Schadenfreiheitsklasse zurückstufen, sei es in der Kfz-Haftpflichtversicherung oder in der Vollkaskoversicherung, wenn der Versicherer einen Schaden reguliert. Die Konsequenz dieser Rückstufung ist ein höherer Schadenfreiheitsrabatt (SFR), was wiederum zu höheren Kfz-Versicherungsbeiträgen führt, abhängig von der Stufe, in die man zurückgestuft wird.

Wie funktionioert der Rabattschutz?

Aber was steckt hinter dem Konzept des Rabattschutzes? Ein Tarif mit Rabattschutz bietet den Vorteil, dass man im Falle von Schäden keine Rückstufung erleidet und weiterhin den Versicherungsbeitrag in der bisherigen, günstigeren Schadenfreiheitsklasse zahlt. Der Rabattschutz-Tarif erfordert zwar eine zusätzliche Gebühr, aber er gewährt die Freiheit, pro Jahr einen Schaden (Unfall) ohne Rückstufung zu haben. Wenn Sie also einen von Ihnen verursachten Schaden haben, reguliert der Versicherer diesen, und im folgenden Jahr erfolgt keine Rückstufung, sondern die Einstufung erfolgt wie gewohnt, als ob nichts passiert wäre. Mit dem Rabattschutz geht man daher vergleichsweise "sanft" vor, falls es zu einem Unfall kommen sollte.

In der Regel bieten Versicherer den Rabattschutz ab Schadenfreiheitsklasse 5 an, was unserer Meinung nach auch sinnvoll ist. Ansonsten gibt es normalerweise keine weiteren Bedingungen. Viele Versicherungsnehmer suchen mittlerweile nach diesem schützenden Rabatttarif, daher bieten ihn viele Versicherer an.

Rabatt-Retter nur für selbe Versicherung

Es ist wichtig zu beachten, dass der Schadenfreiheitsrabatt erhalten bleibt, nicht jedoch die Schadenfreiheitsklasse. Bei jeder Tarifberechnung ist die Schadenfreiheitsklasse entscheidend, und diese SF-Klassen sind bei allen Versicherern identisch. Wenn man ein Jahr ohne Unfall fährt, steigt man automatisch in eine höhere Stufe der SF-Klasse. Der Versicherer kann jedoch für jede Schadenfreiheitsklasse einen individuellen Schadenfreiheitsrabatt festlegen. Zum Beispiel kann ein Versicherer in Schadenfreiheitsklasse 1/2 einen Rabatt von 140% festlegen, während ein anderer Versicherer 120% festlegt. Wenn ein Schaden in der Kfz-Haftpflicht oder Vollkasko auftritt und der Versicherer diesen reguliert, behält der Versicherungsnehmer dennoch seinen Schadenfreiheitsrabatt (dank des Rabattschutzes). Der SFR wird auch im nächsten Versicherungsjahr weitergestuft, obwohl die Schadenfreiheitsklasse intern zurückgestuft wird. Dies hat jedoch vorerst keine Auswirkungen auf den Versicherungsbeitrag.

Es ist wichtig zu wissen, dass der Rabattschutz nur bei demselben Versicherer gilt. Wenn man nach einem schadenbelasteten Vorjahr die Kfz-Versicherung wechselt, kann man unter Umständen den Schadenfreiheitsrabatt verlieren. Der bisherige Versicherer teilt dem neuen Versicherer nun die tatsächlich gestufte Schadenfreiheitsklasse für die Kfz-Haftpflicht und gegebenenfalls die Vollkasko mit. Beim Wechsel des Versicherers erfolgt also die Rückstufung. Dies kann nur umgangen werden, wenn man a) erneut einen Tarif mit Rabattschutz bei der neuen Versicherung wählt und b) der neue Versicherer die Fortschreibung des (nun schadenbelasteten) Schadenfreiheitsrabatts ermöglicht.

Die Sinnhaftigkeit des Rabattschutzes hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Wenn Sie jedes Jahr den Vertrag wechseln, um ein paar Euro zu sparen, macht der Rabattschutz möglicherweise weniger Sinn. Wenn Sie jedoch planen, über längere Zeit bei derselben Versicherungsgesellschaft zu bleiben, weil die Bedingungen und der Service gut sind, dann kann der Rabattschutz sinnvoll sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie bereits eine gute Schadenfreiheitsklasse erreicht haben und den Schadenfreiheitsrabatt schützen möchten.

Fahrerschutz-Versicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, aber sie hat ihre Grenzen. Insbesondere bei Personenschäden gibt es eine Lücke im Schutz - der schuldige Fahrer geht leer aus. Das bedeutet, wenn man als Fahrer einen Unfall verursacht, bei dem man selbst verletzt wird, erhält man keinen Cent für deine eigenen körperlichen Schäden und deren Folgen. Für Freiberufler und Selbständige kann dies zu einer erheblichen Umsatzeinbusse führen, falls z.B. in einer (Zahn-) Arzt-Praxis dadurch nicht behandelt werden kann und die Kosten weiterlaufen.

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Der Fahrerschutz ergänzt diese Lücke. Er bietet finanzielle Absicherung für Personenschäden aller berechtigten Fahrer des versicherten Fahrzeugs, selbst wenn der Fahrer den Unfall selbst verschuldet hat oder eine Teilschuld trägt. Das bedeutet, dass die Fahrerschutzversicherung die Unfall- und Folgekosten für den schuldigen Fahrer übernimmt, die ansonsten nicht erstattet würden. Dazu gehören Verletztengeld, Verdienstausfall und vieles mehr. Mit dem Fahrerschutz wird man also so behandelt, als wäre man nicht selbst schuld, was in der reinen Kfz-Haftpflichtversicherung nicht vorgesehen ist.

Man könnte den Fahrerschutz in Betracht ziehen, wenn man bedenkt, dass in Deutschland jährlich etwa 2 Millionen Verkehrsunfälle passieren, von denen etwa 1 Million auf schuldige Fahrer entfällt. Unfälle können jedem passieren, selbst wenn man bisher keinen verursacht hat.

Der Fahrerschutz gilt für jeden berechtigten Fahrer des Fahrzeugs, einschließlich eines Partners oder der Kinder ab 18 Jahren, die das Auto fahren dürfen. Nur der Versicherungsnehmer kann den Fahrerschutz für das Fahrzeug und somit für alle berechtigten Fahrer abschließen.

Gerade für Freiberufler und Selbständige wichtig

In der Fahrerschutz-Versicherung werden tatsächliche Kosten erstattet, und es gibt keine pauschalen Summen für Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Reha-Maßnahmen und andere Leistungen. Die Deckungssumme kann zwischen 1 und 15 Millionen EUR liegen, und die Erstattung erfolgt nachrangig, d.h. erst nach Prüfung der Ansprüche gegenüber anderen Leistungserbringern wie der Kranken-Versicherung, Renten-Versicherung, Praxisausfall-Versicherung, Arbeitgeber und anderen.

Die Kosten für den Fahrerschutz sind in der Regel recht niedrig, oft zwischen 20 EUR und 50 EUR pro Jahr. Angesichts der potenziell hohen Schadenssummen bei Personenschäden ist der Fahrerschutz also eine kostengünstige Ergänzung.

Die Spezialisten der Tausend Finanz GmbH beraten Sie bei der Frage nach einer gewerblichen oder einere privaten KFZ-Versicherung. Sprechen Sie uns an!

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