Betriebsform*
Dieses Feld ist ein Pflichtfeld
Anzahl Kaufmännische Leiter/Geschäftsführer:(ohne ärztliche Tätigkeit)
Anzahl ärztliche Leitung
Die Berufshaftpflicht-Versicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen von Medizinern. Zu ihren
Aufgaben gehört neben der Prüfung des Anspruchs die Erfüllung berechtigter oder die Ablehnung
unberechtigter Ansprüche.
Fachrichtung 1. Arzt
Fachrichtung 2. Arzt
Fachrichtung 3. Arzt
Fachrichtung 4. Arzt
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Fachrichtung 20. Arzt
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Fachrichtung 20. Arzt
Werden folgende medizinisch nicht indizierte kosmetische Operationen/Behandlungen
vorgenommen? (Bei HDI nicht versicherbar.) Brustkorrekturen, Bauchdeckenplastik, Liposuktionsbehandlungen
(Fettabsaugungen), Gesäß- und Reithosenplastik,
Operative Komplett-Face-Liftings, Intimoperationen, nicht medizinisch indizierte bariatrische Eingriffe
Für sonstige medizinisch nicht indizierte Behandlungen gilt: Für rein kosmetisch indizierte Behandlungen und Eingriffe,
die aus ästhetischen Gründen zur Beseitigung von Schönheitsfehlern vorgenommen werden und nicht der Verbesserung von
körperlichen Funktionen dienen, besteht für Ärzte Versicherungsschutz unter der Vorraussetzung, dass eine ordnungsgemäße
Aufklärung gewährleistet wird und die Dokumentierung mit Hilfe der Aufklärungsbogen der Firmen "proCompliance" oder "Diomed" erfolgt.
Zusätzlich gilt für Zahnmedizinder:
Zu beachten ist hierbei jedoch, dass lediglich Behandlungen, die für den Zahnarzt gemäß Zahnheilkundegesetz zulässig sind,
durchgeführt werden dürfen. Nicht zulässige Behandlungen sind nicht vom Versicherungsschutz erfasst. Wir empfehlen die
Zulässigkeit vor Aufnahme der Tätigkeit ggf. mit der Bundeszahnärztekammer zu klären.
* Bei stationären konsiliarärztlichen/honorarärztlichen Tätigkeiten bitte stets den Ergänzungsbogen für
stationäre konsiliarärztliche/honorärztliche Tätigkeit einreichen.
Bei Outsourcing eines gesamten
Krankenhausbereichs bitte immer den Kooperationsvertrag mit dem Krankenhaus einreichen.
Wenn Sie die Unterlagen akut nicht digital vorhanden haben, können Sie diese auch nachträglich per Fax an
uns über die Fax-Nummer 030 8100 6044 senden.
Die Inhalts-Versicherung bzw. Inventar-Versicherung ist die „Hausrat-Versicherung“ für die Arztpraxis.
Sie erstattet Schäden an oder den Verlust der Praxiseinrichtung beispielsweise im Falle von Feuer,
Wasser oder Diebstahl.
Aufgrund ihrer individuellen Besonderheiten ist die Inhalts- und Inventarversicherung insbesondere für
Arztpraxen wichtig und notwendig. Denken Sie an Diebstahl oder Beschädigung der teuren Medizintechnik,
Verderb der gelagerten Medikamente oder Verluste von Kassenabrechnungen im Schadenfall.
Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie im Schadenfall den Neuwert erstattet bekommen – auch und gerade bei
wertvollem Praxis-Inventar.
Ermittlung der Versicherungssummen zum Neuwert
Grundlage zur Bemessung der Versicherungssummen
Ermittlung weiterer Versicherungssummen
Grundlage zur Bemessung weiterer Versicherungssummen
Glasflächen in der Praxis
Wenn Sie die Unterlagen akut nicht digital vorhanden haben, können Sie diese auch nachträglich per Fax an
uns über die Fax-Nummer 030 8100 6044 senden.
Die digitale Abrechnung mit der KV oder der KZV ist mittlerweile verpflichtend und die Kommunikation
über das Internet fester Bestandteil des Praxisalltags. Vertrauliche Patienten- und Praxisdaten sind
heute in der Regel zwar sehr gut abgesichert, dennoch bieten die genutzten Abwehrsysteme bisher keinen
garantierten und vollumfänglichen Schutz gegen Angriffe von Cyber-Kriminellen.
Wenn Sie die Unterlagen akut nicht digital vorhanden haben, können Sie diese auch nachträglich per Fax an
uns über die Fax-Nummer 030 8100 6044 senden.
Die betriebliche Altersvorsorge für Ihre MitarbeiterInnen stellt eine wichtige Säule im
Altersvorsorge-Mix dar und besteht zu ca. 115% aus arbeitsrechtlichen Regelungen aus dem
Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Hierbei gibt es allerdings viel zu beachten, damit Sie dieses Konstrukt
für Ihre Praxis sicher aufstellen.
Existiert eine Versorgungsordnung?
Wenn Sie die Unterlagen akut nicht digital vorhanden haben, können Sie diese auch nachträglich per Fax an
uns über die Fax-Nummer 030 8100 6044 senden.
Sie haben es geschafft!
Sobald uns Ihre Daten vorliegen, beginnen wir mit dem Absicherungs-Check für Ihre Praxis.
Sie erhalten nach Fertigstellung das Ergebnis per Mail an die von Ihnen angegebene Adresse.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 030 8100 6040 zur Verfügung.