Zum Hauptinhalt springen

Veränderungen angestellte Humanmediziner

shutterstock 602209052

Ein- und Austritte angestellte Ärzte

In der Berufshaftpflicht-Versicherung zahnmedizinischer Leistungserbringer müssen nach § 95 e SGB V alle Behandler über einen ausreichenden Schutz abgesichert sein.

Damit hinzukommende angestellte Zahnärzte ebenfalls diese notwendige Absicherung erhalten, müssen diese in einen vorhandenen Vertrag eingeschlossen werden.

Alle mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder und für die Tarifierung notwendig.

Geben Sie hier den Namen der Praxis ein, bei der der angestellte Arzt versichert werden soll
Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input
Geben Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein

Arzt 1

Geben Sie hier den kompletten Namen inkl. Titel des angestellten Arztes ein
Invalid Input


Geben Sie hier den Tätigkeitsumfang des Arztes an

Geben Sie hier an, ob der Arzt Voll- oder Teilzeit beschäftigt ist

Invalid Input
Geben Sie hier das Eintrittsdatum ein

Invalid Input
Invalid Input

Invalid Input
Invalid Input

Invalid Input
Invalid Input

Geben Sie hier an, ob Sie einen weiteren Arzt angeben möchten

Arzt 2

Geben Sie hier den kompletten Namen inkl. Titel des angestellten Arztes ein
Wählen Sie hier die Fachrichtung aus


Geben Sie hier den Tätigkeitsumfang des Arztes an

Geben Sie hier an, ob der Arzt Voll- oder Teilzeit beschäftigt ist

Invalid Input
Geben Sie hier das Eintrittsdatum ein

Invalid Input
Invalid Input

Invalid Input
Invalid Input

Invalid Input
Invalid Input
Invalid Input

Datenschutzhinweise der Tausend Finanz GmbH 

Bestätigen Sie hier die Hinweise zum Datenschutz