Ihre Altersvorsorge verdient Planung –
Moderne Gestaltung zu Ende gedacht
Das Kernproblem: Langlebigkeit und lebenslange Ausgaben
Niemand weiss, wie alt er wird – aber die Ausgaben bleiben.
Diese Kosten z.B. bleiben Ihr Leben lang:
- Gesetzliche oder private Kranken- und Pflegeversicherung
- Miete oder Instandhaltung der Immobilie
- Strom, Gas, Wasser, Internet, Versicherungen
- Lebensmittel, Kleidung, Freizeit und Mobilität
➡️ Wer lebenslange Ausgaben hat, benötigt lebenslange Einnahmen
Ihre Zukunft beginnt heute – wir machen Altersvorsorge einfach.
Lassen Sie sich hier beraten!
Wie steht es heute um die Renten-Systeme?
Deutschland steht vor einem demografischen Wandel, der durch drei Hauptfaktoren geprägt ist:
Sinkende Geburtenrate
- Seit Jahrzehnten liegt die Geburtenrate in Deutschland unter dem Niveau, das nötig wäre, um die Bevölkerung stabil zu halten (~2,1 Kinder pro Frau).
-
Weniger junge Menschen bedeuten langfristig weniger Beitragszahler in Sozialversicherungssystemen.
Alternde Bevölkerung
- Die Lebenserwartung steigt kontinuierlich.
-
Der Anteil der über 65-Jährigen wächst stark, während der Anteil der Erwerbstätigen schrumpft.
Geringe Nettozuwanderung
-
Zwar schliesst Migration teilweise die Lücke, aber sie reicht nicht aus, um die Alterung der Gesellschaft vollständig auszugleichen.
Folge: Es gibt immer weniger Erwerbstätige, die für immer mehr Rentner aufkommen müssen.
Die gesetzliche Rentenversicherung basiert auf dem Umlageverfahren. Die Beiträge der Erwerbstätigen werden direkt für die Rentenzahlungen der aktuellen Rentner verwendet.
Probleme durch den demografischen Wandel:
Sinkendes Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern
- Früher: ca. 4 Erwerbstätige pro Rentner
- Heute: ca. 2-3 Erwerbstätige pro Rentner
- Prognose: bis 2060 könnte das Verhältnis auf unter 2 sinken.
Finanzielle Belastung
- Beitragssätze müssten steigen, um Rentenniveau zu halten.
- Alternativ könnte das Rentenniveau gesenkt werden, was zu Altersarmut führen kann.
Anpassungen in der Politik
- Erhöhung des Renteneintrittsalters
- Förderung privater Altersvorsorge (Riester, Betriebsrente)
Berufsständische Versorgungswerke sind Altersversorgungseinrichtungen für bestimmte Berufsgruppen (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten etc.). Sie arbeiten meist kapitalgedeckt, d.h. Beiträge werden angespart und angelegt, um die späteren Renten zu finanzieren.
Auswirkungen des demografischen Wandels:
Längere Rentenbezugsdauer
- Höhere Lebenserwartung → längere Rentenzahlungen pro Mitglied.
- Erfordert höhere Beiträge oder bessere Kapitalanlagen, um die Leistungen zu sichern.
Sinkende Anzahl junger Mitglieder
- Weniger Nachwuchs in bestimmten Berufsgruppen → weniger neue Beitragszahler.
- Kann zu finanziellen Engpässen führen, insbesondere bei kleineren Versorgungswerken.
Anpassungsbedarf in Kapitalanlage
- Versorgungswerke müssen Renditen sichern, um langfristig die Renten auszahlen zu können.
- Niedrigzinsumfeld verschärft die Problematik.
Unterschied zur GRV:
- Während die gesetzliche Rente stark vom Umlageprinzip abhängt, können Versorgungswerke durch Kapitaldeckung etwas flexibler reagieren.
- Trotzdem ist auch hier die demografische Alterung ein Risiko für Nachhaltigkeit und finanzielle Stabilität.
- Deutschland altert → weniger Beitragszahler, mehr Rentner.
- Gesetzliche Rente: Umlagesystem gerät unter Druck, höhere Beiträge oder niedrigere Leistungen wahrscheinlich.
- Versorgungswerke: Teilweise Kapitalgedeckt, aber längere Auszahlungen und weniger Nachwuchs belasten die Systeme; Investitionen müssen sorgfältig geplant werden.
Basis-Rente - steuerlich geförderte Altersvorsorge
Die Basisrente - auch Rürup-Rente - ist besonders für Gutverdiener, Selbständige und Angehörige von Versorgungswerken attraktiv. Sie bietet hohe steuerliche Vorteile und sichert lebenslange Rentenzahlungen.
🧾 Steuerliche Vorteile:
- Beiträge sind steuerlich absetzbar als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG).
- 2025 sind 100 % der Beiträge bis zu einer Höchstgrenze von 29.344 EUR (Ledige) bzw. 58.688 EUR (Verheiratete) steuerlich absetzbar.
- 2026 erhöhen sich die Höchstgrenzen auf 30.826 EUR (Ledige) bzw. 61.652 EUR (Verheiratete).
- In der Rentenphase erfolgt die Besteuerung nachgelagert – meist mit einem geringeren persönlichen Steuersatz.
💬 Empfehlung für Freiberufler in Versorgungswerken:
Beiträge zum Versorgungswerk werden auf den Höchstbetrag angerechnet, aber häufig nicht ausgeschöpft. Die verbleibende freie Beitragssumme kann optimal in eine Basisrente investiert werden – so nutzen Sie den vollen steuerlichen Freibetrag und sichern sich zusätzliches lebenslanges Einkommen.
Beispiel:
Ein lediger Berliner Zahnarzt zahlt 2025 17.967,60 EUR ins Versorgungswerk ein.
➡️ Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag liegt 2025 bei 29.344 EUR.
➡️ Die Differenz (11.376,40 EUR) kann in eine Basisrente eingezahlt und vollständig steuerlich geltend gemacht werden.
Mit den Zusatz-Optionen der Basis-Rente lässt sich der Vertrag an die individuellen Bedürfnisse anpassen
Wird man berufsunfähig, fallen in der Regel Einnahmen aus Lohn und Gehalt weg. Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zahlt einem berufstätigen Versicherten in der Regel eine Rente, wenn er wegen einer Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist.
Aber auch die Beitragsbefreiung für die Basis-Rente kann vereinbart werden, so dass in solch einem Fall zumindest die Altersvorsorge weiter aufgebaut wird.
Übrigens: Auch wer pflegebedürftig ist, gilt häufig als berufsunfähig – je nach vertraglicher Vereinbarung.
Die Erwerbsunfähigskeits-Zusatzversicherung dient als Absicherung, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, irgendeine Tätigkeit regelmäßig und dauerhaft auszuüben. Anders als bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung haben der bisher ausgeübte Beruf und das bislang erzielte Einkommen keinerlei Bedeutung.
Der Versicherte kann dafür sorgen, dass seine Hinterbliebenen im Falle seines Todes finanziell geschützt sind. Dafür kann er zusätzlich zur Rürup-Rente eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner, den eingetragenen Lebenspartner oder für minderjährige oder noch in der Ausbildung befindliche Kinder abschließen.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
Meist wird die Leistung für die Hinterbliebenen fällig, wenn der Versicherte während der Rentenphase stirbt. Man kann aber auch vereinbaren, dass bereits bei Tod während der Ansparphase geleistet wird.
- Im Todesfall des Versicherten erhalten dessen Hinterbliebene eine lebenslange Rente. Voraussetzung ist, dass eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bis zum Todeszeitpunkt noch Bestand hatte. Stirbt der hinterbliebene Partner, enden die Leistungen. Die Hinterbliebenenrente kann bis zu 100 Prozent der Garantierente für die Altersvorsorge betragen.
- Hinterbliebene Kinder erhalten eine Waisenrente grundsätzlich bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahrs.
- Nachträgliche Vereinbarung möglich: Der Hinterbliebenenbaustein kann auch nachträglich noch ergänzt werden, zum Beispiel bei Heirat und/oder der Geburt von Kindern.
- Viele Versicherer erlauben bei der Basis-Rente jährliche Einmalzahlungen
- In Absprache mit dem Steuerberater kann so zum Jahresende der zur Verfügung stehende Betrag eingezahlt werden
- Dieser muss bis zum 31.12. eines Jahres auf dem Konto des Versicherers sein, um steuerlich geltend gemacht werden zu können
- So kann Altersvorsorge geleistet werden, ohne die Liquidität in der Praxis oder dem Unternehmen zu gefährden
Ein lediger Berliner Zahnarzt zahlt 2025 17.967,60 EUR ins Versorgungswerk ein.
➡️ Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag liegt 2025 bei 29.344 EUR.
➡️ Die Differenz (11.376,40 EUR) kann als Einmalbeitrag in eine Basisrente eingezahlt und vollständig steuerlich geltend gemacht werden.
- Sofortiger Steuervorteil (bis zu 45 % je nach Einkommen)
- Aufbau einer lebenslangen Zusatzrente
- Schutz vor Langlebigkeitsrisiken
- Laufenden Ausgaben stehen laufende Einnahmen gegenüber
➡️ Die Basis-Rente ermöglicht lebenslange Einnahmen - steuerlich gefördert
Ob Basis- oder Privat-Rente – wir machen Altersvorsorge einfach.
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Privat-Rente - flexibel, individuell und steueroptimiert
Stellen Sie sich eine Altersvorsorge vor, die nicht nur flexibel spart, sondern Ihnen auch Sicherheit für wichtige Lebensentscheidungen gibt.
Beiträge sind zwar nicht steuerlich absetzbar, aber:
- Erträge wachsen steuerstundend, erst bei Auszahlung fällt Abgeltungssteuer an.
- Bei Rentenauszahlungen nach 12 Jahren und ab 62 Jahren wird nur der Ertragsanteil mit hälftigem Steuersatz versteuert.
Ihre Schicht-3-Rente kann als Sicherheit für Banken oder Kreditgeber dienen:
- Hauskauf & Immobilienfinanzierung: Das angesparte Kapital kann als Sicherungsinstrument eingesetzt werden, z. B. zur Besicherung eines Hypothekendarlehens
- Kreditsicherheiten: Banken akzeptieren die Rente oft als zusätzliche Absicherung bei Darlehen
- Abtretung / Zession: Sie können die Ansprüche aus Ihrer Rente an Dritte (Bank, Kreditgeber) abtreten, ohne die eigentliche Anlage zu verlieren
- Vorteil: Liquidität bleibt erhalten, gleichzeitig steigt Ihre Kreditwürdigkeit.
| Möglichkeit | Vorteil |
| Einmalanlage + Sparraten | Starten Sie flexibel, zahlen Sie nur, was Sie wollen |
| Rente oder Kapital | Wählen Sie zwischen lebenslanger Rente oder Einmalzahlung |
| Anlage jederzeit anpassen | Fonds, ETFs, Mischfonds oder sichere Anlagen – volle Kontrolle |
| Teilentnahmen & Sicherheiten | Nutzen Sie Kapital flexibel für Hauskauf, Kredit oder Notfälle |
Ihre Privat-Rente kann mehr als nur Altersvorsorge sein:
- Hauskauf: Kapital als Sicherheit für die Bank – mehr Spielraum für Ihr Traumhaus
- Kreditabsicherung: Ihre Rente steigert Ihre Kreditwürdigkeit, ohne dass Sie Ihr Geld verlieren
- Abtretung / Zession: Einfaches Übertragen von Ansprüchen an Dritte, falls nötig – maximale Flexibilität
- Wer keine staatliche Förderung benötigt
- Wer Flexibilität und Kontrolle über die eigene Vorsorge will
- Wer Renditechancen nutzen und gleichzeitig Sicherheit für große Investitionen möchte
➡️ Die Privat-Rente ermöglicht lebenslange Einnahmen - flexibel gestaltet
