Der Praxisbetrieb ruht - Und was ist mit den Kosten?
Was passiert eigentlich mit den weiterlaufenden (Fix-) Kosten und dem Ertrag einer Praxis, falls deren Betrieb wegen eines Sachschadens oder einer Krankheit bzw. eines Unfalls der Behandelnden ausfällt. Woraus werden in solch einem Fall die fortlaufenden Kosten wie Personalkosten, Miete, Steuern, Energie, Telekommunikation, Fiananzierung/Leasing, Steuerberater und Versicherungen bestritten?
Die Auswirkungen auf die Praxis und die Behandelnden sind enorm! Fixkosten wie Miete, Nebenkosten und Löhne müssen weiterhin bezahlt werden, jedoch wird kein Gewinn erwirtschaftet. Zudem können Patienten abwandern und so Wettbewerbsnachteile entstehen.
Absicherung gegen ausbleibenden Umsatz
Um solche Auswirkungen zu verhindern, gibt es die Praxisausfall- (PA) und die Betriebsunterbrechungs-Versicherung (BU). Während die PA einspringt, falls die Praxis aufgrund des Fehlens der Behandelnden wegen Krankheit oder Unfalls ausfällt, leistet die BU bei einem versicherten Sachschaden. Diese Versicherungen übernehmen alle Kosten, die durch eine Unterbrechung der Praxis aufgrund von versicherten Schäden entstehen.
Info-Seite Praxisausfall-Schutz
Auf einer eigens dafür eingerichteten Seite oder direkt auf praxisausfall-schutz.de zeigen wir durch echte Beispiele auf, welche Summen dabei entstehen können. Anhand der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) einer human- und einer zahnärztlichen Praxis wird deutlich, dass durch einen solchen Praxis-Ausfall schnell existenzbrdrohende Risiken entstehen können.
Informieren Sie sich dort und entscheiden Sie für sich, ob Sie ausreichend gegen solche Risiken abgesichert sind!
Absicherungs-Check für Ihre Praxis
Für den Fall, dass Sie gleich Ihre gesamte Praxisabsicherung überprüfen lassen möchten, bieten wir Ihnen dies in diesem Artikel oder direkt auf absicherungs-check.de für zwei Absicherungen kostenfrei an! Wählen Sie dafür die Variante "mit Gutschein" und tragen Sie dann den Gutschein-Code "TF-Praxis" ein.
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