O bis O oder 7-Grad-Regel: Wann sollte man Winterreifen aufziehen?
Gastbeitrag von "Die Versicherer" - Verbraucherportal des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV)
Wann ist der richtige Zeitpunkt zum Reifenwechsel, gibt es eine Winterreifenpflicht und was gilt beim Versicherungsschutz nach einem Unfall: Wir klären die wichtigsten Fragen rund um die Bereifung im Winter.
Die 7-Grad-Regel besagt, dass sich Autofahrer beim Reifenwechsel am Thermometer orientieren sollten. Fällt es unter die besagten 7 Grad Celsius, wird es Zeit für die wintertauglichen Reifen. Diese Faustformel stammt von den Reifenherstellern. Sie bezieht sich auf die weichere Gummimischung der Winter-Pneus, die ein sichereres Fahrverhalten im Winter ermöglichen sollen.
Die O-bis-O-Regel nimmt hingegen den Kalender als Maßstab. Autofahrer sollten demnach von Oktober bis Ostern mit Winterreifen fahren.
Und welche Regel gilt jetzt - O bis O oder 7 Grad?
Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen Kfz-Versicherer die O-bis-O-Regel. In diesem Zeitraum kann es kurzfristig zu winterlichen Straßenverhältnissen kommen, für die Sommerreifen komplett ungeeignet sind. Einzige Ausnahme: Liegt Ostern relativ früh im Jahr, können sich Autofahrer mit dem Reifenwechsel etwas Zeit lassen.
Wie müssen Winterreifen gekennzeichnet sein?
Autofahrer müssen seit 2018 beim Kauf von Winterreifen auf ein neues Symbol achten. Nur Reifen mit dem Alpine-Symbol gelten dann noch als wintertauglich. Mit dem neuen Alpine-Symbol, ein Piktogramm aus einem zackigen Berg und einer Schneeflocke, gehen laut Bundesverkehrsministerium erstmals verbindliche Qualitäts- und Leistungsstandards an die Reifen einher - ein entscheidender Unterschied zur derzeit verwendeten M+S-Kennzeichnung.
Wer jetzt noch ältere Reifen mit der M+S-Kennzeichnung in der Garage hat, braucht sich jedoch keine Sorgen zu machen. Die gekauften Reifen dürfen noch bis September 2024 am Auto aufgezogen werden.
Zahlt die Kfz-Versicherung, wenn man ohne Winterreifen einen Unfall verursacht?
Das gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung:
- Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt nach einem Unfall auf jeden Fall den Schaden des Unfallopfers, auch wenn der Unfallverursacher bei winterlichen Wetterverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs war. Der Versicherungsschutz bleibt auch in diesem Fall bestehen.
Fahrzeuge sollten jedoch nicht dauerhaft mit Sommerreifen unterwegs sein, wenn winterliche Straßenverhältnisse eindeutig andere Reifen erfordern - sei es aufgrund von Kälte, Glatteis, Schnee oder Schneeglätte. Wer dann einen Unfall mit seinem Auto verursacht, muss damit rechnen, von seiner Versicherung mit bis zu 5.000 Euro in Regress genommen zu werden.
Das gilt in der Vollkaskoversicherung:
- Wenn der Autofahrer vor Fahrtantritt oder während der Fahrt hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der winterlichen Bedingungen völlig ungeeignet sind und es aufgrund der unzureichenden Bereifung zu einem Unfall kommt, kann die Leistung der Voll- und Teilkaskoversicherung anteilig, in besonders schweren Fällen sogar vollständig gekürzt werden.Selbst wenn keine allgemeine Winterreifenpflicht in Deutschland besteht, lohnt es sich, bei kalten Temperaturen die richtigen Reifen aufzuziehen. Nur so ist gewährleistet, nach einem Unfall die volle Leistung der Versicherung für den Schaden am eigenen Auto zu bekommen.
Gibt es in Deutschland eigentlich eine Winterreifenpflicht?
Eine Winterreifenpflicht, das Fahrzeug zum Beispiel für einen festen Zeitraum mit Winterreifen auszurüsten, gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht. Aber: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen nur Autos mit Winterreifen unterwegs sein. Es gilt also eine Art situative Winterreifenpflicht: Bestimmte Straßenverhältnisse erfordern die richtige Bereifung am Auto, verlangt die StVO.
Was kostet ein Verstoß gegen die situative Winterreifenpflicht?
Autofahrer, die trotz Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs sind und damit gegen die situative Winterreifenpflicht verstoßen, müssen mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wer durch dieses Fehlverhalten andere Fahrzeuge behindert, wird mit 80 Euro Bußgeld und einem Punkt verwarnt. Bei einer Gefährdung sind es 100 Euro und ebenfalls ein Punkt. Nach einem Unfall erhöht sich das Bußgeld auf 120 Euro.
Gut zu wissen: Wer sein Auto mit Sommerreifen bei Schnee und Eis in der Garage stehen lässt, verstößt NICHT gegen die Winterreifenpflicht (und begeht auch keine Ordnungswidrigkeit). Kritisch wird es erst, wenn das Auto auf öffentlichen Straßen fährt.
Welche Fahrzeuge sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen?
Nutzfahrzeuge aus der Land- und Fortwirtschaft sowie Motorräder oder Mofas brauchen die Reifen nicht zu wechseln. Diese Fahrzeuge sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen.
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