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VZB: 1,3 Milliarden Euro Verlust – was Zahnärzte jetzt tun können

Altersvorsorge jetzt unabhängiger aufstellen
Die weitere Entwicklung der VZB-Leistungen ist noch offen. Nutzen Sie deshalb die Zeit und bauen Sie zusätzliche Altersvorsorge auf – ob Basisrente, bAV oder eine private, steuerlich optimierte Lösung. Wir zeigen Ihnen, welche Vorsorgelösung zu Ihrer persönlichen und steuerlichen Situation passt. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin.

Stand: 6. Oktober 2026

Die Krise beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) hat eine neue Dimension erreicht. Nach aktuellen Berichten belaufen sich die Verluste inzwischen auf rund 1,3 Milliarden Euro. Mehr als die Hälfte des früheren Vermögens soll damit verloren sein.

Gleichzeitig ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Berlin gegen 18 Beschuldigte wegen des Verdachts, zusammen mehr als 230 Millionen Euro veruntreut zu haben. Für die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Berlin, Brandenburg und Bremen stellt sich deshalb zunehmend die Frage:

Wie sicher ist meine bisher geplante Altersversorgung – und sollte ich jetzt zusätzlich vorsorgen?

1,3 Milliarden Euro Verlust – aber nicht 1,3 Milliarden Euro Veruntreuung

Diese Unterscheidung ist wichtig.

Nach aktuellen Berichten beläuft sich der wirtschaftliche Verlust des VZB auf rund 1,3 Milliarden Euro. Das Geld floss unter anderem in riskante Unternehmensbeteiligungen, Hotel- und Immobilienprojekte sowie weitere Direktinvestments.

Quelle: n-tv: Zahnärzte-Versorgungswerk verliert 1,3 Milliarden Euro

Davon zu unterscheiden sind die strafrechtlichen Ermittlungen. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen 18 Beschuldigte. Gegenstand sind nach Medienberichten Vorgänge mit einem Volumen von insgesamt mehr als 230 Millionen Euro. Quelle: Berliner Zeitung: Ermittlungen gegen 18 Beschuldigte

Für sämtliche Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Das VZB versucht, Geld zurückzuholen

Das Versorgungswerk hat inzwischen umfangreiche Schadensersatzverfahren eingeleitet.

Im Mai 2026 wurde beispielsweise eine mehr als 2.000 Seiten umfassende Klage gegen insgesamt zwölf Beklagte eingereicht. Zu den Beklagten gehören nach veröffentlichten Informationen unter anderem frühere Verantwortliche, Berater, die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, ein Wirtschaftsprüfer sowie das Land Berlin.

Die Verfahren dürften allerdings Jahre dauern.

Für die persönliche Altersvorsorge eines heute 50- oder 60-jährigen Zahnarztes bedeutet das: Die eigene Ruhestandsplanung sollte nicht davon abhängig gemacht werden, wann und in welcher Höhe möglicherweise Geld zurückgeholt werden kann.

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Werden die VZB-Renten gekürzt?

Wie stark sich die Verluste tatsächlich auf laufende Renten und zukünftige Anwartschaften auswirken, steht noch nicht fest. Das VZB erklärt aktuell selbst, dass unter Einbeziehung externer Sachverständiger ein Konzept zu den Auswirkungen auf Renten und Anwartschaften erarbeitet wird. Belastbare Zwischenergebnisse liegen nach Angaben des VZB derzeit noch nicht vor. Quelle: VZB – aktuelle Informationen

Gleichzeitig wird der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses inzwischen mit der Aussage zitiert, dass „schmerzhafte Einschnitte bei den Leistungen nicht vermeidbar“ seien.

Die Mitglieder müssen ihre Beiträge dennoch weiterzahlen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 27. April 2026 (9 L 14/26) bestätigt, dass die Beiträge grundsätzlich weiterhin geschuldet werden.

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Warum jetzt zusätzliche Altersvorsorge sinnvoll sein kann

Niemand weiß heute seriös, wie hoch eine mögliche Kürzung der VZB-Leistungen tatsächlich ausfallen wird. Genau deshalb halten wir es für sinnvoll, nicht erst auf die endgültige Entscheidung zu warten. Denn ein entscheidender Faktor der Altersvorsorge lässt sich später nicht nachholen: Zeit.

Wer heute zusätzlich vorsorgt, macht sein späteres Einkommen unabhängiger von der weiteren Entwicklung des VZB. Dabei gibt es für Zahnärztinnen und Zahnärzte unterschiedliche Möglichkeiten.

Basisrente: Steuervorteile heute nutzen

Gerade für selbstständige Zahnärzte und Praxisinhaber kann die Basisrente (Rürup-Rente) interessant sein.

Beiträge können innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerlich berücksichtigt werden. Dadurch lässt sich zusätzliche lebenslange Altersversorgung aufbauen und gleichzeitig die heutige Steuerbelastung reduzieren.

Je nach Tarif lässt sich die Basisrente zusätzlich um eine Hinterbliebenenversorgung sowie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) ergänzen, die bei Berufsunfähigkeit nicht nur eine vereinbarte Rente leisten, sondern auch die Beiträge zur Altersvorsorge weiterzahlen kann.

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Zusätzliche private und „steuerfreie“ Altersvorsorge

Neben der Basisrente können private Rentenversicherungen einen weiteren, vom VZB unabhängigen Baustein bilden. Besonders interessant können dabei Gestaltungen sein, bei denen Rentenbezieher und versicherte Person nicht identisch sind.

Durch die gezielte Gestaltung von Versicherungsnehmer, versicherter Person und Bezugsrecht können sich unter bestimmten Voraussetzungen besondere steuerliche Möglichkeiten für die spätere Rentenzahlung ergeben.

Wir beschäftigen uns intensiv mit solchen Lösungen und prüfen individuell, ob eine entsprechende Gestaltung sinnvoll und steuerlich umsetzbar ist.

Betriebliche Altersversorgung für angestellte Zahnärzte

Für angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte sollte zusätzlich die betriebliche Altersversorgung (bAV) berücksichtigt werden.

Besonders interessant kann sie sein, wenn sich der Arbeitgeber an der Altersvorsorge beteiligt. So kann neben der Pflichtversorgung über das VZB ein weiterer lebenslanger Versorgungsbaustein aufgebaut werden.

Altersvorsorge auf mehrere Säulen verteilen

Die Ereignisse beim VZB zeigen aus unserer Sicht vor allem eines: Die Altersversorgung sollte möglichst nicht von einer einzigen Versorgungseinrichtung abhängig sein.

VZB, Basisrente, betriebliche Altersversorgung, private bzw. steuerlich optimierte Rentenlösungen und freies Vermögen können sich sinnvoll ergänzen. Welche Kombination geeignet ist, hängt von Alter, Einkommen, steuerlicher Situation, bestehenden Verträgen und dem Zeitraum bis zum Ruhestand ab.

Ausführlich haben wir die verschiedenen Möglichkeiten bereits in unserem Beitrag „VZB-Rente ergänzen – so schaffen Zahnärzte zusätzliche lebenslange Einkommen“ dargestellt.

Unser Fazit: Nicht auf die endgültige Rentenkürzung warten

Die genaue zukünftige VZB-Leistung steht noch nicht fest. Die Größenordnung der Verluste und die Aussagen des Versorgungswerks zeigen aber, dass Zahnärzte ihre Altersvorsorge heute breiter aufstellen sollten.

Dabei geht es nicht darum, das VZB zu ersetzen. Die Mitgliedschaft und Beitragszahlung bleiben bestehen. Es geht darum, zusätzliches lebenslanges Einkommen ausserhalb des VZB aufzubauen. Je früher damit begonnen wird, desto mehr Möglichkeiten bestehen.

Zusätzliche Altersvorsorge für Zahnärzte

Machen Sie Ihre Altersversorgung unabhängiger vom VZB

Wir beraten Zahnärztinnen und Zahnärzte seit vielen Jahren zu ihrer persönlichen Altersvorsorge.

Ob Basisrente, betriebliche Altersversorgung für angestellte Zahnärzte, private Rentenversicherung oder steuerlich optimierte Altersvorsorgelösung – entscheidend ist, welche Kombination zu Ihrer persönlichen und steuerlichen Situation passt.

Warten Sie nicht darauf, bis endgültig feststeht, wie hoch Ihre zukünftige VZB-Rente ausfallen wird.

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© Tausend Finanz GmbH

Quellen

Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB):
Aktuelle Informationen und Mitteilungen
https://www.vzberlin.org/

Arbeitsgericht Berlin, Pressemitteilung vom 09.07.2026:
Schadensersatzforderung des VZB gegen den ehemaligen Direktor
https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1691518.php

n-tv, September 2026:
„Zahnärzte-Versorgungswerk verliert 1,3 Milliarden Euro“
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Zahnaerzte-Versorgungswerk-verliert-1-3-Milliarden-Euro-nun-drohen-Rentenkuerzungen-id31320636.html

Tagesspiegel, Juli 2026:
Bericht über Ermittlungen und Investments des VZB
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/skandal-um-zahnarzte-versorgungswerk-funktionare-sollen-230-millionen-euro-veruntreut-haben-15889554.html

Berliner Zeitung, Juli 2026:
Bericht über Ermittlungen gegen 18 Beschuldigte
https://xeitung-prod.berliner-zeitung.de/article/berliner-zahnaerztekammer-230-millionen-euro-veruntreut-ermittlungen-gegen-18-beschuldigte-10246048

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den öffentlich bekannten Informationsstand zum 6. Oktober 2026 wieder. Die tatsächlichen zukünftigen Leistungen des VZB und mögliche Leistungskürzungen stehen derzeit noch nicht fest. Die dargestellten Kürzungsszenarien von 10, 20 und 30 Prozent sind ausschließlich Rechenbeispiele und keine Prognosen. Hinsichtlich strafrechtlicher Vorwürfe gilt für sämtliche Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

 

Altersvorsorge jetzt unabhängiger aufstellen
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