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Schadenfall bei einer Kundin - Wichtig zu wissen!

Dieses Bild haben wir im September 2021 von unserer Kundin erhalten. Sie stehe vor Ihrer Praxis und sehe genau auf die Flammen. Was in solch einem Fall wichtig ist und wie auch Sie den entstandenen Schaden erstattet bekommen, lesen Sie hier.

An einem Dienstag im September sandte uns unsere Kundin das Bild mit den Worten "Nur mal so zur Info...". Wir waren daraufhin fast so geschockt, wie unsere Kundin selbst. Im folgenden Telefonat sagte sie uns, dass es gar nicht in ihrer Praxis gebrannt hatte, sondern in der gegenüberliegenden Zahnarztpraxis. Allerdings zog der schwarze Rauch inkl. eines fürchterlichen Gestanks in ihre Praxis.

Das Ergebnis sieht so aus, dass in der gesamten Praxis unserer Kundin ein schmieriger, übelriechender, schwarzer Schmierfilm niederging. Dass der geforderte Hygienestandard einer Zahnarztpraxis nicht vorhanden war, versteht sich dabei von selbst. Alles, wirklich Alles ist betroffen: Vom Mobiliar über die elektronischen Geräte bis hin zu sämtlichen medizinischen Werkzeugen war alles betroffen.

An einen Praxisbetrieb war natürlich so nicht zu denken

Der später hinzugezogene Schadendienstleister geht davon aus, dass, wenn alles gut läuft und entsprechende Handwerker verfügbar sind, im optimistischen Fall drei Monate vergehen, bis die Praxis wieder Patienten behandeln kann. Alles müsse aus der Praxis herausgetragen und bis auf das Fundament erneuert werden. Da auch noch andere Praxen im selben Stockwerk des Ärztehauses betroffen sind, können daraus auch schnell vier Monate werden.

Unsere Kundin trifft dieser unverschuldete Praxisstillstand hart, weil sie eine "Macherein" ist und Ihr Lebenswerk beeinträchtigt sieht. Sie weiß noch nicht, wie sie ihre Patienten informieren soll und ob ihr alle treu bleiben.

In einem Fall hat sie allerdings alles richtig gemacht

Die Absicherung Ihrer Praxis hat sie in die Hände der Tausend Finanz GmbH gegeben. Auch hat sie den Vertrag immer aktuell gestaltet, indem sie regelmäßig die Umsatz- und Inventarveränderungen gemeldet hat. So ist zumindest der finanzielle Aspekt dieses Schadenfalles kein Problem für unsere Mandantin. Die Versicherungssummen für das Inventar und für die notwendige Betriebsunterbrechung sind bedarfsgerecht vereinbart.

Die Reinigung bzw. der Ersatz des beschädigten Inventars zum Neuwert und die notwendige Höhe der Betriebsunterbrechungs-Versicherung sind so gesichert. Die Mitarbeiterinnen können weiterbezahlt werden und der gewohnte Ertrag steht ihr ebenfalls wie gewohnt zur Verfügung. Es ist bei diesem Brand von einem Schaden - nur bei unserer Kundin - im mittleren sechsstelligen Bereich auszugehen.

Darauf sollten Sie bei Ihrer Praxisabsicherung achten

Damit ein Schaden in Ihrer Praxis nicht zu einem finanziellen Verlust für Sie führt, empfehlen wir Ihnen, Ihre Praxisabsicherung immer aktuell zu halten. Genau wie "lege artis" ist diese Absicherung dynamisch und erfordert eine regelmäßige - bestenfalls jährliche - Nachjustierung.

Die Inhalts-/Inventar-Versicherung Ihrer Praxis besteht i.d.R. aus zwei Leistungsbausteinen, die regelmäßig überprüft werden sollten:

  1. Eine Versicherungssumme für den Ersatz beschädigten Inventars bestenfalls zum Neuwert
  2. Eine Versicherungssumme, die an Sie gezahlt wird, falls die Praxis aufgrund eines versicherten Schadens Umsatzeinbußen oder gar -ausfälle erleidet; die sog. Betriebsunterbrechungs-Versicherung

Lesen Sie auch hier den Bericht "Notwendige Versicherungen für die Praxis" aus den Tausend.Praxis.News.

Hier kann sehr schnell eine Unterversicherung entstehen. Dies ist der Fall, falls die Versicherungssumme kleiner ist als der Wert Ihres Inventars oder Ihres Umsatzes. Dann würde die Versicherung im selben Verhältnis erstatten, in dem diese beiden Werte zueinanderstehen. Bei einer Unterversicherung im oben geschilderten Schadenfall unserer Kundin hätte eine Unterversicherung von lediglich 10% einen finanziellen Verlust im fünfstelligen Bereich zur Folge.

Sollten Sie weiteres Inventar für Ihre Praxis anschaffen, sollten Sie diese Information auch an Ihre Versicherung weitergeben. Auch und gerade, wenn sich Ihr Umsatz verändert, sollte dies in Ihrer Betriebsunterbrechungs-Versicherung repräsentiert sein.

Nur so ist sichergestellt, dass Sie in einem Schadenfall neben den emotionalen und unternehmerischen Beeinträchtigungen nicht auch einen finanziellen Schaden erleiden!

Die Spezialisten der Tausend Finanz GmbH unterstützen Sie mit Vertrauen, Erfahrung und Know-how gerne dabei, Ihre individuelle Absicherung Ihrer Praxis zum richtigen Versicherungswert zu gestalten!

© Tausend Finanz GmbH 2021