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Star­kre­gen: Ist Ihr Haus rich­tig ver­si­chert?

Gastbeitrag von "Die Versicherer" - Verbraucherportal des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV)

Die Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westphalen und Rheinland-Pfalz im Juli 2021 haben neben dem erheblichen Leid für die Betroffenen auch zu starken Beschädigungen - bis zum Totalverlust - an Gebäuden, Hausrat und Autos geführt. Welche Versicherung zahlt, wenn Starkregen und Überschwemmungen Gebäude, Hausrat oder Auto beschädigen?

Je extremer das Wetter, desto wichtiger wird der Versicherungsschutz vor Naturgefahren. Gebäude müssen jedem Unwetter trotzen - egal ob Sturm, übermäßigem Regen oder Hochwasser. Ein bewussterer Umgang mit den Risiken durch Extremwetter ist deshalb notwendig. Der Klimawandel erhöht das Risiko für Hab und Gut, gleichzeitig beschleunigt er die Dringlichkeit zu handeln.

Überschwemmungen durch plötzlichen Starkregen häufen sich. Regelmäßig überfluten Regionen, die bislang verschont geblieben sind. Der Regen dringt in Häuser und Keller ein. Auch Orte abseits von großen Flüssen können davon betroffen sein.

Starkregen: Existenzbedrohendes Risiko

55 Prozent der Hausbesitzer in Deutschland sind nicht gegen Starkregen und Überschwemmung versichert. Vor allem in älteren Wohngebäudeversicherungen ist der Schutz vor Naturgefahren häufig nicht integriert - für viele Hausbesitzer ein unerkanntes Risiko. Denn: Bei extremen Naturereignissen kann diese Lücke im Versicherungsschutz existenzbedrohend sein.

Hausbesitzer sollten deshalb ihre Wohngebäudeversicherung auf den Naturgefahrenschutz hin überprüfen, um mögliche Schäden nicht aus der eigenen Tasche bezahlen zu müssen. Ein Gespräch mit seiner Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung ist hier sinnvoll: Einfach nachfragen, wie sich der zusätzliche Schutz vor extremen Wettereignissen im bestehenden Vertrag ergänzen lässt.

Keller unter Wasser: Das gilt für den Versicherungsschutz

Betroffene Hausbesitzer bekommen die entstandenen Schäden durch extreme Wetterereignisse ersetzt, wenn sie zuvor eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben. Nur diese Police greift bei Schäden durch Starkregen oder Überschwemmung. Die Elementarschadenversicherung müssen Hausbesitzer und Mieter als erweiterten Naturgefahrenschutz zur Wohngebäudeversicherung abschließen, um gegen Elementarschäden versichert zu sein.

Wer eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz abschließt, hat nach einem Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung oder Rückstau Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Die Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden (z.B. Garage oder Schuppen).
  • Die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes.
  • Den eventuellen Abriss des Gebäudes.
  • Die Konstruktion und Bau eines gleichwertigen Hauses.

Die Wohngebäudeversicherung mit Naturgefahrenschutz kann auch die Kosten für eine alternative Unterkunft bzw. Mietausfälle übernehmen, sollte das Haus vorübergehend unbewohnbar sein.

Wenn der Hausrat nass wird

Unwetterschäden am Inventar eines Hauses sind über die Hausratversicherung geschützt – sofern die Hausratversicherung über den Elementarversicherungsschutz verfügt. So wie bei der Wohngebäude- kann auch die Hausratversicherung um den Naturgefahrenschutz erweitert werden.

Die Hausratversicherung bezahlt den Wiederbeschaffungspreis für gestohlenes oder irreparables Inventar; die Reparaturkosten für beschädigtes Inventar; oder eine Wertminderung bei beschädigten aber noch uneingeschränkt nutzbaren Gegenständen.

Auto unter Wasser: Diese Versicherung leistet

Autofahrer, deren Wagen bei einer Überschwemmung beschädigt wurde, sind durch die Teilkaskoversicherung geschützt. Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, bekommt diese Schäden ebenfalls ersetzt. Kaskoversicherungen leisten auch bei Schäden durch andere Gefahren bei extremem Wetter wie zum Beispiel Hagel oder Sturm.

© Die Versicherer - Verbraucherportal des GDV
www.dieversicherer.de

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