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Welche Versicherung braucht ein E-Scooter – und wann zahlt sie?

E-Scooter richtig abgesichert?
Die Versicherungsplakette ist Pflicht – guter Versicherungs-Schutz sollte aber weitergehen. Wir prüfen gerne, ob Haftpflicht-, Kasko- und Unfall-Schutz für Sie und Ihre Familie sinnvoll aufeinander abgestimmt sind. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie persönlich und unabhängig.

E-Scooter gehören inzwischen ganz selbstverständlich zum Strassenbild. Für den Weg zur Praxis, vom Bahnhof nach Hause oder für die Kinder der Familie: Die kleinen Elektro-Tretroller sind praktisch, schnell verfügbar und vergleichsweise günstig.

Allein 2025 waren nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rund 1,67 Millionen E-Scooter auf Deutschlands Strassen unterwegs. Rund 1,37 Millionen davon befanden sich in Privatbesitz.

Was dabei gerne übersehen wird: Ein E-Scooter ist versicherungsrechtlich kein Fahrrad. Wer damit im öffentlichen Strassenverkehr fahren möchte, benötigt einen eigenen Versicherungs-Schutz.

Ohne Kfz-Haftpflicht geht es nicht

Für einen E-Scooter, der im öffentlichen Strassenverkehr genutzt wird, ist eine eigene Kfz-Haftpflicht-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Voraussetzung für die Teilnahme am Strassenverkehr ist ausserdem eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis. Als sichtbarer Nachweis des Versicherungs-Schutzes dient die kleine selbstklebende Versicherungsplakette am Fahrzeug.

Wichtig: Die private Haftpflicht-Versicherung ersetzt diesen Schutz nicht.

Das unterscheidet den E-Scooter beispielsweise vom klassischen Pedelec. Ein Pedelec, dessen Motor lediglich beim Treten unterstützt, gilt grundsätzlich als Fahrrad. Ein E-Scooter kann dagegen allein durch Motorkraft bewegt werden und gilt damit als Kraftfahrzeug.

Überblick: Was Pedelecs, S-Pedelecs und E-Scooter unterscheidet

Jedes Jahr zum 1. März beginnt ein neues Versicherungsjahr

Anders als bei der normalen Kfz-Versicherung läuft der Versicherungs-Schutz eines E-Scooters nicht automatisch nach dem üblichen Kalenderjahr. Das Versicherungsjahr beginnt jeweils am 1. März und endet Ende Februar des Folgejahres. Die Versicherungsplakette muss deshalb jedes Jahr erneuert werden. Zusätzlich wechselt jährlich deren Farbe. Damit ist beispielsweise für Polizei und Ordnungsbehörden schnell erkennbar, ob für das Fahrzeug ein aktueller Versicherungs-Schutz besteht.

Seit dem 1. März 2026 sind die Versicherungskennzeichen bzw. -plaketten schwarz. Die zuvor grünen Kennzeichen haben ihre Gültigkeit verloren.

Wer seinen E-Scooter nach einer Winterpause wieder aus dem Keller oder der Garage holt, sollte deshalb unbedingt einen Blick auf die Plakette werfen.

Ohne Versicherung kann es richtig teuer werden

Wer einen E-Scooter ohne gültige Versicherungsplakette auf öffentlichen Wegen oder Plätzen fährt, riskiert nicht nur ein Bussgeld. Das Fahren ohne den vorgeschriebenen Haftpflicht-Schutz kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Noch problematischer wird es bei einem Unfall.

Wird beispielsweise ein Fussgänger verletzt, können erhebliche Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen entstehen. Hinzu kommen möglicherweise Behandlungskosten, Verdienstausfall oder langfristige Rentenzahlungen. Genau für solche Ansprüche ist die Kfz-Haftpflicht-Versicherung da. Die Schadenstatistik zeigt, dass das Risiko keineswegs theoretischer Natur ist: Allein 2023 verursachten E-Scooter knapp 5.000 Haftpflicht-Schäden. Die Versicherer zahlten dafür insgesamt rund 25,5 Millionen EUR.

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Was passiert bei einem selbst verursachten Unfall?

Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung des E-Scooters übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche geschädigter Dritter.

Sie schützt damit insbesondere vor den finanziellen Folgen von:

  • Personenschäden,
  • Sachschäden und
  • daraus resultierenden Vermögensschäden.

Die eigenen Verletzungen des Fahrers sind dagegen nicht Gegenstand der Kfz-Haftpflicht-Versicherung.

Gerade bei regelmässiger Nutzung eines E-Scooters lohnt sich deshalb auch ein Blick auf die eigene private Unfall-Versicherung. Sie kann finanzielle Folgen einer dauerhaften Beeinträchtigung nach einem Unfall absichern – unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat.

Und wenn der E-Scooter gestohlen wird?

Eine reine Kfz-Haftpflicht-Versicherung ersetzt den eigenen gestohlenen E-Scooter nicht. Wer auch dieses Risiko absichern möchte, sollte prüfen, ob eine Kasko-Versicherung eingeschlossen werden kann. Das kann durchaus sinnvoll sein. Nach Angaben des GDV wurden 2023 insgesamt 6.850 kaskoversicherte E-Scooter gestohlen. Die Diebstahlquote lag bei 277 von 10.000 versicherten Fahrzeugen und damit erheblich höher als bei Pkw.

Insbesondere bei hochwertigen E-Scootern sollte deshalb nicht ausschliesslich auf den Preis der Haftpflicht-Versicherung geschaut werden.

Dürfen auch die Kinder mit dem E-Scooter fahren?

E-Scooter dürfen in Deutschland grundsätzlich ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden. Ein Führerschein ist dafür nicht erforderlich. Minderjährige können einen entsprechenden Versicherungsvertrag allerdings nur mit Zustimmung ihrer Eltern abschliessen.

Für Familien ist zudem wichtig: Der Versicherungs-Schutz ist grundsätzlich an das Fahrzeug gebunden. Wird der versicherte E-Scooter beispielsweise vom Sohn, der Tochter oder dem Partner genutzt, besteht der Haftpflicht-Schutz grundsätzlich weiterhin. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Nutzung erlaubt ist. Alter, Betriebserlaubnis und technische Vorschriften müssen selbstverständlich eingehalten werden.

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Vorsicht beim Tuning

Manche E-Scooter lassen sich technisch vergleichsweise einfach schneller machen. Davon ist dringend abzuraten. Zugelassene E-Scooter dürfen grundsätzlich maximal 20 km/h fahren.

Technische Veränderungen können dazu führen, dass die Betriebserlaubnis erlischt. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr auf öffentlichen Strassen genutzt werden. Kommt es trotzdem zu einem Unfall, werden geschädigte Unfallopfer zwar grundsätzlich weiterhin durch die Haftpflicht-Versicherung geschützt. Für den Fahrer können jedoch strafrechtliche Konsequenzen und Regressforderungen des Versicherers entstehen. Aus einem vermeintlich kleinen technischen Eingriff kann damit ein erhebliches finanzielles Problem werden.

Auch bei Reparaturen aufpassen

Kleinere Reparaturen, beispielsweise ein Reifenwechsel, dürfen grundsätzlich auch selbst vorgenommen werden. Entscheidend ist jedoch, dass das Fahrzeug anschliessend weiterhin verkehrssicher ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Auch Ersatzteile müssen zum jeweiligen E-Scooter passen. Eine ausdrückliche Herstellerfreigabe ist dabei nicht zwingend erforderlich. Durch Reparaturen oder Veränderungen dürfen jedoch keine unzulässigen technischen Veränderungen vorgenommen werden. Bei sicherheitsrelevanten Reparaturen kann deshalb der Gang zu einer Fachwerkstatt die bessere Entscheidung sein.

E-Scooter ist nicht gleich E-Roller

Die Begriffe werden häufig verwechselt. Ein E-Scooter ist ein elektrisch angetriebener Tretroller und darf grundsätzlich maximal 20 km/h fahren. Ein E-Roller beziehungsweise Elektroroller entspricht dagegen eher einem klassischen Motorroller mit Elektroantrieb. Diese Fahrzeuge können deutlich schneller fahren und benötigen ein klassisches Versicherungskennzeichen.

Entsprechend unterscheiden sich auch die gesetzlichen Anforderungen.

Unser Tipp: Nicht nur an die Plakette denken

Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht-Versicherung ist bei einem E-Scooter nur die Basis. Wer selbst einen E-Scooter besitzt oder Fahrzeuge innerhalb der Familie nutzt, sollte sich zusätzlich drei Fragen stellen:

  1. Ist die aktuelle Versicherungsplakette vorhanden?
  2. Soll der eigene E-Scooter zusätzlich gegen Diebstahl abgesichert werden?
  3. Besteht eine ausreichende private Unfall-Versicherung für die finanziellen Folgen eigener schwerer Verletzungen?

Gerade der letzte Punkt wird häufig vergessen. Die Haftpflicht-Versicherung schützt in erster Linie den Geschädigten – nicht den Fahrer selbst.

Fazit

E-Scooter machen kurze Wege einfach und bequem. Versicherungsrechtlich sind sie jedoch Kraftfahrzeuge und damit anders zu behandeln als Fahrräder oder klassische Pedelecs. Eine eigene Kfz-Haftpflicht-Versicherung mit gültiger Versicherungsplakette ist Pflicht. Wer ohne gültigen Versicherungs-Schutz unterwegs ist, riskiert erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen.

Und weil der beste Haftpflicht-Schutz wenig hilft, wenn man selbst nach einem Unfall dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt bleibt, sollte der E-Scooter auch Anlass sein, den bestehenden privaten Unfall-Schutz einmal kritisch zu überprüfen.

Sie oder Ihre Familie nutzen einen E-Scooter?

Wir prüfen gerne, ob neben der vorgeschriebenen Haftpflicht-Absicherung auch Ihr persönlicher Versicherungs-Schutz zu Ihrer heutigen Lebenssituation passt. Sprechen Sie uns an – wir schauen gemeinsam darauf, wo bereits ausreichender Schutz besteht und wo möglicherweise noch Lücken vorhanden sind.

 © Tausend Finanz GmbH 2026 i.V.m. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (gdv.de)

E-Scooter richtig abgesichert?
Die Versicherungsplakette ist Pflicht – guter Versicherungs-Schutz sollte aber weitergehen. Wir prüfen gerne, ob Haftpflicht-, Kasko- und Unfall-Schutz für Sie und Ihre Familie sinnvoll aufeinander abgestimmt sind. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie persönlich und unabhängig.
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