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GKV-Beitragssatzstabilisierung verabschiedet: Was nun auf Dental-Praxen zukommt

Gesetze ändern sich – Ihre Praxis sollte Schritt halten.
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Das Wichtigste vorweg: Das am 10. Juli 2026 vom Bundestag beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (hier) betrifft nicht nur die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es greift an mehreren Stellen unmittelbar in den Praxisalltag von Zahnärzten und Kieferorthopäden ein – von neuen Qualifikationsanforderungen über Änderungen bei der KFO-Vergütung bis hin zu geringeren Festzuschüssen beim Zahnersatz.

Mehr als nur ein Spargesetz

Der Name klingt zunächst harmlos: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Tatsächlich verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, den weiteren Anstieg der Krankenkassenbeiträge zu begrenzen.

Für Zahnarztpraxen bedeutet das jedoch deutlich mehr als nur eine finanzpolitische Massnahme. Zahlreiche Regelungen verändern die vertragszahnärztliche Versorgung nachhaltig und werden viele Praxen in den kommenden Jahren beschäftigen.

 

1. Kieferorthopädische Behandlungen künftig nur noch mit entsprechender Qualifikation

Eine der gravierendsten Änderungen betrifft die Erbringung kieferorthopädischer Leistungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.

Künftig dürfen diese Leistungen grundsätzlich nur noch von Zahnärzten erbracht werden, die

  • Fachzahnarzt für Kieferorthopädie sind,
  • einen als gleichwertig anerkannten Abschluss besitzen oder
  • die künftig definierten praktischen Erfahrungsnachweise erfüllen.

Welche Qualifikationen letztlich anerkannt werden, legen erst noch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband im Bundesmantelvertrag fest. Bis dahin bestehen noch einige offene Fragen.

Unsere Einschätzung

Für viele allgemeinzahnärztliche Praxen besteht derzeit kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Dennoch empfiehlt es sich, bereits heute sämtliche Qualifikationsnachweise sorgfältig zu dokumentieren und aufzubewahren. Sobald die konkreten Anforderungen veröffentlicht werden, dürfte für einige Praxen schnelles Handeln erforderlich sein.

2. Vierjährige Übergangsregelung sorgt für Bestandsschutz

Der Gesetzgeber verhindert bewusst einen abrupten Systemwechsel.

Geschützt werden insbesondere:

  • bereits laufende kieferorthopädische Behandlungen,
  • Zahnärzte mit bereits begonnener oder abgeschlossener Weiterbildung,
  • Absolventen oder Teilnehmer entsprechender Masterstudiengänge.

Damit erhalten betroffene Praxen zunächst Planungssicherheit.

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3. Die KFO-Vergütung wird komplett neu strukturiert

Bis spätestens 30. Juni 2028 soll die bisherige Vergütungssystematik vollständig umgestellt werden.

Statt einzelner BEMA-Leistungen sollen künftig Leistungskomplexe vergütet werden. Dabei soll insbesondere berücksichtigt werden:

  • Alter des Patienten,
  • Behandlungsphase,
  • Art des Behandlungsbedarfs.

Bemerkenswert ist dabei:

Die Vergütung soll künftig unabhängig von der tatsächlichen Behandlungsdauer anhand einer Gesamtpunktzahl je Leistungskomplex erfolgen. Gleichzeitig sollen Qualitätsanforderungen stärker berücksichtigt werden.

Unsere Einschätzung

Wie sich diese Reform wirtschaftlich auf einzelne Praxen auswirkt, lässt sich heute noch nicht seriös beurteilen. Erst die konkrete Ausgestaltung des neuen BEMA wird zeigen, welche Gewinner und welche Verlierer diese Reform hervorbringen wird.

4. KFO-Richtlinien werden vollständig überprüft

Bis Ende 2027 muss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die bestehenden KFO-Richtlinien überarbeiten.

Im Mittelpunkt stehen insbesondere:

  • die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG),
  • die Kriterien für den Behandlungsbedarf.

Auch hier gilt: Die Richtung ist vorgegeben, die konkreten Inhalte stehen noch aus.

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5. Neue Vorgaben für Röntgenaufnahmen

Ebenfalls bis Ende 2027 sollen wissenschaftlich begründete Indikations- und Kontraindikationslisten für

  • Fernröntgenseitenbilder sowie
  • Panoramaaufnahmen (OPG)

entwickelt werden.

Ziel ist eine stärker evidenzbasierte Anwendung der radiologischen Diagnostik in der Kieferorthopädie.

6. Weniger Festzuschuss beim Zahnersatz

Auch Patienten werden die Auswirkungen unmittelbar spüren.

Künftig gelten folgende Festzuschüsse:

  • Bonusstatus Neuer Festzuschuss
  • ohne Bonus 50 %
  • Bonusheft 5 Jahre 60 %
  • Bonusheft 10 Jahre 65 %

Die bisherige Härtefallregelung bleibt bestehen.

Für bereits vor dem 01.01.2027 bewilligte Heil- und Kostenpläne gilt weiterhin das bisherige Recht.

Unsere Einschätzung

Für Patienten gewinnt das Bonusheft noch weiter an Bedeutung. Gleichzeitig dürfte der Eigenanteil bei vielen Versorgungen steigen. Praxen sollten daher ihre Patienten frühzeitig über die finanziellen Auswirkungen informieren und eine Zahnzusatz-Versicherung empfehlen.

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7. Honorarsteigerungen werden begrenzt

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die jährliche Entwicklung der vertragszahnärztlichen Vergütung.

Die Punktwerte dürfen künftig grundsätzlich nur noch im Umfang der gesetzlichen Grundlohnrate steigen.

Ausgenommen bleiben unter anderem:

  • Individualprophylaxe,
  • Früherkennungsuntersuchungen,
  • Leistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen,
  • bestimmte Parodontitisleistungen.

Gerade für wirtschaftlich ohnehin stark belastete Praxen dürfte dies die Spielräume künftig zusätzlich einschränken.

Fazit

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verändert der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für Zahnarzt- und insbesondere KFO-Praxen an vielen Stellen gleichzeitig.

Die wichtigsten Entwicklungen sind:

  • strengere Qualifikationsanforderungen in der Kieferorthopädie,
  • vollständige Reform der KFO-Vergütung,
  • Überarbeitung der KFO-Richtlinien,
  • neue Qualitätsvorgaben bei der Diagnostik,
  • niedrigere Festzuschüsse beim Zahnersatz,
  • begrenzte Honorarentwicklung.

Viele Details werden allerdings erst in den kommenden Monaten durch Richtlinien und Bundesmantelvertrag konkretisiert. Für Praxisinhaber lohnt es sich deshalb, die weiteren Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und rechtzeitig auf neue Anforderungen zu reagieren.

Unser Praxistipp

Als Versicherungsmakler für Ärzte und Zahnärzte beobachten wir Gesetzesänderungen nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern vor allem hinsichtlich ihrer praktischen Auswirkungen auf den Praxisbetrieb. Denn Veränderungen bei Vergütung, Qualifikationsanforderungen oder gesetzlichen Rahmenbedingungen beeinflussen häufig auch Investitionsentscheidungen, Praxisbewertungen und den Absicherungsbedarf. Wer frühzeitig informiert ist, kann notwendige Anpassungen rechtzeitig planen, statt später unter Zeitdruck reagieren zu müssen.

© Tausend Finanz GmbH 2026

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Die in den Tausend.Praxis.News. verwendeten Illustrationen wurden teilweise mit Unterstützung  generativer KI (ChatGPT/OpenAI) erstellt und dienen ausschließlich der Visualisierung.