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Wenn das medizinische Gerät streikt - Ihre Rechte als Praxisinhaber

Als Arzt oder Zahnarzt sind Sie auf die Funktionstüchtigkeit Ihrer medizinischen Geräte angewiesen. Ein Ausfall kann nicht nur Ihre tägliche Arbeit massiv stören, sondern auch finanzielle Schäden verursachen. Doch was können Sie tun, wenn ein neues medizinisches Gerät direkt nach der Lieferung Mängel aufweist oder schlichtweg nicht funktioniert?

Als Versicherungsmakler mit Spezialisierung auf Heilberufe gebe ich Ihnen hier einen Überblick über Ihre gesetzlichen Rechte - und zeige, wie Sie sich darüber hinaus durch sinnvolle Versicherungen absichern können.

Gewährleistungsrecht nach dem BGB (§§ 434 ff. BGB)

Wenn ein medizinisches Gerät fehlerhaft geliefert wird – sei es durch technische Defekte, Funktionsstörungen oder mangelhafte Verarbeitung - können Sie sich auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht berufen. Es schützt Sie als Käufer umfassend:

  • Nacherfüllung verlangen: Sie können vom Lieferanten eine Reparatur oder den Austausch gegen ein einwandfreies Gerät verlangen.
  • Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung: Wenn der Mangel nicht behoben wird oder die Nacherfüllung zu lange dauert, können Sie den Vertrag rückabwickeln oder den Kaufpreis mindern.

💥 Ihr Recht auf Schadensersatz (§§ 280 ff. BGB)

Neben der Mängelbeseitigung haben Sie auch das Recht auf Schadensersatz, wenn durch das defekte Gerät zusätzliche wirtschaftliche Schäden entstehen - und der Verkäufer oder Hersteller diese zu vertreten hat (z. B. durch mangelhafte Qualitätssicherung oder unzureichende Prüfung).

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Typische Schadensbeispiele aus der Praxis

  • Verdienstausfall: Ihre neue Behandlungseinheit funktioniert nicht – geplante Termine müssen abgesagt werden, es entsteht Umsatzverlust.
  • Kosten für Ersatzlösungen - Sie müssen kurzfristig ein Ersatzgerät mieten oder Diagnostik extern beauftragen.
  • Kosten für Material - Sollte ein medizinisches Gerät nicht einwandfrei funktionieren, wird auch Material unnötig verbnraucht und verursacht zusätzliche Kosten.
  • Folgeschäden an anderen Geräten - Ein fehlerhaftes Gerät beschädigt durch Spannungsspitzen angeschlossene Systeme.
  • Reputationsverlust - Wiederholte Terminverschiebungen oder Behandlungsabbrüche führen zu negativen Patientenbewertungen.

Wichtig: Dokumentieren Sie Schäden und Kommunikationsverläufe gründlich, um Ihre Ansprüche durchsetzen zu können.

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung. Mängel sollten sofort nach Bekanntwerden angezeigt werden – idealerweise schriftlich.

Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)

Wenn das mangelhafte Gerät einen Personen- oder Sachschaden verursacht – etwa durch einen elektrischen Defekt oder eine Fehlfunktion während der Behandlung – greift das Produkthaftungsgesetz. Der Hersteller haftet dann unabhängig von Verschulden. Dies kann besonders wichtig sein, wenn Patienten betroffen sind.

Vertragliche Garantieansprüche

Viele Hersteller bieten über die gesetzliche Gewährleistung hinaus freiwillige Garantien – z. B. mit längeren Laufzeiten, Servicepaketen oder Vor-Ort-Austausch. Prüfen Sie Garantiebedingungen im Vorfeld sorgfältig: Welche Leistungen sind inkludiert? Gibt es Ausschlüsse? Welche Fristen gelten?

Absicherung durch Versicherungen

Trotz aller gesetzlichen Rechte bleiben oft finanzielle Risiken. Hier kommen gezielte Versicherungen ins Spiel, die speziell für Heilberufler entwickelt wurden:

  • Elektronik-Versicherung: Schützt Ihre medizinischen Geräte bei Schäden durch z. B. Bedienfehler, Überspannung, Vandalismus oder Kurzschluss – unabhängig von einem Herstellerfehler.
  • Betriebsunterbrechungs-Versicherung: Deckt Honorarausfälle, wenn Sie wegen eines technischen Defekts nicht weiterbehandeln können.
  • Rechtsschutz-Versicherung: Deckt Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten mit Lieferanten oder Herstellern.

👉 Wichtig: Damit Ihre Rechtsschutzversicherung greift, sollte der von Ihnen beauftragte Anwalt vor Mandatsübernahme eine Kostenzusage beim Versicherer einholen. Nur so ist sichergestellt, dass die Versicherung die entstehenden Kosten übernimmt. Fehlt diese Zusage, kann es sein, dass Sie im Nachhinein auf den Kosten sitzen bleiben.

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Unser Praxis-Tipp für Sie

  • Reklamationen immer schriftlich einreichen - am besten mit Beweisfotos und genauer Fehlerbeschreibung.
  • Auf professionelle Gutachten zurückgreifen, wenn Schäden umfangreicher sind.
  • Versicherungsstatus regelmäßig prüfen - besonders bei Neuanschaffungen oder Technik-Upgrades.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Analyse Ihres aktuellen Versicherungsschutzes und zeige Ihnen, welche Absicherungen speziell für Ihre Praxis sinnvoll und wirtschaftlich sind.

Fazit

Ein defektes medizinisches Gerät ist mehr als nur ein Ärgernis – es kann Ihre Abläufe und Einnahmen empfindlich stören. Gut, wenn Sie Ihre Rechte kennen und zusätzlich smart abgesichert sind. Bleiben Sie handlungsfähig - für Ihre Patienten, Ihr Team und Ihre wirtschaftliche Sicherheit.

Wir kennen uns mit der Absicherung der Existenzgrundlage eines Praxisinhabers aus und wissen, welchen individuellen Schutz Sie hierfür benötigen. Sprechen Sie uns rechtzeitig an, um Risiken zu vermeiden und den Praxisbetrieb aufrecht zu erhalten!

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