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Mit Notfällen kennen Sie sich aus, oder?

Als erfolgreicher Arzt oder Zahnarzt sind Sie Notfälle gewohnt. Aber was passiert, wenn Sie selbst zum Notfall werden? Ist Ihre Praxis darauf vorbereitet, oder weiss ausser Ihnen niemand, wie alles läuft? Es muss nicht gleich ein Todesfall sein, auch ein längerer Krankenhausaufenthalt oder eine Phase, in der Sie nicht ansprechbar sind, reicht aus!

Damit Ihre Praxis im Falle eines persönlichen Notfalls möglichst reibungslos weiterläuft, sollten folgende Massnahmen getroffen werden:

Zutritt/Zugriffe – Vollmachten

  • Haben andere Mitarbeiter Schlüssel zur Praxis und können zumindest aufschliessen?
  • Haben andere Mitarbeiter vollen EDV-Zugriff mit einem eigenen Passwort (jeweilsw eigene PIN und TAN)?
  • Falls Sie einen Tresor in der Praxis haben: Kann jemand anderes ihn im Notfall öffnen? Oder gibt es zumindest eine Anweisung dazu in Ihrem Notfallordner?
  • Hat ausser Ihnen noch jemand eine Bankvollmacht und Zugang zum Online-Banking? Sind die Ansprechpartner bei der Bank bekannt? (Im Todesfall werden Ihre EC-Karten und Ihr Online-Zugang sofort gesperrt!)
  • Kann jemand die KV/KZV-Abrechnung erstellen und übermitteln?
  • Kann jemand die Daten aus der Praxis-EDV auswerten?
  • Für welche weiteren Bereiche sollten Sie Vollmachten erteilen? (KV/KZV, Steuerberater, Lohnbuchhalteung, KÄV/KZÄV etc.)

Vertretung

  • Gibt es einen Ihnen bekannten Praxis-Vertreter, mit dem Sie sich ausgetauscht haben? Was passiert, wenn dieser im Urlaub ist und bei Ihnen ein Notfall eintritt?
  • Wen spreche ich alternativ an, falls es keinen festen Praxis-Vertreter gibt?
  • Weiss jemand bei Ihnen zu Hause, was im Todes- oder Krankheitsfall zu tun wäre, insbesondere im Umgang mit der KV/KZV?
  • Wie kann sich ein Vertreter schnell und umfassend über die Prozesse in Ihrer Praxis informieren, inklusive Zuweiser, interne und externe Ansprechpartner mit Telefonnummern und Adressen? (Sind diese Daten im Notfallordner?)

Absicherung

  • Haben Sie eine private Kranken-(Zusatz)-Versicherung mit Krankentagegeld ab dem 29. Tag oder eine Praxisausfall-Versicherung, die Ihre laufenden Kosten (inkl. Vertreterhonorar) abdecken?
  • Haben Sie eine "Keyman-Police", die bei schweren Krankheiten und dem Todesfall leistet, um die wichtigsten Kosten weiterzutragen?
  • Haben Sie eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung? Je jünger Sie sind, desto weniger Geld erhalten Sie aus der Ärzteversorgung der Versorgungswerke.
  • Haben Sie eine Risikolebens-Versicherung, mindestens in Finanzierungshöhe, besser aber so, dass auch noch etwas für Ihre Familie übrig bleibt?
  • Haben Sie eine Pflege-Zusatz-Versicherung, die das monetäre Risiko eines Pflegefalls minimiert?

Verträge

  • Sind alle Praxisverträge an einem Ort, aktuell und weiss jemand, wo sie schnell zu finden sind?
  • Haben Sie eine Patientenverfügung erstellt?
  • Existieren ein Testament oder Ehe- und Erbvertrag, und sind diese aktuell? (Das Fehlen eines solchen Vertrags merken Sie besonders, wenn mehrere Ehen vorliegen oder noch minderjährige Kinder vorhanden sind!)
  • Haben Sie zu Hause alle wichtigen privaten Dokumente (Urkunden, Verträge etc.) an einem Ort gesammelt, und weiss Ihre Familie, wo diese sind?
  • Weiss jemand aus Ihrer Familie, wo Sie wie versichert sind und was im Notfall zu tun ist?

Notfallordner

Der Praxisinhaber sollte rechtzeitig einen vollständigen Notfallordner anlegen. Dieser sollte Informationen enthalten, wie alles funktioniert und wer die Ansprechpartner sind (KV, Zuweiser, Bank, Steuerberater, Rechtsanwalt, etc.). Alle Verträge (Mietvertrag, Versicherungen, Arbeitsverträge, Leasing- und Kreditverträge etc.) und betriebswirtschaftlichen Unterlagen sollten geordnet vorliegen, damit ein fachkundiger Dritter (z.B. Gutachter oder potenzieller Käufer) sich schnell einen Überblick verschaffen kann. Eine Checkliste als Deckblatt für diesen Ordner ist sehr hilfreich.

  • Haben Sie einen Notfallordner, in dem Ihr Vertreter, ein Gutachter oder ein potenzieller Käufer alles Notwendige findet?
  • Finden sich darin die Kontaktdaten aller wichtigen Personen und Stellen?
  • Ist dieser auf dem aktuellen Stand?
  • Weiss jeder, wo der Ordner zu finden ist?

Für die Erben

  • Sofort den Steuerberater, eventuell (Zahn-) Ärzteberater, die Bank und dann die KV/KZV kontaktieren. Formal endet nach § 95 Abs. 7 SGB V die Kassenzulassung mit dem Tod des Praxisinhabers. Es kann jedoch beantragt werden, den Sitz nachzubesetzen, was innerhalb des sogenannten "Witwen-Quartals" erfolgen muss, das bei den meisten KVen/KZVen bis zu sechs Monate beträgt.
  • Falls kein Nachfolger innerhalb dieser Zeit gefunden wird, fällt die Zulassung an den Zulassungsausschuss der KV/KZV zurück.
  • In einer gutgehenden BAG haben oft die Partner Interesse an dem Sitz, allerdings wissen sie auch um die sechsmonatige Frist, was Verhandlungsspielraum einschränken kann. Grosspraxen haben oft Interesse an freien Sitzen und Standorten. Der Praxisberater bei der KV/KZV kennt diese und kann helfen.
  • Der einfachste Weg ist oft, sich an etablierte Praxisvermittler oder den Steuerberater zu wenden. Eine auf Ärzte spezialisierte Bank kann dabei helfen, seriöse Vermittler zu finden.
  • Um Diskussionen zu vermeiden, kann es hilfreich sein, ein Praxiswertgutachten von einem vereidigten Sachverständigen für Praxisbewertung erstellen zu lassen

Dies ist eine persönliche Aufstellung von Aspekten, die uns bei unserer Arbeit mit unseren Kunden begegnet sind. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie diese Regelungen beachten, bleiben Sie auch im Notfall ein erfolgreicher Arzt. Hoffen wir, dass der Notfall nie eintritt. Aber Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Die Spezialisten der Tausend Finanz GmbH beraten Sie dabei professionell und bedarfsgerecht. Wir haben ein grosses Netzwerk, aus dem heraus wir Sie unterstützen können. Sprechen Sie uns an!

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