Ihr Ruhestand verdient Planung –
Moderne Altersvorsorge mit Weitblick zu Ende gedacht
Meistens wird Altersvorsorge nur bis zum Renteneintritt geplant - ist das sinnvoll?
Die Ruhestandsplanung umfasst alle finanziellen Aspekte während Ihres Erwerbslebens und während Ihres Ruhestands. Die ganzheitliche Betrachtung berücksichtigt auch mögliche Störfaktoren, die Ihre Pläne tangieren könnten.
Der Ruhestand von heute ist aber ein anderer als noch vor 20 Jahren. Denn die heutige Generation 50plus hat eine deutlich längere Lebenserwartung, somit ein erhöhtes Pflegerisiko, ist mit den Auswirkungen jahrelanger Niedrigzinsen konfrontiert und ist die „Generation der Erben“.
Renditeschwäche
Die gewählten Kapitalanlage wirft weniger Ertrag aus als in der Vergangenheit.
Inflation während Kapitalaufbau
Der Kapitalaufbau läuft nicht zufriedenstellend, weil die Inflation gestiegen ist und dadurch die Kaufkraft schwindet.
Berufsunfähigkeit
Während des Kapitalaufbaus tritt Berufsunfähigkeit ein. Das Ansparziel ist dadurch in Gefahr.
Tod während Kapitalaufbau
Während des Kapitalaufbaus tritt der Tod ein. Das Ansparziel ist dadurch in Gefahr.
Pflegebedürftigkeit
Durch einen Unfall tritt Pflegebürftigkeit ein. Es entstehen Mehrausgaben durch den Umbau der Eigentumswohnung.
Vollmachten
Das Erteilen einer Vorsorgevollmaht macht es notwendig, immer einen gewissen Bargeldbetrag im Haus zu haben. Dieser wird dem Rentenvertrag entnommen-
Tod während Kapitalverzehr
Während des Rentenbezugs tritt der Tod durch eine Krankheit ein. Was passiert mit dem Restkapital?
Inflation während Kapitalverzehr
Die Kaufkraft der Alterseinkünfte sinkt.
Die Ruhestandplanung sollte daher sowohl den Kapitalaufbau bis zum Rentenbeginn als auch den Kapitalverzehr jeweils mit möglichen Störfällen berücksichtigen.
Wussten Sie, dass ...
… eine Pflichtteilsberechtigung beim Erbe nur entsteht, wenn die gesetzliche Erbfolge aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags ausgeschlossen worden ist?
Wussten Sie dass, ...
… Sie durch eine Schenkung mit Veto-Recht die Möglichkeit behalten, weiterhin Einfluss auf deren Verwendung nehmen können?
Wussten Sie, dass ...
… es zur Ruhestandsplanung auch gehört, bereits zu Lebzeiten die Vermögensübertragung im Todesfall steueroptimiert zu strukturieren und kommunizieren?
Wussten Sie, dass ...
… die kontinuierlich ansteigende Lebenserwartung ein Risiko für die finanzielle Sicherheit im Alter ist und dass dies bei der Ruhestands-planung zu berücksichtigen ist?
Wussten Sie, dass ...
… bei der Ruhestandsplanung immer beide Phasen der Vermögensplanung betrachtet werden sollten? Die Ansparphase und die Entnahmephase.
Wussten Sie, dass ...
… Sie mit der Vorsorgevollmacht verbindlich festlegen, wer für Sie wichtige Entscheidungen treffen soll, wenn Sie selbst nicht mehr können?
Wussten Sie, dass ...
… es bei der Altersvorsorge und Kapitalanlage entscheidend ist, dass Abzüge - wie z.B. Steuern - vermieden werden sollten, um den Bedarf für das Alter zu erreichen?
Wussten Sie, dass ...
… die steuerliche Analyse potenzieller Erbschaften und Schenkungen ein wesentlicher Bestandteil der Ruhestands-planung sein muss?
Wussten Sie, dass ...
… die Inflation bei der Ruhestands-planung unbedingt berücksichtigt werden sollte, um eine Reduktion der Kaufkraft des Ersparten einplanen zu können?
Wussten Sie, dass ...
... bei lebenslangen Produkten (Whole-Life-Tarifen) nur ein benötigter Betrag entnommen und versteuert wird? Das restliche Kapital bleibt ohne Kosten im Vertrag investiert.
Ihre Zukunft beginnt heute – wir denken Altersvorsorge zu Ende.
Lassen Sie sich hier beraten!
Die 7 Geheimnisse der Ruhestandsplanung
Eine gut durchdachte Ruhestandsplanung im anhaltenden Niedrigzinsumfeld ist unverzichtbar. Als zertifizierter
Ruhestandsplaner (HLA) analysieren wir Ihre Situation genau und erarbeiten eine ganzheitliche Lösung gemeinsam mit Ihnen.
Dabei gehen wir auf folgende 7 Kernpunkte ein:
Je weniger Zeit bis zum Ruhestand und damit zum Erreichen der gesteckten Sparziele bleibt, desto wichtiger ist es, bei Geldanlagen möglichst hohe Renditen zu erzielen.
Mit Hilfe anschaulichen Berechnungstools und Unterlagen werden wir Ihnen die Vorteile chancenreicher Aktienanlagen aufzeigen.
Wer seinen Lebensstandard auch im Ruhestand erhalten möchte, sollte sich nicht darauf verlassen, dass künftige Rentenerhöhungen die Inflationsrate vollständig ausgleichen.
Einem möglichen Kaufkraftverlust und damit einer Rentenlücke kann auf verschiedene Arten vorgebeugt werden. Wir werden mit Ihnen zusammen die optimale Strategie entwickeln.
Mit zunehmendem Alter steigt die statistische Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden. Sind eventuelle Pflegekosten nicht im Vorfeld berücksichtigt, entsteht im Ernstfall eine Einkommenslücke.
Wir streben an, Ihr Ruhestandseinkommen so zu optimieren, dass Sie die Aufwendungen im Pflegefall ohne zusätzliche Absicherungen stemmen können.
Die Vorstellung, aus gesundheitlichen Gründen keine selbständigen Entscheidungen mehr treffen zu können, ist erschreckend.
Wir werden Sie darüber aufklären, wie leicht dieser Fall eintreten kann und wie Sie am besten vorsorgen. Ziel sollte sein, dass sich im Notfall kein Fremder, sondern Vertrauenspersonen um Ihre Angelegenheiten kümmern.
Während eine Vorsorgevollmacht persönliche und geschäftliche Belange regelt, müssen Verfügungen hinsichtlich ärztlicher Behandlungen gesondert festgelegt werden. Wir unterstützen Sie dabei, dass auch im absoluten medizinischen Ernstfall Ihre Interessen gewahrt werden.
Wir geben Ihnen wertvolle Hinweise und nennen Ihnen kompetente Ansprechpartner, die Ihnen bei der Erstellung einer eindeutigen Patientenverfügung behilflich sein können.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass das Vermögen im Todesfall zu 100 % an den Ehepartner übergeht. Wenn kein Testament des Erblassers vorliegt, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge.
Wir klären Sie über das sogenannte Ordnungsprinzip auf und erläutern, warum ein Testament so wichtig ist, um das Vermögen wunschgemäss und bedarfsgerecht zu übertragen - auf Wunsch auch mit einem Veto-Recht.
Auch wenn der Fiskus für Familienangehörige relativ hohe Freibeträge gewährt, können z. B. Begünstigte aus Risikolebens-Versicherungen diese Beträge schnell überschreiten.
Wir informieren Sie über die Möglichkeit von vorzeitigen Schenkungen und zeigen Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten zur erbschaftsteuerfreien Übertragung auf.
Erben & Schenken - Vermögen richtig übertragen
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Steuerklasse |
Betroffene |
Freibetrag (§16 ErbStG) |
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I |
Ehegatten, Eingetragene Lebenspartner |
500.000 EUR |
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I |
Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder |
400.000 EUR |
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I |
Enkelkinder, Urenkel |
200.000 EUR |
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I |
Eltern, Großeltern (Erbschaft) |
100.000 EUR |
|
II |
Eltern, Großeltern (Schenkung) |
20.000 EUR |
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II |
Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten |
20.000 EUR |
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III |
alle übrigen Beschenkten und Erben (z. B. Lebensgefährten) |
20.000 EUR |


