(Helmut Schmidt)
Konzept steuerfreie Altersvorsorge
Nach dem BMF-Schreiben 10/2009 (vergl. hier Absatz 22) sind Todesfallleistungen von Renten-Versicherungen einkommensteuerfrei.
Dieser Effekt kann genutzt werden, indem eine ca. 20–30 Jahre ältere Person als versicherte Person eingesetzt wird. Der Versicherungsnehmer ist ebenfalls Beitragszahler und Begünstigter, daher findet keine Schenkung statt.
Das Kapital wird einkommensteuerfrei an den Versicherungsnehmer ausgezahlt, sobald die versicherte Person stirbt. Auch Erbschaftsteuer fällt nicht an, da der Versicherungsnehmer Eigentümer des Vertrags ist.
Was sind Voraussetzungen für eine steuerfreie Anlage?
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Der VN ist Besitzer des Vertrags, Beitragszahler und Bezugsberechtigter der versicherten Leistung. Er muss volljährig sein.
Sollte der Vertrag für Personen geschlossen werden, die noch nicht volljährig sind, kann bis zur Volljährigkeit eine andere Person Versicherungsnehmer sein und den Vertrag mit dem 18. Geburtstag an die ursprünglich gedachte Person verschenken.
Der Vertrag wird mit einer anderen versicherten Person abgeschlossen. Die versicherte Person ist im Idealfall 20 - 25 Jahre älter (z. B. ein Elternteil).* Stirbt die versicherte Person vor dem Vertragsinhaber (VN), der gleichzeitig auch Bezugsberechtigter ist, ist die Leistung als Todesfallleistung einkommensteuerfrei.
* Die laufende Prämienzahlung endet in der Regel mit dem 85. Lebensjahr der versicherten Person.
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